Einführung
österreichweit einheitlicher Regelungen im Jugendschutz, Verhandlungen mit
den Ländern
2. Schutz vor Alkohol- und Drogenmissbrauch und Gewaltverherrlichung
Verstärkung der
Maßnahmen zur Prävention von Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie
Nikotin- und Spielsucht
Ausbau der
Gewaltprävention sowie des Gewaltschutzes
Einschränkung der
Darstellung von Gewalt in den Medien auf ein jugendverträgliches Maß
Weiterführung und
Ausbau der Bundesstelle für Positivprädikatisierung von Computer-
Konsolenspielen (BUPP) zur Sensibilisierung der Eltern bezüglich Gewaltdarstellungen
in Computerspielen
Verstärkung des
Jugendschutzes im Bereich der Mobiltelefondienste
3. Mitbestimmung
Senkung des Wahlalters
auf 16 Jahre
Einführung einer
Jugendverträglichkeitsprüfung für politische Vorhaben („Jugend-Check“),
Entwicklung eines Leitfadens für Legisten/ Legistinnen
Maßnahmen zur
Demokratieerziehung: Förderung von Jugendbeteiligungsmodellen wie z.B.
Jugendkongresse, -parlamente)
Gleichstellung der
Bundesjugendvertretung mit anderen Sozialpartnern
4. Jugendbeschäftigung
Ausbildungs- bzw.
Arbeitsplatzgarantie für junge Menschen
Förderung von
regionalen Beschäftigungsprogrammen
Schaffung weiterer
Lehrplätze zur Schließung der Lehrstellenlücke
Schaffung neuer
Lehrberufe (Zukunftstechnologien)
Schaffung von neuen
Ausbildungsverbünden, damit mehrere Betriebe einen Lehrling ausbilden
können
Modernisierung der
Schutzbestimmungen für Lehrlinge
Umsetzung der Konzepte
zur Modularisierung der Lehre (breite Basisausbildung mit anschließender
Spezialisierung)
Evaluierung der
Lehrlingsentschädigungen
Umverteilung der Lebensverdienstkurve mit dem Ziel, die
Einstiegsgehälter zu erhöhen
Verpflichtende Berufsorientierung für alle Schüler/innen ab
der 7. Schulstufe unter besonderer Berücksichtigung des Aufbrechens
geschlechtsspezifischer Stereotype
5. Soziales und Förderungen
Einheitliche günstige Tarife für Jugendliche in Ausbildung
(Schüler, Lehrlinge, Studenten) in einer Höhe, die anderen begünstigten
Bevölkerungsgruppen entspricht
Novellierung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes mit den
Schwerpunkten: Dotierung gemäß der Anzahl der Fördernehmer/innen,
Planungssicherheit für die Fördernehmer/innen sowie
Vereinheitlichung der Förderkriterien.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite