Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 305

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Ausbau Familien entlastender Dienste für Eltern behinderter Kinder sowie für Eltern mit Behinderung insbesondere durch den Einsatz einer FamilienhelferIn. Ausbau der bestehenden Beratungs- und Diagnostikdienste zur bestmöglichen Vorbereitung der betroffenen Familie aber auch des Schulsystems auf die Anforderungen der schulischen Integration.

Die Kosten für diese Maßnahmen sind nach Möglichkeit durch das jeweils zuständige Ressort bzw. Gebietskörperschaft zu tragen. Eine Anschubfinanzierung durch das Sozialministerium über das Bundessozialamt sollte aber unabhängig von der ope­rativen Zuständigkeit dann erfolgen, wenn die umzusetzenden Maßnahmen besondere Bedeutung zur Beförderung des Gleichstellungsrechtes haben.

Der Arbeitsmarkt als Herausforderung

Ziel der Arbeitsmarktpolitik muss es sein, behinderungsbedingte Benachteiligungen am Arbeitsmarkt zu vermeiden und zu beseitigen.

Fortsetzung der Beschäftigungsoffensive, bedarfsgerechte Qualifizierung und Optimie­rung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (z.B. persönliche Assistenz),weiterer Aus­bau der Integrationsfachdienste für besondere Zielgruppen, wie psychisch kranke, sinnesbehinderte und lernbehinderte Menschen

Erhaltung und Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen (vor allem älterer ArbeitnehmerInnen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen). Rechtzeitige und koordinierte Interventionsmaßnahmen (präventive Bündelung aller möglichen Dienstleistungen); Evaluierung und Optimierung der Rahmenbedingungen der beruflichen Rehabilitation

Chancengleicher und nachhaltiger Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicher­ten Beschäftigungsverhältnissen. Pilotversuch „disabilityflexicurity“: 3 regional verteilte Agenturen oder bereits bestehende Einrichtungen (per Ausschreibung), welche Menschen mit Behinderung anstellen und rasch an Betriebe weitervermitteln und ver­leihen. Bei Kündigung durch den Betrieb bleibt die Person in der Agen­tur/Einrichtung beschäftigt und sozial abgesichert. Prüfung von Modellen zur Erhöhung der Beschäf­tigungschancen vor allem junger Menschen mit Behinderung

Schaffung und Ausbau von Anreizsystemen und Unterstützungsstrukturen insbeson­dere für Klein- und Mittelbetriebe, die Menschen mit Behinderung ohne Verpflichtung einstellen bzw. die Quote übererfüllen

Optimierung der unternehmensbezogenen Dienstleistungen zur Unterstützung der Wirtschaft bei der beruflichen Integration in die Arbeitswelt, vor allem auch durch regelmäßige Dienstleistungsangebote zur Reduzierung des betrieblichen und behörd­lichen Ressourcenaufwandes

Bundessozialamt als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung (Beauftragung zur Koordination der beruflichen Integration für Menschen mit Behinderung auf Bundesebene, Positionierung als zentrale Anlaufstelle; Entwicklung und Vollziehung von Dienstleistungen zur Förderung von Selbstbestimmung)

Besondere Förderung von arbeitsmarktfernen Frauen mit Behinderung durch Maß­nahmen der Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt

Prüfung der Möglichkeiten einer Progressionslösung für die Ausgleichstaxe für Unter­nehmen, die sich der Einstellungspflicht entziehen, unter Einbeziehung der Sozial­partner

AUDIT von Betrieben zur Beschäftigung behinderter Menschen: Förderung von be­trieblichen Personal- und Organisationsentwicklungsansätzen, die geeignet sind,


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