Erarbeitung von
Basisinformationen für Zuwanderer zu Rechtsmaterien
Aufenthalt und
Staatsbürgerschaft – auch muttersprachlich
Besonderes Augenmerk
auf frauenspezifische Maßnahmen in der Niederlassungs- und
Integrationsbegleitung, mit Schwerpunkt Sprache, Gesundheit, etc.;
Kinderbetreuung während der Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
sicherstellen
Spezifische
Unterstützung für junge und jugendliche Zuwanderer beim Spracherwerb,
in Schule und Ausbildung
Elternarbeit -
"Deutschkurse für Eltern", Elterninfo-Veranstaltungen, "Elternschule"
und mehrsprachige Informationsmaterialien zu Bildungssystem, Schuldemokratie,
Berufsorientierung etc.
Stärkere
Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund in Elternvereinen und damit an
der Schuldemokratie
Asyl- und Fremdenwesen
Asylgericht mit
grundsätzlich zweigliedrigem Instanzenzug zur Beschleunigung der
Asylverfahren.
Neuausschreibung der
Stellen bzw. die Einzelübernahme von Mitgliedern des UBAS nach hohen
Leistungs- und Qualitätskriterien und die Schaffung einer effektiven Qualitätssicherung
nach dem Muster der Justizverwaltung.
Zur weiteren
Verfahrensbeschleunigung ist bei negativem Verfahrensausgang gleichzeitig
die Ausweisung durch das Asylgericht direkt zu verfügen.
Vorantreiben eines
gemeinsamen europäischen Asylrechts, um eine fairere Verteilung von
Asylanträgen auf die EU-Staaten und eine EU-weit abgestimmte
Abschiebepraxis zu gewährleisten. Besonders wichtig sind dabei Rücknahmeabkommen
mit betroffenen Staaten auf EU-Ebene sowie bilaterale Abkommen.
Asylanträge von
in definierten, sicheren Drittstaaten anerkannten Flüchtlingen sind
zurückzuweisen.
Aus Gründen der
Transparenz, der Verfahrensfairness und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen
sind diese auch bei Asylzuerkennung detailliert zu begründen. Dem BMI steht
aus Gründen des öffentlichen Interesses ein Beschwerderecht gegen
alle Entscheidungen des Asylgerichtes an den VwGH zu.
Förderung von
Maßnahmen zur raschen Integrationsbegleitung von anerkannten
Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt
Aufgrund der
außerordentlich hohen Kosten der Grundversorgung von Asylwerbern ist eine
Evaluierung des Leistungsumfanges der Grundversorgung (z.B. Taschengeld) und
eine effektive Kontrolle zur Missbrauchsverhinderung vor Ort erforderlich.
Sonderbetreuungsplätze
und Unterstützungsmaßnahmen für psychisch Kranke und intensiver
Betreuung bedürfender Asylwerber
effektivere
Leistungsnachweise und Controllingmittel in Asyl- und Fremdenpolizeiverfahren
Evaluierung des derzeitigen Schubhaftsystems. Best-Practice-Modelle
für Schubhaftzentren sind zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich
des Schubhaftvollzuges unter Berücksichtigung der EMRK.
Optimierung der Abschiebungspraxis und Verstärkung der
Europäisierung von Charterabschiebungen sowie Nutzung von
Synergieeffekten.
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