Mit der grundlegenden
Reform des Tierseuchenrechtes sowie der Modernisierung des Epidemiegesetzes
sollen der Schutz vor übertragbaren Krankheiten weiter ausgebaut und die
Melde- und Berichtspflichten gesichert werden.
Das Bekenntnis zur
Gentechnikfreiheit bei Lebensmitteln sowie heimischen Futtermitteln wird
aufrechterhalten. Die Wahlfreiheit der KonsumentInnen wird durch entsprechende
Kennzeichnung und Kontrollen abgesichert. Diese Position wird von Österreich
auf EU-Ebene vertreten.
Menschen mit Behinderung
Barrieren in Gesetzen und Köpfen abbauen!
Zur Weiterentwicklung
der Gleichstellungspolitik werden folgende Maßnahmen
gesetzt:
Alle zwei Jahre ein
verpflichtender Bericht ans Parlament sowie Studien zur Situation von Menschen
mit Behinderung
Monitoring, Evaluierung
und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes und der daraus
resultierenden Bündelgesetze insbesondere durch
Evaluierung der
Effektivität der Umsetzung (Unterlassung/Beseitigung von Barrieren;
Schlichtungsverfahren, Gerichtsverfahren; Gestaltung & Umsetzung der
Etappenpläne, Verbandsklage)
Rasche Umsetzung einer
Art 15a B-VG-Vereinbarung zur Etablierung harmonisierter – barrierefreier
Bauordnungen, sowie Einführung von Kriterien des anpassbaren Wohnbaus
bei der Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln.
Beratungsstellen zur
Herstellung baulicher Barrierefreiheit
Evaluierung und
Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft
Planung,
Förderung und Finanzierung von bundesweiten/ressortübergreifenden Aktionsprogrammen
zur Umsetzung des Gleichstellungsrechtes.
Förderung jener
Ausbildungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die aufgrund der Anerkennung
der Gebärdensprache notwendig sind
Förderung von
Dienstleistungsangeboten durch Selbsthilfe- und Vertretungsorganisationen
, um den Zugang zu den Inhalten des Gleichstellungsrechtes und damit einer
selbst bestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu
ermöglichen. Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit
Lernbehinderung zur besseren Partizipation in Heimen, Wohngruppen (-einheiten)
und Werkstätten
Fortsetzung der
Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen in den Materiengesetzen
(z.B. Notariatsaktgesetz)
Bundeseinheitliche Leistungen z.B.: § 29 b StVO Ausweis
ermöglicht behinderten Menschen einen eigenen Parkplatz und das kostenlose
Parken in Kurzparkzonen und das Parken auf einem Behindertenparkplatz. Die
Länder haben unterschiedliche Spruchpraxis, eine einheitliche Begutachtung
zur Zuerkennung des Ausweises durch das Bundessozialamt im Einvernehmen mit dem
jeweiligen Land ist notwendig.
Ausbau der Reha-Maßnahmen und Sicherstellung der mobilen
Betreuung zu Hause für beatmete PatientInnen.
Ausbau der psychosozialen Beratungsangebote vor einer pränatalen Diagnose,
bei Bekanntgabe des Ergebnisses und nach der Geburt unter Einbeziehung betroffener
Eltern, Aufklärung über Unterstützungsangebote.
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