Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 308

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Monate der andere Partner) in der bestehenden Höhe von € 436,- oder ein Bezug von insgesamt 18 Monaten (davon mindestens 3 Monate der andere Partner) in Höhe von € 800,- monatlich. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für das 3. Kind wird auf € 35,-, für das 4. und jedes weitere Kind auf € 50,- angehoben.

Information der Eltern über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bereits bei Antrag­stellung auf Kinderbetreuungsgeld

Lückenschließung bei der Pflegefreistellung

2. Weiterentwicklung von Kinderbetreuung

Ausbau der Angebote an und Qualitätssicherung von Kinderbetreuung

Bedarfsgerechte Öffnungszeiten, auch in den Ferienzeiten

Weiterer Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Kinderbetreuungseinrichtungen und den Schulen

Sicherung der Betreuungsqualität durch Aus- und Weiterbildung der Kindergarten­pädagoginnen

Bundesweite Qualitätssicherung und sozialrechtliche Absicherung der Tagesmütter sowie Weiterentwicklung der mobilen Tagesmütter

3. Finanzielle Absicherung der Familien

Anpassung der Familienleistungen (nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten)

Evaluierung sämtlicher Familienleistungen ,übersichtliche Zusammenschau der Fami­lien­leistungen als Nachweis für die Eltern

Reform des Unterhaltsvorschusses, um im Interesse und zum Wohl des Kindes den Zugang dazu zu erleichtern, zu verbessern und zu beschleunigen

Einkommensabhängiges Wochengeld auch für freie Dienstnehmerinnen

Überprüfung Finanzierung FLAF

Die Zuverdienstgrenze wird auf € 16.200,- pro Jahr angehoben.

Die Einkommensgrenze für den Mehrkindzuschlag wird von € 45.000,- auf € 55.000,- angehoben.

4. Stärkung familienpolitischer Institutionen, Schutz vor Gewalt in der Familie

Stärkung der Partner- und Elternbildung mit dem Ziel der Prävention

Die Familienberatungsstellen und Eltern-Kind-Zentren sind im Rahmen der budgetären Möglichkeiten auszubauen und die Bevölkerung ist über das bestehende Angebot dieser Institutionen besser zu informieren

Stärkung der Einrichtungen, die sich der Opfer von Gewalt und (sexuellem) Missbrauch annehmen

Jugendpolitische Maßnahmen

Die Jugendlichen in Österreich sind das wichtigste Potenzial für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Jugendliche bedürfen aber auch eines besonderen Schutzes und bestmöglicher Förderung, um sich frei und optimal entwickeln zu können.

1.Kinderrechte und Jugendschutz

Aufnahme der Kinderrechte als Grundrechte gemäß der Kinderrechtskonvention der UNO in die Bundesverfassung

 


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