Monate der andere
Partner) in der bestehenden Höhe von € 436,- oder ein Bezug von
insgesamt 18 Monaten (davon mindestens 3 Monate der andere Partner) in
Höhe von € 800,- monatlich. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe
für das 3. Kind wird auf € 35,-, für das 4. und jedes weitere
Kind auf € 50,- angehoben.
Information der Eltern
über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bereits bei Antragstellung
auf Kinderbetreuungsgeld
Lückenschließung
bei der Pflegefreistellung
2. Weiterentwicklung von Kinderbetreuung
Ausbau der Angebote an
und Qualitätssicherung von Kinderbetreuung
Bedarfsgerechte
Öffnungszeiten, auch in den Ferienzeiten
Weiterer Ausbau der
Nachmittagsbetreuung an Kinderbetreuungseinrichtungen und den Schulen
Sicherung der
Betreuungsqualität durch Aus- und Weiterbildung der Kindergartenpädagoginnen
Bundesweite
Qualitätssicherung und sozialrechtliche Absicherung der Tagesmütter
sowie Weiterentwicklung der mobilen Tagesmütter
3. Finanzielle Absicherung der Familien
Anpassung der
Familienleistungen (nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten)
Evaluierung
sämtlicher Familienleistungen ,übersichtliche Zusammenschau der Familienleistungen
als Nachweis für die Eltern
Reform des
Unterhaltsvorschusses, um im Interesse und zum Wohl des Kindes den Zugang dazu
zu erleichtern, zu verbessern und zu beschleunigen
Einkommensabhängiges
Wochengeld auch für freie Dienstnehmerinnen
Überprüfung
Finanzierung FLAF
Die Zuverdienstgrenze
wird auf € 16.200,- pro Jahr angehoben.
Die Einkommensgrenze
für den Mehrkindzuschlag wird von € 45.000,- auf € 55.000,-
angehoben.
4. Stärkung familienpolitischer Institutionen, Schutz vor Gewalt
in der Familie
Stärkung der
Partner- und Elternbildung mit dem Ziel der Prävention
Die
Familienberatungsstellen und Eltern-Kind-Zentren sind im Rahmen der budgetären
Möglichkeiten auszubauen und die Bevölkerung ist über das bestehende
Angebot dieser Institutionen besser zu informieren
Stärkung der Einrichtungen,
die sich der Opfer von Gewalt und (sexuellem) Missbrauch annehmen
Jugendpolitische
Maßnahmen
Die Jugendlichen in
Österreich sind das wichtigste Potenzial für die Zukunftsfähigkeit
unseres Landes. Jugendliche bedürfen aber auch eines besonderen Schutzes
und bestmöglicher Förderung, um sich frei und optimal entwickeln zu
können.
1.Kinderrechte und Jugendschutz
Aufnahme der Kinderrechte
als Grundrechte gemäß der Kinderrechtskonvention der UNO in die
Bundesverfassung
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