Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 316

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zu verbessern und zu intensivieren. So soll es zu einer deutlichen Verstärkung der Bemühungen auf Übernahme des Strafvollzuges durch den Heimatstaat, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt kommen, dass eine erfolgreiche Resozialisierung im sozialen Umfeld des Heimatstaates wesentlich wahrscheinlicher ist als in Österreich.

Besonders wichtig ist die Verstärkung der Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Frauen.

Im Bereich des materiellen Strafrechts sollen die Sanktionsmöglichkeiten insbesondere durch Einführung gemeinnütziger Leistungen auch als Strafe in Kombination mit anderen Sanktionsformen erweitert und die Möglichkeiten der bedingten Entlassung unter gleichzeitiger Stärkung der Rückfallsprävention für aufenthaltsverfestigte Per­sonen insbesondere durch Ermöglichung von Auflagen verbessert werden. Bei nicht aufenthaltsverfestigten Personen werden Regelungen gefunden werden müssen, um den Strafvollzug von solchen Personen in grund- und gleichheitsrechtskonformer Weise zu entlasten. In geeigneten Fällen und wenn die Strafverbüßung im Heimatstaat nicht möglich ist, soll die vorzeitige bedingte Entlassung von Drittstaatsangehörigen verknüpft mit einer Ausweisung und einem wirksamen Aufenthalts- bzw. und Rückkehrverbot verfügt werden.

Zur Sicherung der Einzelfallgerechtigkeit bei bedingten Entlassungen soll das Ent­scheidungssystem optimiert werden.

Die Sicherung einer funktionierenden Jugendgerichtsbarkeit ist dringend erforderlich, insbesondere um einmal gestrauchelte Jugendliche wieder in die Gesellschaft zu integrieren und die Kriminalität für die Zukunft zu senken.

Weiters sind Resozialisierungshindernisse zu vermeiden und zusätzliche effiziente Maßnahmen gegen alle Erscheinungsformen von Gewalt in der Familie, insbesondere von Gewalt gegen Frauen und Kinder zu setzen.

Zur verbesserten Ahndungsmöglichkeit von lang andauernder Freiheitsentziehung und von Gewalt soll ein neuer Strafschärfungstatbestand ähnlich dem der §§ 39 und 313 StGB geschaffen werden, der eine Erhöhung der Grundstrafdrohung auf das Eineinhalbfache ermöglicht, wenn die Umstände einer Freiheitsbedrohung oder einer Gewaltausübung oder die Bedrohung eines Opfers besonders gravierend sind, insbesondere wenn sich die Gewaltausübung über längere Zeit hinzieht und wenn die Umstände der Freiheitsentziehung oder Gewaltausübung besonders qualvoll sind und einem Martyrium gleichkommen.

Zur Vermeidung des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen sollen auf der Basis der Ergebnisse des laufenden Pilotprojekts die legislativen Schritte zur Vermeidung der Haft durch gemeinnützige Arbeit geschaffen werden.

Um die Entscheidungsgrundlagen für die Strafrechtspolitik zu verbessern, sollen eine generelle sowie spezielle Rückfallsstatistik geschaffen werden. Ferner soll in einem Forschungsprojekt die Grundlagen für die Beurteilung der Gefährlichkeit von Tätern verbessert werden.

Darüber hinaus erscheint die Errichtung einer anonymisierten Einstellungsstatistik der Staatsanwaltschaften erforderlich.

Die Geschworenengerichtsbarkeit soll keineswegs abgeschafft, sondern einer grund­legenden Reform unterzogen werden (insbesondere bessere Auswahl und Ausbildung der Geschworenen, Öffentlichkeit der Rechtsbelehrung, schriftliche Begründungspflicht des Urteils).

Im Bereich des Strafvollzugs soll die Organisationsreform der Justizwache weiter­geführt und zur Gewährleistung der Effizienz eine Qualitätssicherung eingeführt wer-


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