Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 318

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Durch Gruppenklagen sollen gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener unter Wah­rung der Klagsansprüche des Einzelnen leichter durchsetzbar werden. Die Situation bei Schmerzengeldansprüchen soll evaluiert und insbesondere bei Schwerstverletzten und Dauerschäden verbessert werden.

Das Konsumentenschutzrecht soll unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vor­gaben in Richtung eines vertretbaren Ausgleichs der unterschiedlichen Interessens­lagen weiter entwickelt werden. Im Bereich der Internetkriminalität müssen die Mög­lichkeiten zum Schutz von Konsumenten und Wirtschaft gegen neue Kriminalitäts­formen unredlicher Anbieter (u.a. Angriffe auf Informations- undKommunikations­systeme) verstärkt werden.

Ferner soll zum Schutz der Konsumenten auch das Bauträgervertragsrecht geändert und eine Versicherungspflicht für Immobilientreuhänder werden. Dringend notwendig sind ferner gesetzliche Maßnahmen gegen unseriöse Gewinnspiele. Zur Bekämpfung der zunehmenden Verschuldung von Haushalten und Einzelpersonen soll auch in Zusammenarbeit mit den Kreditgebern ein Maßnahmenpaket erarbeitet werden.

Die digitalen Rechte der Konsumenten sind unbeschadet der weiteren Verant­wort­lichkeit für Rechtsverletzungen entsprechend den technologischen Weiterentwick­lungen unserer Zeit umzusetzen und der Datenschutz im gegebenen Zusammenhang zu verbessern. Nach der Stärkung der Rechte der Flugreisenden soll es zeitgemäße und angemessene sowie einklagbare Konsumentenrechte auch für Bahnreisende geben.

Weiter geplante Maßnahmen betreffen eine Verbesserung des Eigentumsvorbehalts im europäischen Gleichklang, die Einführung eines Registerpfands, eine Neuregelung der freiwilligen Feilbietung sowie Verbesserungen des Zurückbehaltungsrechts bei schika­nöser Leistungsverweigerung.

Im Bereich des Medienrechts soll eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung dieses Rechtsbereichs insbesondere zur Ver­besserung der Zielerreichung des Medienrechts prüfen soll.

Im Urheberrecht steht die Klärung des Verhältnisses „freie Werknutzung – technische Schutzmaßnahmen“ im Bereich der digitalen Rechte im Vordergrund. Das Recht auf Privatkopie digitaler Datenträger soll durchgesetzt werden. Ferner soll es zu einem Ausbau der Rechte im nichtgewerblichen Umgang mit digitalen Inhalten kommen, ohne dadurch das gesetzliche Schutzniveau des Urheberrechts für die Kunstschaffenden abzubauen.

Zum Schutz der Kunstschaffenden gegenüber den Verwertern soll eine verbesserte Transparenz beitragen. Die Umsetzung des Verwertungsgesellschaftengesetzes soll in einer Enquete evaluiert werden.

Wohnrecht

Wohnen ist wie Arbeit oder Gesundheit ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen muss leistbar und qualitativ hochwertig sein.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist/sind

 die Wohnbauförderung beizubehalten,

umweltschonendes Wohnen anzustreben,

erschwingliche Wohnungen für junge Menschen bereitzustellen,

Vertragsgebühren für Wohn-/Mietverträge abzuschaffen,

 


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