Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 301

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strukturen eine gemeinsame Sparte Krankenversicherung im Hauptverband. In diesen Zusammenhang erfolgt eine Neugestaltung seiner Aufgaben und seiner Organisation. In der Sparte KV treffen die Vertreter der Gebietskrankenkassen - in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern - bundesweit verbindliche Vereinbarungen (gemein­same Ziele, Abstimmung des Leistungsrechts, Versorgung mit Heilmittel und Heilbe­helfen, Leitlinien für die Honorierung der Anbieter). Damit soll die Gestaltungs­möglich­keit der regionalen Selbstverwaltungen auf der Bundesebene gestärkt werden. Fragen der partnerschaftlichen Entscheidungsstrukturen sind von den Interessens­vertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Konsens zu klären.

Das Projekt der Zusammenlegung der SV-der gewerblichen Wirtschaft und der SV-der Bauern zu einem Sozialversicherungsträger der Selbständigen ist im Einvernehmen mit beiden Trägern abzuschließen.

4. Finanzierung des Gesundheitswesens

Das Defizit der Gebietskrankenkassen und die Finanzierungsprobleme der Länder und Gemeinden als Spitalserhalter können vorrangig über die Ausschöpfung des

Effizienzpotentials und weiters durch zusätzliche öffentliche finanzielle Mittel für das Gesundheitswesen beeinflusst werden. Eine Ausweitung der Selbstbehalte wird nicht angestrebt.

Das Effizienzpotential im gesamten Gesundheitswesen ist auf einer systematischen Grundlage festzulegen und entsprechend der geltenden Art. 15a-Vereinbarung mit 300 Mio. € bis 2008 und weiteren 100 Mio. € bis 2010 zu realisieren. Ansatzpunkte dafür sind insbesondere weniger Zuweisungen und Wiederaufnahmen und Optimierung der tagesklinischen Behandlungen in den Krankenanstalten, effiziente Nutzung von Medizinprodukten und Medikamenten, neue Organisationsformen bei ÄrztInnen, abge­stimmte und anreizeffiziente Honorierungssysteme, Einsparungen im nichtmedizini­schen Bereich der Krankenanstalten (u.a. Modelle des gemeinsamen Einkaufs oder der Arbeitsorganisation), Kostenwahrheit bei der Abrechnung von GastpatientInnen.

Die nachhaltige Absicherung der Liquidität der Gebietskrankenkassen erfordert umfassende Maßnahmen. Erste Ansätze dazu sind:

die Sicherstellung der vollständigen Einbringlichkeit der SV-Beiträge

die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn

Zur Verhinderung eines Defizits bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in ihrer Gesamtheit sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: Die Hälfte des erforderlichen Betrags ist auf Grund von Vorschlägen der Sozialpartner durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen (z.B. Angleichung der Leistungskataloge, Einsparungen bei Medikamenten und Verwaltungskosten) aufzubringen; für die Bedeckung der anderen Hälfte erfolgt eine Anhebung aller Krankenversicherungsbeiträge um 0,15 %, wobei die Aufteilung auf Dienstnehmer- und Dienstgeberanteil entsprechend einer Einigung der Sozialpartner erfolgt, die sich auch auf die Fragen der Liquiditätsvorsorge und die Schaffung einer kostenneutralen Eigenvorsorge innerhalb der Gewerblichen SVA erstreckt

Sozialhilfebezieher werden durch eine noch zu verhandelnde pauschalierte Beitrags­grundlage in die Krankenversicherung einbezogen.

5. Selbstbehalte

Da die Summe der bestehenden Selbstbehalte für chronisch und Mehrfacherkrankte zu einer finanziellen Belastung führen kann, die eine Nicht-Inanspruchnahme von medi­zinisch notwendigen Leistungen bewirkt, werden folgende Maßnahmen gesetzt:

 


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