berufliche Integration
strukturell zu unterstützen (z.B. Prozessbegleitung zum Abschluss
einer (freiwilligen) Betriebsvereinbarung)
Frauenpolitische Maßnahmen
Chancen- und
Einkommensgerechtigkeit, Gleichstellung in der Arbeitswelt sowie in Wissenschaft
und Forschung und der Schutz der Frauen vor Gewalt bleiben zentrale Anliegen.
Daher sollte es künftig ein „Frauen- und
Gleichstellungsministerium“ geben.
Da dieses Thema
– ebenso wie die Bereiche Familie und Jugend – eine Querschnittsmaterie
darstellt, finden sich eine Reihe an Maßnahmen in den anderen Kapiteln
des Regierungsübereinkommens.
1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Erwerbs- und
Familienarbeit dürfen keinen Widerspruch mehr darstellen. Dabei stehen die
Stärkung der Väterbeteiligung sowie Weiterentwicklung von Kinderbetreuung
im Vordergrund. Siehe Kapitel „Familie“
2. Mehr Chancengerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt
Zielvorgaben des AMS
um qualitative Ziele der Beschäftigungsintegration erweitern
Erhöhung der
Frauenbeschäftigungsquote von 62% auf 65%
Stärkung der
Vollerwerbsquote der Frauen
Verbesserung der
Arbeitsmarktchancen von Frauen durch Qualifizierungen
Ausbau der
qualifizierten Teilzeitarbeit (v.a. in Führungspositionen)
Erhöhung des
Frauenanteils in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Sozialpartnerschaft
Verbesserung der
personellen und finanziellen Ausstattung der Gleichbehandlungsanwaltschaft
und Sicherung ihrer Unabhängigkeit
Anreize für eine
vereinbarkeitsfreundliche Unternehmensführung (Work Life Balance
Management)
3. Weitere Schließung der Einkommensschere
Unterstützung von
Mädchen bei der (atypischen) Berufswahl; Blumbonus mit Schwerpunkt
auf Mädchen und atypische Lehrberufe
Eliminierung von
Stereotypen in der Arbeitsbewertung (diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung)
Maßnahmen zur
besseren Bewertung sog. frauenspezifischer Jobs
Frauenspezifische
Karriereförderung
Unterstützung von
Wiedereinsteigerinnen
Weiterführung der
Anti-Diskriminierungsmaßnahmen
4. Bekämpfung der Frauenarmut
Auf Basis eine
Generalkollektivvertrages soll ein Mindestlohn in der Höhe von 1000,- EURO
umgesetzt werden.
Verstärkte
Unterstützung Alleinerziehender (siehe Kap. Familie)
Aktionsplan zur
speziellen Förderung von Migrantinnen, insbesondere durch Deutschkurse,
Qualifizierungsangebote und die gezielte Förderung von Integration und
Partizipation;
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