Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 312

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zusätzliche Aufgabenstellungen

Ungelöst und immer wieder aktuell ist das Problem der Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg insbesondere im urbanen Bereich. Das Freilegen schafft für die Grund­eigentümer unzumutbare Problemstellungen. Notwendig ist eine Änderung der dies­bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen.

In den letzten Jahren ist der Wirtschaftszweig des privaten Sicherheitsgewerbes stark angestiegen. Es fehlt aber für deren Tätigkeit ein eigenes Bundesgesetz, in der neben der verpflichtenden Aus- und Weiterbildung für solche Gewerbetreibende und deren Mitarbeiter ein Berufsbild festgeschrieben wird, in dem klare Grenzen zwischen staatlichem Gewaltmonopol und Aufgaben von Sicherheitsunternehmen definiert werden.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird eine Sexualstraftäterdatei eingeführt.

Integration

Einleitende Feststellungen

1) Europa erlebt einen grundlegenden demografischen Wandel mit tiefgreifenden ökonomischen und sozialen Konsequenzen. Die inhaltliche Versachlichung der Zuwan­derungs- und Integrationspolitik kann nur auf breitester Basis gelingen, nur eine Zusammenarbeit der großen politischen Kräfte in Kooperation mit den Sozialpartnern kann dies bewerkstelligen. Denn: Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sowohl seitens der Zuwanderer als auch seitens der Aufnahmegesellschaft nach Anstrengungen und Bemühungen verlangt.

Zuwanderung ist eine globale Herausforderung. Österreich hat mit dem Fremden­rechtspaket 2005 rechtzeitig darauf reagiert und der gemeinsam umgesetzte Grund­satz des Vorranges der Integration vor Neuzuzug haben sich bereits im laufenden Jahr bewährt. Primär gilt Integration der in Österreich lebenden Fremden; ungeregelte Zuwanderung ist zu stoppen. Die so geschaffenen, abgestimmten Regelungen des Fremdenrechtspaketes sind beizubehalten, zu evaluieren und nach Best-Practice-Modellen im europäischen Vergleich zuverbessern und weiter zu entwickeln.

Wesentlich ist hier die Feststellung, dass Zuwanderung stets mit Integrationsarbeit verbunden sein muss Erfolgreiche Integration bedingt grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache.

Die Integrationsvereinbarung wird beibehalten und führt bei Nichterfüllung zu Konse­quenzen.

Integration muss unter dem Prinzip, dass ein menschenwürdiges Dasein und der soziale Friede in unserem Land langfristig gesichert werden, stattfinden. Ein bestimm­tes Einkommen, eine ortsübliche Unterkunft und eine Krankenversicherungsind ein Gebot gegen Verarmung und eine gesellschaftliche Notwendigkeit.

2) Grundsatz ist die klare Trennung zwischen Asylrecht und Zuwanderung. Für Zuwanderung sind klare Regelungen notwendig. Zuwanderung hat im Rahmen der Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes zu erfolgen.

Für das Asylrecht gilt: Fairer und schneller Schutz bei Verfolgung, konsequenter Um­gang mit straffälligen Fremden. Zentrale Aufgabe bleibt weiterhin schärfstes Vorgehen gegen illegale Migration, die intensive Bekämpfung von Menschenhandel und Schlep­perkriminalität. Dazu bedarf es einer strategischen Gesamtsteuerung im Asyl- und Fremdenwesen und einer Optimierung der Abschiebungspraxis. Weiters ist eine Ver­knüpfung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Kooperation von Herkunftsstaaten,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite