maximalen 12 Wochen auf bis zu 24 Wochen (3 mal 8, dazwischen
jeweils zumindest 2 Wochen keine zusätzlichen Überstunden); Öffnung
auch für schriftliche Einzelvereinbarungen in Betrieben ohne
Betriebsrat bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit)
12-Stunden Schichten durch Kollektivvertrag bei arbeitsmedizinischer
Unbedenklichkeit.
Kollektivvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten: Generelle Ermächtigung
an den Kollektivvertrag, die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10
Stunden anzuheben.
Stärkung der betrieblichen
Ebene: Die Betriebsebene soll immerdann zur Regelung ermächtigt sein, wenn
auf Arbeitgeber-Seite keine kollektivvertragsfähige Interessenvertretung
besteht.
Flexiblere Gleitzeit:
Anhebung der täglichen Normalarbeitszeitgrenze bei Gleitzeit auf 10
Stunden.
4-Tage-Woche: Das Arbeitszeitgesetz soll - auch für nicht zusammenhängende
Tage - eine 4-Tage-Woche (4 mal 10 Stunden) durch Betriebsvereinbarung, in
Betrieben ohne Betriebsrat durch Einzelvereinbarung, zulassen.
Einarbeiten durch regelmäßige Mehrarbeit in Verbindung mit Feiertagen:
Einarbeitungszeitraum grundsätzlich 13 (statt 7) Wochen,
tägliche Normalarbeitszeit bis 10 Stunden.
Flexibilisierung der Lage der Wochenendruhe im Schichtbetrieb.
Jahresarbeitszeitmodelle sind auf KV-Basis möglich.
Zuschlag für Teilzeitkräfte bei Mehrarbeit (es entsteht kein Zuschlag,
wenn das vertraglich vereinbarte Arbeitszeitausmaß angepasst wird).
Maßnahmen gegen Verletzungen des Arbeitszeitrechts.
Vereinfachung der Regelung über Abbau von Zeitguthaben (§19f AZG).
8) Arbeitsrecht
Neukodifizierung des Arbeitsrechtes zur Beseitigung der derzeitigen Rechtszersplitterung
sowie zur Schaffung eines Arbeitsvertragsrechts nach Vorschlägen der Sozialpartner.
Die Erarbeitung eines Strukturierungsvorschlages dazu wird bis Ende 2007
erfolgen.
Schaffung eines modernen, einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten
Rechtsmaterien.
9) Soziale Absicherung von atypisch Beschäftigten und
Selbständigen
Ziel:
Höhere soziale Absicherung.
Maßnahmen:
Einbeziehung von Selbständigen in die Arbeitslosenversicherung im
Rahmen eines Optionen-Modells unter Wahrung der bisher erworbenen
Ansprüche.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite