Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 311

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es ist weiter darauf zu achten, dass bei der polizeilichen Arbeit und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus dem Grundrecht auf Privatsphäre und dem grundlegenden Recht auf Sicherheit Rechnung getragen wird. In gewissen Be­reichen, wie Überwachung von Plätzen und Kriminalitäts-Hot-Spots hat sich die bereits im Sicherheitspolizeigesetz geregelte Videoüberwachung als sinnvoll erwiesen. Neben diesen sinnvollen gesetzlichen Regelungen werden taugliche Rechtsgrundlagen für Videoüberwachung durch Private im öffentlichen Raum geschaffen, damit sowohl dem Rechtsstaat wie auch dem Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre entsprochen wird und diese Materialien für die Verfolgung von Straftaten verwendet werden können. Dies auch im Hinblick auf bereits bestehende Kooperationen, z.B. mit öffentlichen Transportunternehmen wie den ÖBB oder den Wiener Linien.

Im Hinblick auf die Fußball-Europameisterschaft 2008 sind die bestehenden gesetz­lichen Mittel effektizient einzusetzen und z.B. die Gefährderdatei weiter auszubauen, um sichere Sportveranstaltungen zu gewährleisten. Präventionsarbeit fördert das subjektive Sicherheitsgefühl und ist wesentlicher Bestandteil der Kriminalitäts­bekämp­fung; die umfangreichen Präventionsmaßnahmen sind aufeinander abzustimmen: z.B. Verkehrserziehung, Kinderpolizei, sichere Gemeinden, Ausbau der Maßnahmen im Bereich Gewalt- und Drogenprävention.

Bei Neu- und Umbauten soll der Einbau von Sicherheitsanlagen forciert werden. Förde­rungen dafür sind nach den best-practice-Modellen wie zum Beispiel von Niederösterreich und Wien bundesweit anzustreben.

Krisen- und Katastrophenmanagement

Die Zusammenarbeit der zuständigen Ressorts im Bereich des Katastrophenschutz­managements ist wichtig und wird weiter forciert. Für Freiwillige im Katastrophen­einsatz ist die Möglichkeit einer sozialen Absicherung zu prüfen, damit ihnen aus ihrer Hilfeleistung kein Nachteil entstehen kann. Das BMI ist die zentrale Koordinations- und Informationsstele für Zivilschutz, Katastrophenschutz, internationale Katastrophenhilfe und Sonderlagen. Für die weitere Professionalisierung werden die Anwendungs­bereiche des Katastrophenfonds im Bereich der Prävention ausgeweitet und flexi­bilisiert. Ob das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) in einem Staatsvertrag mit den Bundesländern (Art. 15a B-VG) verankert werden soll, ist zu prüfen um die Kooperation weiter zu institutionalisieren. Zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Hilfeleistung im Katastrophenfall werden die Entsende­moda­litäten evaluiert.

Internationale Zusammenarbeit

Österreich führt die internationale Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, illegaler Migration und Terrorismus weiter fort. Als adäquate Mittel werden die Möglichkeiten des Austausches von sicherheits-, asyl- und migrationsrelevaten Daten ausgebaut, einerseits wie im Hager Programm der EU bis 2010 festgelegt, andererseits wie im Prümer Vertrag vorgesehen. Als ein­heitliche Grundparameter sollen hiezu eine einheitliche Asylstatistik und eine Antiter­rordatei auf europäischer Ebene eingeführt werden. Die Kooperation mit inter­nationalen Agenturen (EUROPOL, Frontex, Interpol, etc) istweiter zu forcieren.

Damit den regionalen Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit noch verstärkter entgegengetreten werden kann, wird die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern im Rahmen der Salzburger Gruppe weiter ausgebaut und die bisherige Außenstrategie auf dem Westbalkan fortgeführt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite