Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 276

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Das Einheitswertsystem ist beizubehalten.

Wettbewerbsbedingungen weiter stärken

Wir wollen faire Rahmenbedingungen für eine starke und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft im europäischen Kontext. Das heißt:

Anstreben einer EU-weiten Zulassung von Betriebsmittel für europaweit hohe Qualitäts­standards

Nationaler Aktionsplan „Innovation und Bürokratieabbau“

Exportinitiative/GenussRegionÖsterreich/Kennzeichnung/Regionale Versorgung

Die Exportinitiative Lebensmittel wird fortgesetzt, um die Wertschöpfung in Österreich zu erhöhen und Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen; ebenso die Initiative „Genuss Region Österreich“, um Regionen mit typischen und traditionellen landwirtschaftlichen Produkten auszuzeichnen, regionale Spezialitäten zu kennzeichnen, sowie attraktive Angebote für Konsumentinnen und Konsumenten, die Gastronomie sowie den Tourismus zu ermöglichen. Die Kennzeichnung der Herkunft bzw. von Produktions­bedingungen insbesondere auch im Bereich von regionalisierten Produkten und der Schutz von Spezialitäten sind wichtige Ziele einer qualitätsorientierten Lebensmittel­politik. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel hat Priorität.

Daher muss die Finanzierung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit abgesichert werden, um die Funktion der Agentur als Kompetenz- und Servicezentrum für Gesundheit und Ernährungssicherheit auch in Hinkunft auf höchstem wissen­schaftlichen Niveau zu ermöglichen und zu stärken.

Zur Stärkung der Nahversorgung im ländlichen Raum sollen mehr Möglichkeiten für bäuerliche Direktvermarkter in der Gewerbeordnung geschaffen werden. Darüber hinaus tritt die Bundesregierung zur Unterstützung und Stärkung des Wirtschafts­gefüges im ländlichen Raum für Kooperationen und die Förderung vonKleinstunter­nehmen in den Bereichen Gewerbe, Tourismus, Nahversorgung und Ernährungskultur ein.

Gentechnikfreiheit weiter absichern

Die Bundesregierung tritt für entsprechende Rahmenbedingungen wie z.B. Verteidi­gung der nationalen Verbots-Verordnungen und funktionierende Koexistenzregelungen auf europäischer Ebene ein. Die Wahlfreiheit und damit Gentechnikfreiheit für biolo­gisch, aber auch konventionell wirtschaftende Betriebe sowie für die Konsumenten muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer bei der Schaffung von freiwillig gentechnikfreien Regionen.

Aus- und Weiterbildung und agrarische Forschung fördern

Das Angebot fachlich spezialisierter Ausbildungsstätten in Form von berufsbildenden höheren Schulen, Fachschulen und Fachhochschulen für die land- und forst­wirtschaftlich orientierte Aus- und Weiterbildung ist auszubauen.

Erwachsenenbildung ist integraler Bestandteil des Bildungskonzeptes für den länd­lichen Raum. Anerkannte Institutionen sind bei der Bereitstellung und Weiterent­wicklung des Angebots finanziell und inhaltlich zu unterstützen. Als Garant dafür, dass Betriebe im ländlichen Raum mit allgemeinen Trends, Entwicklungen und Anforderun­gen Schritt hält, sind Beratungsleistungen anzubieten. Zur Steigerung der Wett­bewerbsfähigkeit muss vermehrt in agrarische Forschung investiert werden, insbe­sondere in den Bereichen Gentechnikfreiheit und erneuerbare Energien.

 


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