Konzentration der
Organisation der Abschiebungen im BMI, insbesondere der Kontakte mit
Herkunftsländern zur Ausstellung von Heimreisedokumenten, Reiseorganisation,
tatsächliche Durchführung der Transporte etc.
Partizipation
Verstärkte
Einbindung von Zuwanderern ins gesellschaftliche Leben und in die Zivilgesellschaft,
z.B. im Bereich des Sportes, der Kultur, der Freizeit, etc.
Passives Wahlrecht in
gesetzliche Interessenvertretungen für langjährig ansässige
Zuwanderer
Institutionenstruktur
Evaluierung und allfällige
Weiterentwicklung des Beirats für Asyl- und Migrationsfragen Integrationsplattform:
Zur Versachlichung dieses Themas wird eine Integrationsplattform
geschaffen, die Integrations- und Fremdenfragen evaluiert und entsprechende
Maßnahmen vorschlagen kann; die Vertreter in dieses Gremium werden von
Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern und Experten entsandt.
Mit einem
Forschungsschwerpunkt Migration soll den politischen Entscheidungsträgern
das notwendige Daten- und Basismaterial zur Verfügung gestellt werden.
Das
Staatsbürgerschaftsgesetz wird bei Vorliegen der notwendigen Daten nach
einem angemessenen Zeitraum evaluiert.
Justiz
Grundsätzliches
Die Regierungsparteien
werden alles unternehmen, um das Funktionieren der Justiz sicherzustellen, die Grund-
und Freiheitsrechte zu garantieren und auszubauen sowie um den
Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern.
Im Einzelnen wird es
zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Unabhängigkeit des
Rechtsschutzbeauftragten nach der StPO und zu Schritten für eine Verbesserung
des Disziplinarverfahrens zur Verbesserung der Transparenz und Bürgernähe
der Justiz kommen müssen. In diesem Sinn soll eine justizinterne Stelle zur
präventiven Abstellung von Missständen in der Gerichtsbarkeit
geschaffen werden.
Zur Verbesserung der
parlamentarischen Kontrolle soll nach dem Beispiel bereits existierender
parlamentarischer Ausschüsse die Errichtung eines Unterausschusses zur
Kontrolle des Anklagemonopols geprüft werden. Darüber hinaus
erscheint es erforderlich, auch die Fortbildung in der Justiz auf allen Ebenen zu
fördern.
Strafrecht und Strafvollzugsrecht
Es werden alle notwendigen Schritte unternommen, um das Inkrafttreten
der Strafprozessreform mit 1.1.2008 zu gewährleisten. Hiefür
wird es notwendig sein, die Durchlässigkeit zwischen Richtern und
Staatsanwälten zu fördern, das Anklagemonopol der
Staatsanwaltschaft als Organ der Justiz verfassungsrechtlich abzusichern und
parlamentarisch zu kontrollieren sowie die Reform des Haupt- und des Rechtsmittelverfahrens
zügig voranzutreiben und die organisatorischen Maßnahmen für
einen reibungslosen Wechsel der Systeme vorzubereiten.
In diesem Zusammenhang wird auch eine adäquate
Anklageinfrastruktur bei den Bezirksgerichten sicherzustellen sein.
Die Zusammenarbeit mit den Justiz- und Polizeibehörden der
Herkunftsländer der ausländischen Straftäter ist mit dem Ziel
der Verhinderung des „Kriminaltourismus“
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