Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 309

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Einführung österreichweit einheitlicher Regelungen im Jugendschutz, Verhandlungen mit den Ländern

2. Schutz vor Alkohol- und Drogenmissbrauch und Gewaltverherrlichung

Verstärkung der Maßnahmen zur Prävention von Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie Nikotin- und Spielsucht

Ausbau der Gewaltprävention sowie des Gewaltschutzes

Einschränkung der Darstellung von Gewalt in den Medien auf ein jugendverträgliches Maß

Weiterführung und Ausbau der Bundesstelle für Positivprädikatisierung von Computer- Konsolenspielen (BUPP) zur Sensibilisierung der Eltern bezüglich Gewaltdarstellungen in Computerspielen

Verstärkung des Jugendschutzes im Bereich der Mobiltelefondienste

3. Mitbestimmung

Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Einführung einer Jugendverträglichkeitsprüfung für politische Vorhaben („Jugend-Check“), Entwicklung eines Leitfadens für Legisten/ Legistinnen

Maßnahmen zur Demokratieerziehung: Förderung von Jugendbeteiligungsmodellen wie z.B. Jugendkongresse, -parlamente)

Gleichstellung der Bundesjugendvertretung mit anderen Sozialpartnern

4. Jugendbeschäftigung

Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzgarantie für junge Menschen

Förderung von regionalen Beschäftigungsprogrammen

Schaffung weiterer Lehrplätze zur Schließung der Lehrstellenlücke

Schaffung neuer Lehrberufe (Zukunftstechnologien)

Schaffung von neuen Ausbildungsverbünden, damit mehrere Betriebe einen Lehrling ausbilden können

Modernisierung der Schutzbestimmungen für Lehrlinge

Umsetzung der Konzepte zur Modularisierung der Lehre (breite Basisausbildung mit anschließender Spezialisierung)

Evaluierung der Lehrlingsentschädigungen

Umverteilung der Lebensverdienstkurve mit dem Ziel, die Einstiegsgehälter zu erhöhen

Verpflichtende Berufsorientierung für alle Schüler/innen ab der 7. Schulstufe unter besonderer Berücksichtigung des Aufbrechens geschlechtsspezifischer Stereotype

5. Soziales und Förderungen

Einheitliche günstige Tarife für Jugendliche in Ausbildung (Schüler, Lehrlinge, Studen­ten) in einer Höhe, die anderen begünstigten Bevölkerungsgruppen entspricht

Novellierung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes mit den Schwerpunkten: Dotie­rung gemäß der Anzahl der Fördernehmer/innen, Planungssicherheit für die Förder­nehmer/innen sowie Vereinheitlichung der Förderkriterien.

 


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