Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 315

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Konzentration der Organisation der Abschiebungen im BMI, insbesondere der Kontakte mit Herkunftsländern zur Ausstellung von Heimreisedokumenten, Reiseorganisation, tatsächliche Durchführung der Transporte etc.

Partizipation

Verstärkte Einbindung von Zuwanderern ins gesellschaftliche Leben und in die Zivilgesellschaft, z.B. im Bereich des Sportes, der Kultur, der Freizeit, etc.

Passives Wahlrecht in gesetzliche Interessenvertretungen für langjährig ansässige Zuwanderer

Institutionenstruktur

Evaluierung und allfällige Weiterentwicklung des Beirats für Asyl- und Migrationsfragen Integrationsplattform: Zur Versachlichung dieses Themas wird eine Integrations­plattform geschaffen, die Integrations- und Fremdenfragen evaluiert und ent­sprechen­de Maßnahmen vorschlagen kann; die Vertreter in dieses Gremium werden von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern und Experten entsandt.

Mit einem Forschungsschwerpunkt Migration soll den politischen Entscheidungsträgern das notwendige Daten- und Basismaterial zur Verfügung gestellt werden.

Das Staatsbürgerschaftsgesetz wird bei Vorliegen der notwendigen Daten nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert.

Justiz

Grundsätzliches

Die Regierungsparteien werden alles unternehmen, um das Funktionieren der Justiz sicherzustellen, die Grund- und Freiheitsrechte zu garantieren und auszubauen sowie um den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern.

Im Einzelnen wird es zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten nach der StPO und zu Schritten für eine Verbesserung des Disziplinarverfahrens zur Verbesserung der Transparenz und Bürgernähe der Justiz kommen müssen. In diesem Sinn soll eine justizinterne Stelle zur präventiven Abstel­lung von Missständen in der Gerichtsbarkeit geschaffen werden.

Zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle soll nach dem Beispiel bereits existierender parlamentarischer Ausschüsse die Errichtung eines Unterausschusses zur Kontrolle des Anklagemonopols geprüft werden. Darüber hinaus erscheint es erforderlich, auch die Fortbildung in der Justiz auf allen Ebenen zu fördern.

Strafrecht und Strafvollzugsrecht

Es werden alle notwendigen Schritte unternommen, um das Inkrafttreten der Straf­prozessreform mit 1.1.2008 zu gewährleisten. Hiefür wird es notwendig sein, die Durchlässigkeit zwischen Richtern und Staatsanwälten zu fördern, das Anklage­monopol der Staatsanwaltschaft als Organ der Justiz verfassungsrechtlich abzusichern und parlamentarisch zu kontrollieren sowie die Reform des Haupt- und des Rechts­mittelverfahrens zügig voranzutreiben und die organisatorischen Maßnahmen für einen reibungslosen Wechsel der Systeme vorzubereiten.

In diesem Zusammenhang wird auch eine adäquate Anklageinfrastruktur bei den Bezirksgerichten sicherzustellen sein.

Die Zusammenarbeit mit den Justiz- und Polizeibehörden der Herkunftsländer der ausländischen Straftäter ist mit dem Ziel der Verhinderung des „Kriminaltourismus“

 


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