Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 267

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maximalen 12 Wochen auf bis zu 24 Wochen (3 mal 8, dazwischen jeweils zumindest 2 Wochen keine zusätzlichen Überstunden); Öffnung auch für schriftliche Einzel­vereinbarungen in Betrieben ohne Betriebsrat bei arbeitsmedizinischer Unbedenk­lichkeit)

12-Stunden Schichten durch Kollektivvertrag bei arbeitsmedizinischer Unbedenk­lichkeit.

Kollektivvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten: Generelle Ermächtigung an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden anzuheben.

Stärkung der betrieblichen Ebene: Die Betriebsebene soll immerdann zur Regelung ermächtigt sein, wenn auf Arbeitgeber-Seite keine kollektivvertragsfähige Interessen­vertretung besteht.

Flexiblere Gleitzeit: Anhebung der täglichen Normalarbeitszeitgrenze bei Gleitzeit auf 10 Stunden.

4-Tage-Woche: Das Arbeitszeitgesetz soll - auch für nicht zusammenhängende Tage - eine 4-Tage-Woche (4 mal 10 Stunden) durch Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat durch Einzelvereinbarung, zulassen.

Einarbeiten durch regelmäßige Mehrarbeit in Verbindung mit Feiertagen: Einar­beitungszeitraum grundsätzlich 13 (statt 7) Wochen, tägliche Normalarbeitszeit bis 10 Stunden.

Flexibilisierung der Lage der Wochenendruhe im Schichtbetrieb.

Jahresarbeitszeitmodelle sind auf KV-Basis möglich.

Zuschlag für Teilzeitkräfte bei Mehrarbeit (es entsteht kein Zuschlag, wenn das vertrag­lich vereinbarte Arbeitszeitausmaß angepasst wird).

Maßnahmen gegen Verletzungen des Arbeitszeitrechts.

Vereinfachung der Regelung über Abbau von Zeitguthaben (§19f AZG).

8) Arbeitsrecht

Neukodifizierung des Arbeitsrechtes zur Beseitigung der derzeitigen Rechtszerspli­tterung sowie zur Schaffung eines Arbeitsvertragsrechts nach Vorschlägen der Sozialpartner. Die Erarbeitung eines Strukturierungsvorschlages dazu wird bis Ende 2007 erfolgen.

Schaffung eines modernen, einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten Rechtsmaterien.

9) Soziale Absicherung von atypisch Beschäftigten und Selbständigen

Ziel:

Höhere soziale Absicherung.

Maßnahmen:

Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Optionen-Modells unter Wahrung der bisher erworbenen Ansprüche.

 


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