Durch Gruppenklagen
sollen gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener unter Wahrung der
Klagsansprüche des Einzelnen leichter durchsetzbar werden. Die Situation
bei Schmerzengeldansprüchen soll evaluiert und insbesondere bei
Schwerstverletzten und Dauerschäden verbessert werden.
Das
Konsumentenschutzrecht soll unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben
in Richtung eines vertretbaren Ausgleichs der unterschiedlichen Interessenslagen
weiter entwickelt werden. Im Bereich der Internetkriminalität müssen
die Möglichkeiten zum Schutz von Konsumenten und Wirtschaft gegen
neue Kriminalitätsformen unredlicher Anbieter (u.a. Angriffe auf
Informations- undKommunikationssysteme) verstärkt werden.
Ferner soll zum Schutz
der Konsumenten auch das Bauträgervertragsrecht geändert und eine Versicherungspflicht
für Immobilientreuhänder werden. Dringend notwendig sind ferner
gesetzliche Maßnahmen gegen unseriöse Gewinnspiele. Zur
Bekämpfung der zunehmenden Verschuldung von Haushalten und Einzelpersonen
soll auch in Zusammenarbeit mit den Kreditgebern ein Maßnahmenpaket
erarbeitet werden.
Die digitalen Rechte
der Konsumenten sind unbeschadet der weiteren Verantwortlichkeit
für Rechtsverletzungen entsprechend den technologischen Weiterentwicklungen
unserer Zeit umzusetzen und der Datenschutz im gegebenen Zusammenhang zu
verbessern. Nach der Stärkung der Rechte der Flugreisenden soll es
zeitgemäße und angemessene sowie einklagbare Konsumentenrechte auch
für Bahnreisende geben.
Weiter geplante
Maßnahmen betreffen eine Verbesserung des Eigentumsvorbehalts im
europäischen Gleichklang, die Einführung eines Registerpfands, eine Neuregelung
der freiwilligen Feilbietung sowie Verbesserungen des Zurückbehaltungsrechts
bei schikanöser Leistungsverweigerung.
Im Bereich des
Medienrechts soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die Möglichkeiten
einer Weiterentwicklung dieses Rechtsbereichs insbesondere zur Verbesserung
der Zielerreichung des Medienrechts prüfen soll.
Im Urheberrecht steht
die Klärung des Verhältnisses „freie Werknutzung –
technische Schutzmaßnahmen“ im Bereich der digitalen Rechte im
Vordergrund. Das Recht auf Privatkopie digitaler Datenträger soll
durchgesetzt werden. Ferner soll es zu einem Ausbau der Rechte im
nichtgewerblichen Umgang mit digitalen Inhalten kommen, ohne dadurch das
gesetzliche Schutzniveau des Urheberrechts für die Kunstschaffenden
abzubauen.
Zum Schutz der
Kunstschaffenden gegenüber den Verwertern soll eine verbesserte Transparenz
beitragen. Die Umsetzung des Verwertungsgesellschaftengesetzes soll in einer
Enquete evaluiert werden.
Wohnrecht
Wohnen ist wie Arbeit oder Gesundheit ein Grundbedürfnis der
Menschen. Wohnen muss leistbar und qualitativ hochwertig sein.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist/sind
die Wohnbauförderung
beizubehalten,
umweltschonendes Wohnen anzustreben,
erschwingliche Wohnungen für junge Menschen bereitzustellen,
Vertragsgebühren für Wohn-/Mietverträge abzuschaffen,
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