Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 310

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Innere Sicherheit

Gemeinsame Feststellungen

Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürgerin­nen und Bürger zu schützen. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Die Öster­reicherinnen und Österreicher haben einen Anspruch darauf, vor Kriminalität geschützt zu werden.

Innere Sicherheit

Österreich ist eines der sichersten Länder der Welt. Die Exekutive hat notwendige Strukturmaßnahmen durchgeführt. Eine laufende Evaluierung ist erforderlich, um auf künfitge Entwicklungen eingehen zu können. Die derzeitige Organisationsstruktur sowie das derzeitige System der Bundespolizei auf Bundes-, Landes- und Bezirks­ebene wird in ihren Grundsätzen weiterhin Gültigkeit haben.

Für die Polizisten ist es notwendig, dass ihr Leben von der Ausbildung bis hin zur Karrierenplanung mit einer fairen Besoldung geregelt wird. Die Berücksichtigung der spezifischen psychischen und physischen Belastungen sowie die Bedürfnisse des Berufsschutzes im Bereich der Exekutive sind dabei zu berücksichtigen.

Der Personalstand ist in einem Personalentwicklungskonzept mit Blick auf künftige Pensionierungen und die bevorstehende Schengenerweiterung dem Bedarf anzu­passen und über die Legislaturperiode festzuschreiben. Dabei ist bei Bedarf von einer Erhöhung des Personalstandes auszugehen.

In den nächsten Jahren steht die Schengen-Erweiterung zu unseren Nachbarstaaten bevor. Die Überführung der derzeit im Grenzdienst eingesetzten Beamten in ein neues System bedarf Ausgleichsmaßnahmen wie die Schleierfahndung und den Aufbau von Schwerpunktdienststellen im grenznahen Bereich und an Hauptverkehrsrouten, die zügig weiterentwickelt werden müssen. Eventuell notwendige örtliche Arbeitsplatz­ver­än­derungen werden für die betroffenen Bediensteten sozial ausgewogen durchgeführt.

Durch den enormen Zuspruch junger Frauen zum Polizeiberuf und den damit wach­senden Anteil von Frauen im Polizeidienst (dzt. rund 10 %) entstehen neue Herausforderungen im Bereich des Personalmanagements. Ziel ist daher, regional in jedem Bundesland einen Pool zu schaffen, um ausgebildete PolizistInnen für Beamte in Karenz zur Verfügung zu haben. Zusätzlich ist Vorsorge zu treffen, dass Personen mit Migrationshintergrund unter den bestehenden Ernennungserfodernissen für den Polizeidienst gewonnen werden.

Um die Planbarkeit des Budgets zu gewährleisten, müssen Bezugserhöhungen, Struk­tureffekte, Überstundenentwicklung im Vorfeld Berücksichtigung finden. Dem BMI ist ein angemessener Anteil am Gesamthaushalt anzuerkennen. Dieser Budgetanteil sollte langfristig garantiert werden.

Das Dienstzeitmanagement ist zu evaluieren und zu flexibilisieren, um in Hinkunft einen punktgenauen Einsatz von Mehrdienstleistungen zu gewährleisten. Die Dienst­zeitsysteme sind diesbezüglich zu harmonisieren und auf Sicht zu vereinheitlichen.

Keinen Stillstand darf es bei der Modernisierung der Exekutive geben. Dies sowohl in der Infrastruktur als auch in der technischen Ausstattung. Die Ausbildung der Bediensteten des Innenressorts wird weiter professionalisiert und an den Bologna-Prozess angepasst werden. Die bereits erfolgte Einrichtung eines Bachelorlehrgangs zur Ausbildung der leitenden Exekutivbeamten wird durch die Etablierung eines Master-Studienlehrganges für Spitzenführungskräfte von A1 und E1 eine logische und notwendige Weiterentwicklung erfahren.

 


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