den. Wegen der
geänderten Verurteiltenstruktur sollen durch legislative Maßnahmen
die Voraussetzungen für eine verbesserte Differenzierung zwischen
gefährlichen Rechtsbrechern und solchen, die einer Resozialisierung zugänglich
sind kommen; in diesem Sinn wird auch eine Differenzierung von aufenthaltsverfestigten
Straftätern und anderen vorzunehmen sein.
Im Zuge dieser Reformschritte
soll es auch zu einer Verbesserung des Schulungs- und Ausbildungsprogramms in
den Justizanstalten kommen.
Opferhilfe
Durch legislative
Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Schadenersatz und Opferhilfe
Vorrang vor dem Vollzug von Geldstrafen haben.
Im Bereich der
Opferhilfe werden auch legislativen Schritte für die Finanzierung von Hilfsangeboten
überlegt werden müssen, die nicht in Therapie und Prozessbegleitung
bestehen sondern darüber hinaus gehen, wie etwa das Nachholen einer
Ausbildung, Lebensbegleitung bei traumatisierten Opfern oder Maßnahmen
zur Steigerung der subjektiven Sicherheit von Gewaltopfern.
Unter Bedachtnahme auf
die Vielzahl von Opferschutzeinrichtungen und die unterschiedlichen
Kompetenzen in diesem Bereich soll im Interesse der Opfer eine Koordinationsstelle
Opferhilfe geschaffen werden, die Anlaufstelle für Opfer ist und durch die
Koordination eine effiziente Opferhilfe sicherstellt.
Zivilrecht
Der Bereich des
Familienrechts soll hinsichtlich der gesellschaftlichen Veränderungen und
ihrer Form des familiären und partnerschaftlichen Zusammenlebens eingehend
evaluiert und auf der Basis der Ergebnisse im Kontext mit dem Sozialrecht
weiter entwickelt werden, wobei als Ziele insbesondere die Förderung der
familiären Solidarität (Ehe, Lebensgemeinschaften und Patchwork-
Beziehungen), eine Hebung der Erwerbsquote, Armutsbekämpfung, Beseitigung
von Diskriminierungen und Altersabsicherung erreicht werden sollen.
In diesem Sinn wird auch
eine Weiterentwicklung des Unterhaltsrechts angestrebt. Der Kindesunterhalt soll
unter Evaluierung des Unterhaltsvorschussrechts durch ein modifiziertes Modell (weg
vom Gericht hin zur Verwaltungsbehörde) unter Verwendung der behördlicherseits
verfügbaren Leistungsdaten effizienter und rascher durchsetzbar werden.
Für
Transgender-Personen sollen rechtliche Verbesserungen herbeigeführt
werden.
Die Regelungen über Schenkungen auf den Todesfall sowie die
Anrechnung von Vorausempfängen soll evaluiert und zeitgemäß
angepasst werden. Angesichts der jüngsten Rechtsentwicklung und im Lichte
der Möglichkeiten des medizinisch-technischen Fortschritts wird die
Abhaltung einer parlamentarischen Enquete/Enquetekommission unter
Einbindung der Bioethik-Kommission, der Ärzteund Richterschaft sowie von Experten
aus Wissenschaft und Praxis zum Thema „Rechtliche und ethische Fragen der
Humanmedizin“ vereinbart. Im Schadenersatzrecht soll grundsätzlich
das Verschuldensprinzip beibehalten werden.
Die Diskussion über eine allfällige Reform des
Schadenersatzrechts soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Position fortgeführt werden. In diesem Zusammenhang wären im
Interesse der Rechtssuchenden durch entsprechende verfahrensrechtliche
Vorschriften auch Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren insbesondere
nach Verkehrsunfällen zu setzen. Dabei sollen die Möglichkeiten der
Mediation und der Schlichtung bzw. außergerichtlichen Streitbeilegung genutzt
werden.
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