Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 317

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den. Wegen der geänderten Verurteiltenstruktur sollen durch legislative Maßnahmen die Voraussetzungen für eine verbesserte Differenzierung zwischen gefährlichen Rechtsbrechern und solchen, die einer Resozialisierung zugänglich sind kommen; in diesem Sinn wird auch eine Differenzierung von aufenthaltsverfestigten Straftätern und anderen vorzunehmen sein.

Im Zuge dieser Reformschritte soll es auch zu einer Verbesserung des Schulungs- und Ausbildungsprogramms in den Justizanstalten kommen.

Opferhilfe

Durch legislative Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Schadenersatz und Opferhilfe Vorrang vor dem Vollzug von Geldstrafen haben.

Im Bereich der Opferhilfe werden auch legislativen Schritte für die Finanzierung von Hilfsangeboten überlegt werden müssen, die nicht in Therapie und Prozessbegleitung bestehen sondern darüber hinaus gehen, wie etwa das Nachholen einer Ausbildung, Lebensbegleitung bei traumatisierten Opfern oder Maßnahmen zur Steigerung der subjektiven Sicherheit von Gewaltopfern.

Unter Bedachtnahme auf die Vielzahl von Opferschutzeinrichtungen und die unter­schiedlichen Kompetenzen in diesem Bereich soll im Interesse der Opfer eine Koordinationsstelle Opferhilfe geschaffen werden, die Anlaufstelle für Opfer ist und durch die Koordination eine effiziente Opferhilfe sicherstellt.

Zivilrecht

Der Bereich des Familienrechts soll hinsichtlich der gesellschaftlichen Veränderungen und ihrer Form des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens eingehend evaluiert und auf der Basis der Ergebnisse im Kontext mit dem Sozialrecht weiter entwickelt werden, wobei als Ziele insbesondere die Förderung der familiären Soli­darität (Ehe, Lebensgemeinschaften und Patchwork- Beziehungen), eine Hebung der Erwerbsquote, Armutsbekämpfung, Beseitigung von Diskriminierungen und Altersab­sicherung erreicht werden sollen.

In diesem Sinn wird auch eine Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts angestrebt. Der Kindesunterhalt soll unter Evaluierung des Unterhaltsvorschussrechts durch ein modifiziertes Modell (weg vom Gericht hin zur Verwaltungsbehörde) unter Verwendung der behördlicherseits verfügbaren Leistungsdaten effizienter und rascher durchsetzbar werden.

Für Transgender-Personen sollen rechtliche Verbesserungen herbeigeführt werden.

Die Regelungen über Schenkungen auf den Todesfall sowie die Anrechnung von Vorausempfängen soll evaluiert und zeitgemäß angepasst werden. Angesichts der jüngsten Rechtsentwicklung und im Lichte der Möglichkeiten des medizinisch-tech­nischen Fortschritts wird die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete/Enquete­kommission unter Einbindung der Bioethik-Kommission, der Ärzteund Richterschaft sowie von Experten aus Wissenschaft und Praxis zum Thema „Rechtliche und ethische Fragen der Humanmedizin“ vereinbart. Im Schadenersatzrecht soll grundsätzlich das Verschuldensprinzip beibehalten werden.

Die Diskussion über eine allfällige Reform des Schadenersatzrechts soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Position fortgeführt werden. In diesem Zusam­menhang wären im Interesse der Rechtssuchenden durch entsprechende verfahrens­rechtliche Vorschriften auch Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren insbeson­dere nach Verkehrsunfällen zu setzen. Dabei sollen die Möglichkeiten der Mediation und der Schlichtung bzw. außergerichtlichen Streitbeilegung genutzt werden.

 


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