Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 275

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Niederlande oder Großbritannien ein Kompetenzzentrum für PPP-Projekte eingerichtet werden.

Neben der Verfahrensbeschleunigung müssen Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltkosten bei der Errichtung von Straßen- und Schieneninfrastruktur getroffen werden. Insbesondere muss eine Überprüfung der Angemessenheit und Notwendigkeit von bestehenden Ausbau- und Trassierungsstandards vorgenommen werden. Allfällige Kostensteigerungen aufgrund der Übererfüllung von EU-Vorschriften müssen ver­mieden werden.

Landwirtschaft und Ländlicher Raum: natürliche Lebensgrundlagen wettbe­werbsfähig und leistungsstark weiterentwickeln

Die Regierungsparteien bekennen sich zur Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine bäuerliche, nachhaltige und wettbewerbs­fähige Landwirtschaft zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Ländliche Entwicklung der EU ist dabei wesentlicher Eckstein. Für Österreich stehen für die Periode 2007-2013 3,9 Mrd. Euro EU-Mittel zur Verfügung und sind national durch Verdoppelung kozufinanzieren. Diese Mittel werden durch Bund und Länder im Verhältnis 60 : 40 aufgestellt.

Umsetzung Grüner Pakt – Nachhaltige Landwirtschaft

Mit dem Grünen Pakt hat Österreich als erstes Land ein umfassendes und aus­gewogenes Programm zur Förderung und Entwicklung des gesamten ländlichen Raumes für den Zeitraum 2007 bis 2013 bei der EU eingereicht. Die drei Säulen – Bergbauernprogramm mit jährlich 276 Mio. Euro, flächendeckendes Umweltprogramm mit 527 Mio. Euro sowie die Investitions-offensive – werden durch die Regional­offensive mit jährlich 96 Millionen Euro für den gesamten ländlichen Raum, für Klein- und Mittelbetriebe und zur Stärkung unserer Gemeinden ergänzt. Die Biolandwirtschaft soll damit auch künftig ausgebaut werden.

Die Umsetzung der GAP-Reform 2003 muss rechtlich durch die Schaffung einer verfassungs-konformen Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts abgesichert werden. Die Regierungsparteien kommen überein, die bisherigen Markt­ord­nungsregeln im Rahmen eines neuen Marktordnungsgesetzes im Interesse der Rechtssicherheit für die Bauern zu verankern.

Stärkung der Qualitätsproduktion und Berücksichtigung des Arbeitseinsatzes

Im Marktordnungsbereich wird sich die Bundesregierung bei künftigen Verhandlungen dafür klar positionieren, dass auf EU-Ebene die Intensität des

Arbeitseinsatzes in der Landwirtschaft und die Qualität der Produkte als Kriterien für Direktzahlungen verankert werden, sowie eine betriebsgrößenabhängige Modulation für Großbetriebe europaweit verpflichtend und in der Folge in Österreich eingeführt wird.

Sicherung unserer bäuerlichen Familienbetriebe

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer bäuerlichen, naturnahen Landwirtschaft. Alle Betriebe sollen auch künftig unabhängig von ihrer Größe und Produktionsrichtung gleichberechtigt wirtschaften und an der Einkommensentwicklung gerecht teilhaben. Neben Markterlösen gehören dazu auch Direktzahlungen.

Zur Verbesserung der sozialen Absicherung sind Adaptierungen vorzunehmen:

Analog zu den Gewerbetreibenden ist die Altersgrenze für den Berufsschutz auf 50 Jahre herabzusetzen.

 


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