Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 304

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Mit der grundlegenden Reform des Tierseuchenrechtes sowie der Modernisierung des Epidemiegesetzes sollen der Schutz vor übertragbaren Krankheiten weiter ausgebaut und die Melde- und Berichtspflichten gesichert werden.

Das Bekenntnis zur Gentechnikfreiheit bei Lebensmitteln sowie heimischen Futter­mitteln wird aufrechterhalten. Die Wahlfreiheit der KonsumentInnen wird durch ent­sprechende Kennzeichnung und Kontrollen abgesichert. Diese Position wird von Öster­reich auf EU-Ebene vertreten.

Menschen mit Behinderung

Barrieren in Gesetzen und Köpfen abbauen!

Zur Weiterentwicklung der Gleichstellungspolitik werden folgende Maßnahmen

gesetzt:

Alle zwei Jahre ein verpflichtender Bericht ans Parlament sowie Studien zur Situation von Menschen mit Behinderung

Monitoring, Evaluierung und Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechtes und der daraus resultierenden Bündelgesetze insbesondere durch

Evaluierung der Effektivität der Umsetzung (Unterlassung/Beseitigung von Barrieren; Schlichtungsverfahren, Gerichtsverfahren; Gestaltung & Umsetzung der Etappenpläne, Verbandsklage)

Rasche Umsetzung einer Art 15a B-VG-Vereinbarung zur Etablierung harmonisierter – barrierefreier Bauordnungen, sowie Einführung von Kriterien des anpassbaren Wohn­baus bei der Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln.

Beratungsstellen zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit

Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft

Planung, Förderung und Finanzierung von bundesweiten/ressortübergreifenden Akti­onsprogrammen zur Umsetzung des Gleichstellungsrechtes.

Förderung jener Ausbildungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die aufgrund der Aner­kennung der Gebärdensprache notwendig sind

Förderung von Dienstleistungsangeboten durch Selbsthilfe- und Vertretungsorgani­sationen , um den Zugang zu den Inhalten des Gleichstellungsrechtes und damit einer selbst bestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung zu ermöglichen. Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Lernbehinderung zur besseren Partizipation in Heimen, Wohngruppen (-einheiten) und Werkstätten

Fortsetzung der Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen in den Materien­gesetzen (z.B. Notariatsaktgesetz)

Bundeseinheitliche Leistungen z.B.: § 29 b StVO Ausweis ermöglicht behinderten Menschen einen eigenen Parkplatz und das kostenlose Parken in Kurzparkzonen und das Parken auf einem Behindertenparkplatz. Die Länder haben unterschiedliche Spruchpraxis, eine einheitliche Begutachtung zur Zuerkennung des Ausweises durch das Bundessozialamt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land ist notwendig.

Ausbau der Reha-Maßnahmen und Sicherstellung der mobilen Betreuung zu Hause für beatmete PatientInnen.

Ausbau der psychosozialen Beratungsangebote vor einer pränatalen Diagnose, bei Bekanntgabe des Ergebnisses und nach der Geburt unter Einbeziehung betroffener Eltern, Aufklärung über Unterstützungsangebote.

 


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