Zusätzliche
Aufgabenstellungen
Ungelöst und
immer wieder aktuell ist das Problem der Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg
insbesondere im urbanen Bereich. Das Freilegen schafft für die Grundeigentümer
unzumutbare Problemstellungen. Notwendig ist eine Änderung der diesbezüglichen
gesetzlichen Bestimmungen.
In den letzten Jahren
ist der Wirtschaftszweig des privaten Sicherheitsgewerbes stark angestiegen. Es
fehlt aber für deren Tätigkeit ein eigenes Bundesgesetz, in der neben
der verpflichtenden Aus- und Weiterbildung für solche Gewerbetreibende und
deren Mitarbeiter ein Berufsbild festgeschrieben wird, in dem klare Grenzen zwischen
staatlichem Gewaltmonopol und Aufgaben von Sicherheitsunternehmen definiert
werden.
Zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen wird eine Sexualstraftäterdatei eingeführt.
Integration
Einleitende Feststellungen
1) Europa erlebt einen
grundlegenden demografischen Wandel mit tiefgreifenden ökonomischen und
sozialen Konsequenzen. Die inhaltliche Versachlichung der Zuwanderungs-
und Integrationspolitik kann nur auf breitester Basis gelingen, nur eine Zusammenarbeit
der großen politischen Kräfte in Kooperation mit den Sozialpartnern
kann dies bewerkstelligen. Denn: Integration ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die sowohl seitens der Zuwanderer als auch seitens der
Aufnahmegesellschaft nach Anstrengungen und Bemühungen verlangt.
Zuwanderung ist eine
globale Herausforderung. Österreich hat mit dem Fremdenrechtspaket
2005 rechtzeitig darauf reagiert und der gemeinsam umgesetzte Grundsatz
des Vorranges der Integration vor Neuzuzug haben sich bereits im laufenden Jahr
bewährt. Primär gilt Integration der in Österreich lebenden Fremden;
ungeregelte Zuwanderung ist zu stoppen. Die so geschaffenen, abgestimmten
Regelungen des Fremdenrechtspaketes sind beizubehalten, zu evaluieren und nach
Best-Practice-Modellen im europäischen Vergleich zuverbessern und weiter
zu entwickeln.
Wesentlich ist hier
die Feststellung, dass Zuwanderung stets mit Integrationsarbeit verbunden sein
muss Erfolgreiche Integration bedingt grundlegende Kenntnisse der deutschen
Sprache.
Die
Integrationsvereinbarung wird beibehalten und führt bei
Nichterfüllung zu Konsequenzen.
Integration muss unter dem Prinzip, dass ein menschenwürdiges
Dasein und der soziale Friede in unserem Land langfristig gesichert werden,
stattfinden. Ein bestimmtes Einkommen, eine ortsübliche Unterkunft
und eine Krankenversicherungsind ein Gebot gegen Verarmung und eine
gesellschaftliche Notwendigkeit.
2) Grundsatz ist die klare Trennung zwischen Asylrecht und Zuwanderung.
Für Zuwanderung sind klare Regelungen notwendig. Zuwanderung hat im Rahmen
der Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes zu
erfolgen.
Für das Asylrecht gilt: Fairer und schneller Schutz bei Verfolgung, konsequenter Umgang mit straffälligen Fremden. Zentrale Aufgabe bleibt weiterhin schärfstes Vorgehen gegen illegale Migration, die intensive Bekämpfung von Menschenhandel und Schlepperkriminalität. Dazu bedarf es einer strategischen Gesamtsteuerung im Asyl- und Fremdenwesen und einer Optimierung der Abschiebungspraxis. Weiters ist eine Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Kooperation von Herkunftsstaaten,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite