5. Förderung von Frauen in Führungspositionen
Weiterführung und
Ausbau der frauenspezifischen Netzwerke und der Mentoring-Programme
Frauenförderpläne
in Betrieben
Erhöhung des
Frauenanteils in Spitzenpositionen in Wissenschaft und Forschung
6. Frauengesundheit und geschlechtsspezifische Medizin
Ausbau der
geschlechtssensiblen Medizin in Forschung, Lehre und ärztlicher Praxis
sowie in der Pharmakologie (Änderung des Arzneimittelgesetzes)
Fortführung der
internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Frauengesundheit und
geschlechtergerechte Medizin
Erhöhung des
Frauenanteils in Führungspositionen in der Medizin
Einrichtung von
Frauengesundheitszentren in allen Bundesländern
7. Frauenförderung durch Beratung
Ausbau der
Frauenberatungsstellen mit dem Ziel der Schließung von regionalen Versorgungslücken
Ausbau der
frauenspezifischen Weiterbildungsangebote im AMS
Wiedereinstiegshilfen
wie z.B. Orientierungsseminare und Qualifizierungsmaßnahmen während
der Karenz
8. Gewaltschutz
Weiterentwicklung der
Gesetzgebung im Bereich Gewaltschutz und – prävention, inklusive
Antistalkinggesetz
Anpassung der
finanziellen Ausstattung der Interventionsstellen gegen Gewalt an die
Steigerung der Fallzahlen und Betretungsverbote
Weitere
Sensibilisierung von Polizei und Justiz
Weiterführung der
Maßnahmen gegen traditionsbedingte Gewalt
Betreute Notwohnung
für Betroffene von Zwangsheirat
9. Bekämpfung des Frauenhandels und Ausbau der Unterstützung
für von Frauenhandel Betroffene
Aktionsplan gegen
Menschenhandel
Ausbau von
Notwohnungen für Betroffene von Frauenhandel
Ausweitung der jur.
Prozessbegleitung vom Straf- auf das Zivilrecht
Krankenhilfe für
Betroffene des Frauenhandels bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus
Familienpolitische
Maßnahmen
Familie wird in all
ihren vielfältigen Formen von uns respektiert und unterstützt. Besonderes
Augenmerk ist dabei auf das Kindeswohl zu legen.
1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die zentrale Herausforderung für
die Zukunft. Das Kindergeld wird in folgender Weise flexibilisiert. In Zukunft
stehen im Sinne der Wahlfreiheit der Eltern zwei Varianten zur Verfügung: Entweder
wie bisher der Bezug von insgesamt 36 Monaten (davon mindestens 6
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