Innere Sicherheit
Gemeinsame Feststellungen
Es ist eine zentrale
Aufgabe des Staates, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürgerinnen
und Bürger zu schützen. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar.
Die Österreicherinnen und Österreicher haben einen Anspruch
darauf, vor Kriminalität geschützt zu werden.
Innere Sicherheit
Österreich ist
eines der sichersten Länder der Welt. Die Exekutive hat notwendige Strukturmaßnahmen
durchgeführt. Eine laufende Evaluierung ist erforderlich, um auf künfitge
Entwicklungen eingehen zu können. Die derzeitige Organisationsstruktur sowie
das derzeitige System der Bundespolizei auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene
wird in ihren Grundsätzen weiterhin Gültigkeit haben.
Für die
Polizisten ist es notwendig, dass ihr Leben von der Ausbildung bis hin zur Karrierenplanung
mit einer fairen Besoldung geregelt wird. Die Berücksichtigung der spezifischen
psychischen und physischen Belastungen sowie die Bedürfnisse des Berufsschutzes
im Bereich der Exekutive sind dabei zu berücksichtigen.
Der Personalstand ist
in einem Personalentwicklungskonzept mit Blick auf künftige Pensionierungen
und die bevorstehende Schengenerweiterung dem Bedarf anzupassen und
über die Legislaturperiode festzuschreiben. Dabei ist bei Bedarf von einer
Erhöhung des Personalstandes auszugehen.
In den nächsten
Jahren steht die Schengen-Erweiterung zu unseren Nachbarstaaten bevor. Die
Überführung der derzeit im Grenzdienst eingesetzten Beamten in ein neues
System bedarf Ausgleichsmaßnahmen wie die Schleierfahndung und den Aufbau
von Schwerpunktdienststellen im grenznahen Bereich und an Hauptverkehrsrouten,
die zügig weiterentwickelt werden müssen. Eventuell notwendige
örtliche Arbeitsplatzveränderungen werden für die
betroffenen Bediensteten sozial ausgewogen durchgeführt.
Durch den enormen
Zuspruch junger Frauen zum Polizeiberuf und den damit wachsenden Anteil
von Frauen im Polizeidienst (dzt. rund 10 %) entstehen neue Herausforderungen
im Bereich des Personalmanagements. Ziel ist daher, regional in jedem Bundesland
einen Pool zu schaffen, um ausgebildete PolizistInnen für Beamte in Karenz
zur Verfügung zu haben. Zusätzlich ist Vorsorge zu treffen, dass
Personen mit Migrationshintergrund unter den bestehenden Ernennungserfodernissen
für den Polizeidienst gewonnen werden.
Um die Planbarkeit des Budgets zu gewährleisten, müssen Bezugserhöhungen,
Struktureffekte, Überstundenentwicklung im Vorfeld
Berücksichtigung finden. Dem BMI ist ein angemessener Anteil am Gesamthaushalt
anzuerkennen. Dieser Budgetanteil sollte langfristig garantiert werden.
Das Dienstzeitmanagement ist zu evaluieren und zu flexibilisieren, um
in Hinkunft einen punktgenauen Einsatz von Mehrdienstleistungen zu
gewährleisten. Die Dienstzeitsysteme sind diesbezüglich zu
harmonisieren und auf Sicht zu vereinheitlichen.
Keinen Stillstand darf es bei der Modernisierung der Exekutive geben.
Dies sowohl in der Infrastruktur als auch in der technischen Ausstattung. Die
Ausbildung der Bediensteten des Innenressorts wird weiter professionalisiert
und an den Bologna-Prozess angepasst werden. Die bereits erfolgte Einrichtung
eines Bachelorlehrgangs zur Ausbildung der leitenden Exekutivbeamten wird durch
die Etablierung eines Master-Studienlehrganges für Spitzenführungskräfte
von A1 und E1 eine logische und notwendige Weiterentwicklung erfahren.
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