Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 285

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Intensivierung der Fördermaßnahmen, damit alle Kinder die Unterrichtssprache beherr­schen

Überarbeitung der Kriterien für die Feststellung des sonderpädagogischen Förder­bedarfs

Anpassung des Ressourceneinsatzes im Bereich der sonderpädagogischenFörderung

Möglichkeiten der Integration nach der 8. Schulstufe verwirklichen

Integration als wichtiger Teil der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sowie der Weiter­bildung

5. Bildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr

Ziel:

Senkung des Anteils der Jugendlichen ohne Berufsausbildung oderSchulabschluss und Sicherung der Jugendbeschäftigung durch die Möglichkeit zum Besuch einer weiter­führenden Schule, eines Ausbildungsprogramms oder den Erhalt eines Lehrplatzes

Umsetzung:

Weiterer Ausbau der Angebote im Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Ausweitung der integrativen Berufsausbildung

Erarbeitung von Berufsbildern für Praktikerberufe unter Einbeziehung der Berufs­schulen

Förderung von Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten

Verstärktes schulisches Angebot zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung

Ausweitung der überbetrieblichen Lehrwerkstätten, welche durch zielgruppenadäquate Schulangebote ergänzt werden sollen

Ausbau der Berufsinformation und verstärkte Einbeziehung der Wirtschaft

Schaffung eines Coaching-Modells für Jugendliche mit Schwierigkeiten beim

Berufseinstieg

6. Klassenwiederholungen und Wiederholungsprüfungen reduzieren

Ziel:

Sorgsamer Umgang mit der Lebenszeit unserer Kinder und Jugendlichen für eine erfolgreiche Schullaufbahn, wobei aber der Leistungsgedanke beibehalten wird

Umsetzung:

Das Wiederholen von Schulstufen soll durch pädagogische sowie organisatorische Maßnahmen so weit wie möglich vermieden werden

Leistungsgerechte Förderung im Schulsystem (Starke fordern, Schwache fördern)

Ausbau der Bildungsberatung vor allem an den Nahtstellen des Schulwesens

Korrekte Umsetzung des Frühwarnsystems, welches im Schulorganisationsgesetz verankert ist

7. Qualitätssicherung an Schulen

Ziel: Sicherung und Überprüfung des Unterrichtsertrages und der Unterrichtsqualität

 


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