Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 303

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

8. Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Der Qualitätssicherung dienen:

Leitlinien für Prozess- und Ergebnisqualität (z.B. Wartezeiten, Untersuchungsdauer, Re-Operationsraten, Wiederaufnahmen).

Patientenorientierte Behandlung - unter Einschluss der Komplementärmedizin (z.B. Homöopathie, TCM etc.) und der Psychotherapie - wird durch ein transparentes System der Qualitätssicherung unterstützt. Dem dient auch der Ausbau des Bun­desinstituts für Qualität im Gesundheitswesen.

Aktive Nutzung des 7. Forschungsrahmen-Programms zur Förderung von Innovationen im Gesundheitswesen.

Verbesserte Arbeitsbedingungen und flexible Formen der Arbeitszeitgestaltung für die Beschäftigten zur Vermeidung zeitlicher Überbelastung.

Evaluierung der bestehenden Versorgung und bundesweite Weiterentwicklung einer qualitätsgesicherten Psychotherapie.

9. Patientenrechte

Die Stärkung der PatientInnenrechte erfolgt durch:

PatientInnenanwaltschaften werden in allen Bundesländern gleichermaßen gestärkt.

PatientInnen werden bei Behandlungsfehlern und Schadenersatzansprüchen besser abgesichert; bei Medizinproduktefehlern wird die Beweisposition zugunsten von Patien­tInnen geregelt und Berufshaftpflicht bei Behandlungsfehlern verankert.

Anpassung des Arztvorbehalts und der Berechtigungen einzelner Gesundheits- und Pflegeberufe.

10. Gesundheitlicher Verbraucherschutz

Globalisierung und neue Technologien stellen den Verbraucherschutz vor neue Heraus­forderungen. Neben einer Stärkung der Informationsrechte sind daher auch gezielt Forschungsmittel für die Risikoforschung einzusetzen.

Illegale Vertriebswege und gefälschte Produkte (z.B. Arzneimittel) sind im Zusam­menwirken zuständiger Behörden nachdrücklich zu verfolgen und diebestehenden Kontrollsysteme zu bündeln.

Die Zusammenführung der verschiedenen Kontrollsysteme in einer eigenen Verwal­tungsstruktur sowie ein mehrjähriger integrierter Kontrollplan und die Überprüfung entsprechender Landesstrukturen sollen Synergieeffekte schaffen und die Ergebnisse amtlicher Überwachung steigern. Neu strukturierte Melde- und Berichtspflichten sowie qualitätsgesicherte Daten sollen die Effizienz amtlicher Kontrollen insbesondere ent­lang der Lebensmittelkette und damit die Lebensmittelsicherheit insgesamt erhöhen.

Die Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit ist unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Erfahrungen und unter Anwendung europäischer Lebensmittelvorschriften weiter zu entwickeln und die Finanzierung sicher zu stellen.

Gesetzliche Regelungen zur Qualitäts-, Herkunftskennzeichnung sowie Regelungen zu regionalen und biologischen Produktionsweisen sollen

gesicherte Information und Transparenz sowie Schutz vor Täuschungen und Wett­bewerbsverletzungen schaffen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite