8. Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
Der
Qualitätssicherung dienen:
Leitlinien für
Prozess- und Ergebnisqualität (z.B. Wartezeiten, Untersuchungsdauer,
Re-Operationsraten, Wiederaufnahmen).
Patientenorientierte
Behandlung - unter Einschluss der Komplementärmedizin (z.B.
Homöopathie, TCM etc.) und der Psychotherapie - wird durch ein transparentes
System der Qualitätssicherung unterstützt. Dem dient auch der Ausbau
des Bundesinstituts für Qualität im Gesundheitswesen.
Aktive Nutzung des 7.
Forschungsrahmen-Programms zur Förderung von Innovationen im
Gesundheitswesen.
Verbesserte
Arbeitsbedingungen und flexible Formen der Arbeitszeitgestaltung für die
Beschäftigten zur Vermeidung zeitlicher Überbelastung.
Evaluierung der
bestehenden Versorgung und bundesweite Weiterentwicklung einer
qualitätsgesicherten Psychotherapie.
9. Patientenrechte
Die Stärkung der
PatientInnenrechte erfolgt durch:
PatientInnenanwaltschaften
werden in allen Bundesländern gleichermaßen gestärkt.
PatientInnen werden bei Behandlungsfehlern und
Schadenersatzansprüchen besser abgesichert; bei Medizinproduktefehlern
wird die Beweisposition zugunsten von PatientInnen geregelt und
Berufshaftpflicht bei Behandlungsfehlern verankert.
Anpassung des Arztvorbehalts und der Berechtigungen einzelner Gesundheits-
und Pflegeberufe.
10. Gesundheitlicher
Verbraucherschutz
Globalisierung und neue Technologien stellen den Verbraucherschutz vor
neue Herausforderungen. Neben einer Stärkung der Informationsrechte
sind daher auch gezielt Forschungsmittel für die Risikoforschung
einzusetzen.
Illegale Vertriebswege und gefälschte Produkte (z.B. Arzneimittel)
sind im Zusammenwirken zuständiger Behörden nachdrücklich
zu verfolgen und diebestehenden Kontrollsysteme zu bündeln.
Die Zusammenführung der verschiedenen Kontrollsysteme in einer
eigenen Verwaltungsstruktur sowie ein mehrjähriger integrierter Kontrollplan
und die Überprüfung entsprechender Landesstrukturen sollen
Synergieeffekte schaffen und die Ergebnisse amtlicher Überwachung
steigern. Neu strukturierte Melde- und Berichtspflichten sowie
qualitätsgesicherte Daten sollen die Effizienz amtlicher Kontrollen
insbesondere entlang der Lebensmittelkette und damit die
Lebensmittelsicherheit insgesamt erhöhen.
Die Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit ist
unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Erfahrungen und
unter Anwendung europäischer Lebensmittelvorschriften weiter zu entwickeln
und die Finanzierung sicher zu stellen.
Gesetzliche Regelungen zur Qualitäts-, Herkunftskennzeichnung sowie
Regelungen zu regionalen und biologischen Produktionsweisen sollen
gesicherte Information und Transparenz sowie Schutz vor
Täuschungen und Wettbewerbsverletzungen schaffen.
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