strukturen eine
gemeinsame Sparte Krankenversicherung im Hauptverband. In diesen Zusammenhang
erfolgt eine Neugestaltung seiner Aufgaben und seiner Organisation. In der
Sparte KV treffen die Vertreter der Gebietskrankenkassen - in Abstimmung mit
den Sonderversicherungsträgern - bundesweit verbindliche Vereinbarungen (gemeinsame
Ziele, Abstimmung des Leistungsrechts, Versorgung mit Heilmittel und Heilbehelfen,
Leitlinien für die Honorierung der Anbieter). Damit soll die Gestaltungsmöglichkeit
der regionalen Selbstverwaltungen auf der Bundesebene gestärkt werden.
Fragen der partnerschaftlichen Entscheidungsstrukturen sind von den Interessensvertretungen
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Konsens zu klären.
Das Projekt der
Zusammenlegung der SV-der gewerblichen Wirtschaft und der SV-der Bauern zu
einem Sozialversicherungsträger der Selbständigen ist im Einvernehmen
mit beiden Trägern abzuschließen.
4. Finanzierung des
Gesundheitswesens
Das Defizit der
Gebietskrankenkassen und die Finanzierungsprobleme der Länder und
Gemeinden als Spitalserhalter können vorrangig über die
Ausschöpfung des
Effizienzpotentials
und weiters durch zusätzliche öffentliche finanzielle Mittel für
das Gesundheitswesen beeinflusst werden. Eine Ausweitung der Selbstbehalte wird
nicht angestrebt.
Das Effizienzpotential
im gesamten Gesundheitswesen ist auf einer systematischen Grundlage festzulegen
und entsprechend der geltenden Art. 15a-Vereinbarung mit 300 Mio. € bis
2008 und weiteren 100 Mio. € bis 2010 zu realisieren. Ansatzpunkte
dafür sind insbesondere weniger Zuweisungen und Wiederaufnahmen und
Optimierung der tagesklinischen Behandlungen in den Krankenanstalten, effiziente
Nutzung von Medizinprodukten und Medikamenten, neue Organisationsformen bei
ÄrztInnen, abgestimmte und anreizeffiziente Honorierungssysteme,
Einsparungen im nichtmedizinischen Bereich der Krankenanstalten (u.a.
Modelle des gemeinsamen Einkaufs oder der Arbeitsorganisation), Kostenwahrheit
bei der Abrechnung von GastpatientInnen.
Die nachhaltige
Absicherung der Liquidität der Gebietskrankenkassen erfordert umfassende
Maßnahmen. Erste Ansätze dazu sind:
die Sicherstellung der
vollständigen Einbringlichkeit der SV-Beiträge
die Anmeldung zur
Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn
Zur Verhinderung eines
Defizits bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in ihrer Gesamtheit sind
folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Hälfte des erforderlichen Betrags
ist auf Grund von Vorschlägen der Sozialpartner durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen
(z.B. Angleichung der Leistungskataloge, Einsparungen bei Medikamenten und
Verwaltungskosten) aufzubringen; für die Bedeckung der anderen Hälfte
erfolgt eine Anhebung aller Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 %, wobei
die Aufteilung auf Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil entsprechend einer
Einigung der Sozialpartner erfolgt, die sich auch auf die Fragen der
Liquiditätsvorsorge und die Schaffung einer kostenneutralen Eigenvorsorge
innerhalb der Gewerblichen SVA erstreckt
Sozialhilfebezieher
werden durch eine noch zu verhandelnde pauschalierte Beitragsgrundlage in
die Krankenversicherung einbezogen.
5. Selbstbehalte
Da die Summe der
bestehenden Selbstbehalte für chronisch und Mehrfacherkrankte zu einer finanziellen
Belastung führen kann, die eine Nicht-Inanspruchnahme von medizinisch
notwendigen Leistungen bewirkt, werden folgende Maßnahmen gesetzt:
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