Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 273

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Hochwasserschutzprojekte entlang der Donau gemäß 15a B-VG Vereinbarung (Bund, OÖ, NÖ, W) in Höhe von 420 Mio. € bis 2015 sowie entlang der March umsetzen.

Luftfahrtstandort

Die Luftfahrt ist wesentlicher Mobilitätsprovider des Wirtschaftsstandorts Österreich und unverzichtbar für das Tourismusland Österreich. Österreich muss als Luftverkehrs­standort attraktiv und bedeutend bleiben.

Maßnahmen:

Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans (Masterplan) für die Luftfahrt bis 2015,

Stärkung der österreichischen Fluggesellschaften und Ausbau leistungsfähiger Flug­häfen,

Steigerung der Effizienz der Luftfahrtbehörde,

Beseitigung der Infrastrukturengpässe sowohl am Boden wie auch in der Luft,

erstärkte Ausrichtung des Luftfahrtstandorts Österreich als Drehscheibe für die neuen Märkte im Osten Europas und Asien,

Qualitätsoffensive für den Luftfahrtsstandort (Reform der Sicherheitsabgabe, One-Stop-Security, Verbesserung der Verspätungssituation im Luftraum Wien sowie Um­welt- und Fluglärm),

Intermodale Vernetzung mit allen anderen Verkehrsträgern.

Das oberste Ziel der Luftfahrt ist die Sicherstellung einer optimalen Anbindung Öster­reichs an die europäischen und internationalen Wirtschaftszentren. Dazu sind die nachhaltige Stärkung der AUA als nationale Carrier sowie der Ausbau des Flughafens Wien Schwechat zum Internationalen Luftfahrtdrehkreuz weiter voranzutreiben. Die Internationalisierungsstrategie des Flughafens Wien wird unterstützt.

Zur Verbesserung der Nutzung des Luftraums ist das Projekt eines zentraleuro­päischen Luftfahrtsystems (CEATS) anzustreben und die diesbezügliche Zentrale für die Luftraumüberwachung in Österreich einzurichten.

Verkehrssicherheit

Langfristiges Ziel muss die so genannte „Zero vision“, nämlich die gänzliche Ver­meidung von Todesopfern im Straßenverkehr, sein. Maßnahmen dafür sind:

Die Evaluierung und Verbesserung jüngst erlassener Verkehrssicherheitsmaßnahmen wie „Vormerksystem“ oder „Licht am Tag“.

Verkehrsleitsysteme zur flexiblen Anpassung der Geschwindigkeitsbeschränkung nach Witterungsverhältnissen, Verkehrsdichte, etc. zur Stauund Unfallvermeidung. Im Sinne und mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen Abstimmung soll das Erlassen von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf

Autobahnen und Schnellstraßen gemäß Immissionsschutzgesetz Luft Bundes­kompe­tenz sein.

Mehr Sicherheitsbewusstsein durch verstärkte Aufklärung, Ausbildung und Öffentlich­keitsarbeit, sowie Förderung moderner Fahrzeugsicherheitstechnologien.

angesichts steigender Unfallzahlen beim Schwerverkehr stärkere Kontrollen.

Insbesondere Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, aber auch der Wochenend­fahrverbote und Ladevorschriften.

 


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