Das Einheitswertsystem
ist beizubehalten.
Wettbewerbsbedingungen weiter stärken
Wir wollen faire
Rahmenbedingungen für eine starke und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft
im europäischen Kontext. Das heißt:
Anstreben einer
EU-weiten Zulassung von Betriebsmittel für europaweit hohe Qualitätsstandards
Nationaler Aktionsplan „Innovation und
Bürokratieabbau“
Exportinitiative/GenussRegionÖsterreich/Kennzeichnung/Regionale
Versorgung
Die Exportinitiative Lebensmittel wird fortgesetzt, um die
Wertschöpfung in Österreich zu erhöhen und Arbeitsplätze zu
sichern und zu schaffen; ebenso die Initiative „Genuss Region
Österreich“, um Regionen mit typischen und traditionellen landwirtschaftlichen
Produkten auszuzeichnen, regionale Spezialitäten zu kennzeichnen, sowie
attraktive Angebote für Konsumentinnen und Konsumenten, die Gastronomie
sowie den Tourismus zu ermöglichen. Die Kennzeichnung der Herkunft bzw.
von Produktionsbedingungen insbesondere auch im Bereich von
regionalisierten Produkten und der Schutz von Spezialitäten sind wichtige
Ziele einer qualitätsorientierten Lebensmittelpolitik. Die
gesundheitliche Unbedenklichkeit aller Lebensmittel hat Priorität.
Daher muss die Finanzierung der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit abgesichert werden, um die Funktion der Agentur als
Kompetenz- und Servicezentrum für Gesundheit und Ernährungssicherheit
auch in Hinkunft auf höchstem wissenschaftlichen Niveau zu
ermöglichen und zu stärken.
Zur Stärkung der Nahversorgung im ländlichen Raum sollen mehr
Möglichkeiten für bäuerliche Direktvermarkter in der Gewerbeordnung
geschaffen werden. Darüber hinaus tritt die Bundesregierung zur
Unterstützung und Stärkung des Wirtschaftsgefüges im
ländlichen Raum für Kooperationen und die Förderung
vonKleinstunternehmen in den Bereichen Gewerbe, Tourismus, Nahversorgung
und Ernährungskultur ein.
Gentechnikfreiheit weiter absichern
Die Bundesregierung
tritt für entsprechende Rahmenbedingungen wie z.B. Verteidigung der
nationalen Verbots-Verordnungen und funktionierende Koexistenzregelungen auf
europäischer Ebene ein. Die Wahlfreiheit und damit Gentechnikfreiheit
für biologisch, aber auch konventionell wirtschaftende Betriebe sowie
für die Konsumenten muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Die Bundesregierung
unterstützt die Bundesländer bei der Schaffung von freiwillig gentechnikfreien
Regionen.
Aus- und Weiterbildung und agrarische Forschung fördern
Das Angebot fachlich spezialisierter Ausbildungsstätten in Form
von berufsbildenden höheren Schulen, Fachschulen und Fachhochschulen
für die land- und forstwirtschaftlich orientierte Aus- und
Weiterbildung ist auszubauen.
Erwachsenenbildung ist integraler Bestandteil des Bildungskonzeptes
für den ländlichen Raum. Anerkannte Institutionen sind bei der
Bereitstellung und Weiterentwicklung des Angebots finanziell und inhaltlich
zu unterstützen. Als Garant dafür, dass Betriebe im ländlichen
Raum mit allgemeinen Trends, Entwicklungen und Anforderungen Schritt
hält, sind Beratungsleistungen anzubieten. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
muss vermehrt in agrarische Forschung investiert werden, insbesondere in
den Bereichen Gentechnikfreiheit und erneuerbare Energien.
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