Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 314

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Erarbeitung von Basisinformationen für Zuwanderer zu Rechtsmaterien

Aufenthalt und Staatsbürgerschaft – auch muttersprachlich

Besonderes Augenmerk auf frauenspezifische Maßnahmen in der Niederlassungs- und Integrationsbegleitung, mit Schwerpunkt Sprache, Gesundheit, etc.; Kinderbetreuung während der Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sicherstellen

Spezifische Unterstützung für junge und jugendliche Zuwanderer beim Spracherwerb, in Schule und Ausbildung

Elternarbeit - "Deutschkurse für Eltern", Elterninfo-Veranstaltungen, "Elternschule" und mehrsprachige Informationsmaterialien zu Bildungssystem, Schuldemokratie, Berufs­orien­tierung etc.

Stärkere Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund in Elternvereinen und damit an der Schuldemokratie

Asyl- und Fremdenwesen

Asylgericht mit grundsätzlich zweigliedrigem Instanzenzug zur Beschleunigung der Asylverfahren.

Neuausschreibung der Stellen bzw. die Einzelübernahme von Mitgliedern des UBAS nach hohen Leistungs- und Qualitätskriterien und die Schaffung einer effektiven Qualitätssicherung nach dem Muster der Justizverwaltung.

Zur weiteren Verfahrensbeschleunigung ist bei negativem Verfahrensausgang gleich­zeitig die Ausweisung durch das Asylgericht direkt zu verfügen.

Vorantreiben eines gemeinsamen europäischen Asylrechts, um eine fairere Verteilung von Asylanträgen auf die EU-Staaten und eine EU-weit abgestimmte Abschiebepraxis zu gewährleisten. Besonders wichtig sind dabei Rücknahmeabkommen mit betroffenen Staaten auf EU-Ebene sowie bilaterale Abkommen.

Asylanträge von in definierten, sicheren Drittstaaten anerkannten Flüchtlingen sind zurückzuweisen.

Aus Gründen der Transparenz, der Verfahrensfairness und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sind diese auch bei Asylzuerkennung detailliert zu begründen. Dem BMI steht aus Gründen des öffentlichen Interesses ein Beschwerderecht gegen alle Entscheidungen des Asylgerichtes an den VwGH zu.

Förderung von Maßnahmen zur raschen Integrationsbegleitung von anerkannten Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

Aufgrund der außerordentlich hohen Kosten der Grundversorgung von Asylwerbern ist eine Evaluierung des Leistungsumfanges der Grundversorgung (z.B. Taschengeld) und eine effektive Kontrolle zur Missbrauchsverhinderung vor Ort erforderlich.

Sonderbetreuungsplätze und Unterstützungsmaßnahmen für psychisch Kranke und intensiver Betreuung bedürfender Asylwerber

effektivere Leistungsnachweise und Controllingmittel in Asyl- und Fremdenpolizei­verfahren

Evaluierung des derzeitigen Schubhaftsystems. Best-Practice-Modelle für Schubhaft­zentren sind zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich des Schubhaftvollzuges unter Berücksichtigung der EMRK.

Optimierung der Abschiebungspraxis und Verstärkung der Europäisierung von Charter­abschiebungen sowie Nutzung von Synergieeffekten.

 


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