Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 307

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5. Förderung von Frauen in Führungspositionen

Weiterführung und Ausbau der frauenspezifischen Netzwerke und der Mentoring-Programme

Frauenförderpläne in Betrieben

Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Wissenschaft und Forschung

6. Frauengesundheit und geschlechtsspezifische Medizin

Ausbau der geschlechtssensiblen Medizin in Forschung, Lehre und ärztlicher Praxis sowie in der Pharmakologie (Änderung des Arzneimittelgesetzes)

Fortführung der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Frauengesundheit und geschlechtergerechte Medizin

Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in der Medizin

Einrichtung von Frauengesundheitszentren in allen Bundesländern

7. Frauenförderung durch Beratung

Ausbau der Frauenberatungsstellen mit dem Ziel der Schließung von regionalen Versorgungslücken

Ausbau der frauenspezifischen Weiterbildungsangebote im AMS

Wiedereinstiegshilfen wie z.B. Orientierungsseminare und Qualifizierungsmaßnahmen während der Karenz

8. Gewaltschutz

Weiterentwicklung der Gesetzgebung im Bereich Gewaltschutz und – prävention, inklusive Antistalkinggesetz

Anpassung der finanziellen Ausstattung der Interventionsstellen gegen Gewalt an die Steigerung der Fallzahlen und Betretungsverbote

Weitere Sensibilisierung von Polizei und Justiz

Weiterführung der Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt

Betreute Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat

9. Bekämpfung des Frauenhandels und Ausbau der Unterstützung für von Frauenhandel Betroffene

Aktionsplan gegen Menschenhandel

Ausbau von Notwohnungen für Betroffene von Frauenhandel

Ausweitung der jur. Prozessbegleitung vom Straf- auf das Zivilrecht

Krankenhilfe für Betroffene des Frauenhandels bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus

Familienpolitische Maßnahmen

Familie wird in all ihren vielfältigen Formen von uns respektiert und unterstützt. Besonderes Augenmerk ist dabei auf das Kindeswohl zu legen.

1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die zentrale Herausforderung für die Zukunft. Das Kindergeld wird in folgender Weise flexibilisiert. In Zukunft stehen im Sinne der Wahlfreiheit der Eltern zwei Varianten zur Verfügung: Entweder wie bisher der Bezug von insgesamt 36 Monaten (davon mindestens 6

 


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