Es ist weiter darauf zu achten, dass bei der polizeilichen Arbeit und
der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus dem Grundrecht
auf Privatsphäre und dem grundlegenden Recht auf Sicherheit Rechnung
getragen wird. In gewissen Bereichen, wie Überwachung von
Plätzen und Kriminalitäts-Hot-Spots hat sich die bereits im
Sicherheitspolizeigesetz geregelte Videoüberwachung als sinnvoll erwiesen.
Neben diesen sinnvollen gesetzlichen Regelungen werden taugliche
Rechtsgrundlagen für Videoüberwachung durch Private im
öffentlichen Raum geschaffen, damit sowohl dem Rechtsstaat wie auch dem
Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre entsprochen wird und diese
Materialien für die Verfolgung von Straftaten verwendet werden können.
Dies auch im Hinblick auf bereits bestehende Kooperationen, z.B. mit
öffentlichen Transportunternehmen wie den ÖBB oder den Wiener Linien.
Im Hinblick auf die Fußball-Europameisterschaft 2008 sind die
bestehenden gesetzlichen Mittel effektizient einzusetzen und z.B. die
Gefährderdatei weiter auszubauen, um sichere Sportveranstaltungen zu
gewährleisten. Präventionsarbeit fördert das subjektive Sicherheitsgefühl
und ist wesentlicher Bestandteil der Kriminalitätsbekämpfung;
die umfangreichen Präventionsmaßnahmen sind aufeinander abzustimmen:
z.B. Verkehrserziehung, Kinderpolizei, sichere Gemeinden, Ausbau der Maßnahmen
im Bereich Gewalt- und Drogenprävention.
Bei Neu- und Umbauten
soll der Einbau von Sicherheitsanlagen forciert werden. Förderungen
dafür sind nach den best-practice-Modellen wie zum Beispiel von Niederösterreich
und Wien bundesweit anzustreben.
Krisen- und Katastrophenmanagement
Die Zusammenarbeit der zuständigen Ressorts im Bereich des Katastrophenschutzmanagements
ist wichtig und wird weiter forciert. Für Freiwillige im Katastropheneinsatz
ist die Möglichkeit einer sozialen Absicherung zu prüfen, damit ihnen
aus ihrer Hilfeleistung kein Nachteil entstehen kann. Das BMI ist die zentrale
Koordinations- und Informationsstele für Zivilschutz, Katastrophenschutz,
internationale Katastrophenhilfe und Sonderlagen. Für die weitere
Professionalisierung werden die Anwendungsbereiche des Katastrophenfonds
im Bereich der Prävention ausgeweitet und flexibilisiert. Ob das staatliche
Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) in einem Staatsvertrag mit den
Bundesländern (Art. 15a B-VG) verankert werden soll, ist zu prüfen um
die Kooperation weiter zu institutionalisieren. Zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden
Hilfeleistung im Katastrophenfall werden die Entsendemodalitäten
evaluiert.
Internationale Zusammenarbeit
Österreich führt die internationale Zusammenarbeit,
insbesondere in den Bereichen der Bekämpfung von organisierter
Kriminalität, illegaler Migration und Terrorismus weiter fort. Als
adäquate Mittel werden die Möglichkeiten des Austausches von sicherheits-,
asyl- und migrationsrelevaten Daten ausgebaut, einerseits wie im Hager Programm
der EU bis 2010 festgelegt, andererseits wie im Prümer Vertrag vorgesehen.
Als einheitliche Grundparameter sollen hiezu eine einheitliche Asylstatistik
und eine Antiterrordatei auf europäischer Ebene eingeführt
werden. Die Kooperation mit internationalen Agenturen (EUROPOL, Frontex,
Interpol, etc) istweiter zu forcieren.
Damit den regionalen Herausforderungen im Bereich der inneren
Sicherheit noch verstärkter entgegengetreten werden kann, wird die
Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern im Rahmen der Salzburger Gruppe
weiter ausgebaut und die bisherige Außenstrategie auf dem Westbalkan
fortgeführt.
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