Niederlande oder Großbritannien ein Kompetenzzentrum für PPP-Projekte
eingerichtet werden.
Neben der
Verfahrensbeschleunigung müssen Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltkosten
bei der Errichtung von Straßen- und Schieneninfrastruktur getroffen werden.
Insbesondere muss eine Überprüfung der Angemessenheit und
Notwendigkeit von bestehenden Ausbau- und Trassierungsstandards vorgenommen
werden. Allfällige Kostensteigerungen aufgrund der Übererfüllung
von EU-Vorschriften müssen vermieden werden.
Landwirtschaft und Ländlicher Raum: natürliche
Lebensgrundlagen wettbewerbsfähig und leistungsstark weiterentwickeln
Die Regierungsparteien
bekennen sich zur Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes. Wesentliche
Voraussetzung dafür ist eine bäuerliche, nachhaltige und wettbewerbsfähige
Landwirtschaft zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die
Ländliche Entwicklung der EU ist dabei wesentlicher Eckstein. Für
Österreich stehen für die Periode 2007-2013 3,9 Mrd. Euro EU-Mittel
zur Verfügung und sind national durch Verdoppelung kozufinanzieren. Diese
Mittel werden durch Bund und Länder im Verhältnis 60 : 40
aufgestellt.
Umsetzung Grüner Pakt – Nachhaltige Landwirtschaft
Mit dem Grünen
Pakt hat Österreich als erstes Land ein umfassendes und ausgewogenes
Programm zur Förderung und Entwicklung des gesamten ländlichen Raumes
für den Zeitraum 2007 bis 2013 bei der EU eingereicht. Die drei
Säulen – Bergbauernprogramm mit jährlich 276 Mio. Euro,
flächendeckendes Umweltprogramm mit 527 Mio. Euro sowie die Investitions-offensive
– werden durch die Regionaloffensive mit jährlich 96 Millionen
Euro für den gesamten ländlichen Raum, für Klein- und Mittelbetriebe
und zur Stärkung unserer Gemeinden ergänzt. Die Biolandwirtschaft
soll damit auch künftig ausgebaut werden.
Die Umsetzung der
GAP-Reform 2003 muss rechtlich durch die Schaffung einer verfassungs-konformen
Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts abgesichert werden. Die
Regierungsparteien kommen überein, die bisherigen Marktordnungsregeln
im Rahmen eines neuen Marktordnungsgesetzes im Interesse der Rechtssicherheit
für die Bauern zu verankern.
Stärkung der Qualitätsproduktion und Berücksichtigung
des Arbeitseinsatzes
Im
Marktordnungsbereich wird sich die Bundesregierung bei künftigen Verhandlungen
dafür klar positionieren, dass auf EU-Ebene die Intensität des
Arbeitseinsatzes in
der Landwirtschaft und die Qualität der Produkte als Kriterien für Direktzahlungen
verankert werden, sowie eine betriebsgrößenabhängige Modulation
für Großbetriebe europaweit verpflichtend und in der Folge in
Österreich eingeführt wird.
Sicherung unserer bäuerlichen Familienbetriebe
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer bäuerlichen, naturnahen
Landwirtschaft. Alle Betriebe sollen auch künftig unabhängig von
ihrer Größe und Produktionsrichtung gleichberechtigt wirtschaften und
an der Einkommensentwicklung gerecht teilhaben. Neben Markterlösen
gehören dazu auch Direktzahlungen.
Zur Verbesserung der sozialen Absicherung sind Adaptierungen
vorzunehmen:
Analog zu den Gewerbetreibenden ist die Altersgrenze für den
Berufsschutz auf 50 Jahre herabzusetzen.
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