Ausbau Familien
entlastender Dienste für Eltern behinderter Kinder sowie für Eltern
mit Behinderung insbesondere durch den Einsatz einer FamilienhelferIn. Ausbau
der bestehenden Beratungs- und Diagnostikdienste zur bestmöglichen
Vorbereitung der betroffenen Familie aber auch des Schulsystems auf die
Anforderungen der schulischen Integration.
Die Kosten für
diese Maßnahmen sind nach Möglichkeit durch das jeweils
zuständige Ressort bzw. Gebietskörperschaft zu tragen. Eine
Anschubfinanzierung durch das Sozialministerium über das Bundessozialamt
sollte aber unabhängig von der operativen Zuständigkeit dann
erfolgen, wenn die umzusetzenden Maßnahmen besondere Bedeutung zur
Beförderung des Gleichstellungsrechtes haben.
Der Arbeitsmarkt als Herausforderung
Ziel der
Arbeitsmarktpolitik muss es sein, behinderungsbedingte Benachteiligungen am
Arbeitsmarkt zu vermeiden und zu beseitigen.
Fortsetzung der
Beschäftigungsoffensive, bedarfsgerechte Qualifizierung und Optimierung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (z.B. persönliche Assistenz),weiterer
Ausbau der Integrationsfachdienste für besondere Zielgruppen, wie
psychisch kranke, sinnesbehinderte und lernbehinderte Menschen
Erhaltung und
Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen (vor allem
älterer ArbeitnehmerInnen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen).
Rechtzeitige und koordinierte Interventionsmaßnahmen (präventive
Bündelung aller möglichen Dienstleistungen); Evaluierung und Optimierung
der Rahmenbedingungen der beruflichen Rehabilitation
Chancengleicher und
nachhaltiger Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten
Beschäftigungsverhältnissen. Pilotversuch
„disabilityflexicurity“: 3 regional verteilte Agenturen oder
bereits bestehende Einrichtungen (per Ausschreibung), welche Menschen mit
Behinderung anstellen und rasch an Betriebe weitervermitteln und verleihen.
Bei Kündigung durch den Betrieb bleibt die Person in der Agentur/Einrichtung
beschäftigt und sozial abgesichert. Prüfung von Modellen zur
Erhöhung der Beschäftigungschancen vor allem junger Menschen mit
Behinderung
Schaffung und Ausbau
von Anreizsystemen und Unterstützungsstrukturen insbesondere für
Klein- und Mittelbetriebe, die Menschen mit Behinderung ohne Verpflichtung
einstellen bzw. die Quote übererfüllen
Optimierung der
unternehmensbezogenen Dienstleistungen zur Unterstützung der Wirtschaft
bei der beruflichen Integration in die Arbeitswelt, vor allem auch durch regelmäßige
Dienstleistungsangebote zur Reduzierung des betrieblichen und behördlichen
Ressourcenaufwandes
Bundessozialamt als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung (Beauftragung
zur Koordination der beruflichen Integration für Menschen mit Behinderung
auf Bundesebene, Positionierung als zentrale Anlaufstelle; Entwicklung und
Vollziehung von Dienstleistungen zur Förderung von Selbstbestimmung)
Besondere Förderung von arbeitsmarktfernen Frauen mit Behinderung
durch Maßnahmen der Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt
Prüfung der
Möglichkeiten einer Progressionslösung für die Ausgleichstaxe
für Unternehmen, die sich der Einstellungspflicht entziehen, unter
Einbeziehung der Sozialpartner
AUDIT von Betrieben zur Beschäftigung behinderter Menschen: Förderung von betrieblichen Personal- und Organisationsentwicklungsansätzen, die geeignet sind,
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