Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 306

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berufliche Integration strukturell zu unterstützen (z.B. Prozessbegleitung zum Ab­schluss einer (freiwilligen) Betriebsvereinbarung)

Frauenpolitische Maßnahmen

Chancen- und Einkommensgerechtigkeit, Gleichstellung in der Arbeitswelt sowie in Wissenschaft und Forschung und der Schutz der Frauen vor Gewalt bleiben zentrale Anliegen. Daher sollte es künftig ein „Frauen- und Gleichstellungsministerium“ geben.

Da dieses Thema – ebenso wie die Bereiche Familie und Jugend – eine Querschnitts­materie darstellt, finden sich eine Reihe an Maßnahmen in den anderen Kapiteln des Regierungsübereinkommens.

1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Erwerbs- und Familienarbeit dürfen keinen Widerspruch mehr darstellen. Dabei stehen die Stärkung der Väterbeteiligung sowie Weiterentwicklung von Kinderbetreuung im Vordergrund. Siehe Kapitel „Familie“

2. Mehr Chancengerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Zielvorgaben des AMS um qualitative Ziele der Beschäftigungsintegration erweitern

Erhöhung der Frauenbeschäftigungsquote von 62% auf 65%

Stärkung der Vollerwerbsquote der Frauen

Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen durch Qualifizierungen

Ausbau der qualifizierten Teilzeitarbeit (v.a. in Führungspositionen)

Erhöhung des Frauenanteils in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Sozialpart­nerschaft

Verbesserung der personellen und finanziellen Ausstattung der Gleichbehandlungs­anwaltschaft und Sicherung ihrer Unabhängigkeit

Anreize für eine vereinbarkeitsfreundliche Unternehmensführung (Work Life Balance Management)

3. Weitere Schließung der Einkommensschere

Unterstützung von Mädchen bei der (atypischen) Berufswahl; Blumbonus mit Schwer­punkt auf Mädchen und atypische Lehrberufe

Eliminierung von Stereotypen in der Arbeitsbewertung (diskriminierungsfreie Arbeits­bewertung)

Maßnahmen zur besseren Bewertung sog. frauenspezifischer Jobs

Frauenspezifische Karriereförderung

Unterstützung von Wiedereinsteigerinnen

Weiterführung der Anti-Diskriminierungsmaßnahmen

4. Bekämpfung der Frauenarmut

Auf Basis eine Generalkollektivvertrages soll ein Mindestlohn in der Höhe von 1000,- EURO umgesetzt werden.

Verstärkte Unterstützung Alleinerziehender (siehe Kap. Familie)

Aktionsplan zur speziellen Förderung von Migrantinnen, insbesondere durch Deutsch­kurse, Qualifizierungsangebote und die gezielte Förderung von Integration und Partizipation;

 


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