Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 34

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Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hochwasser­opferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 geändert werden (25 d.B.);

4. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Austauschseite zum Kulturbericht 2005 der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Zu III-15 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Jahr 2006 (Vorlage 5 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 4. Quartal 2006 (Vorlage 6 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 6 betreffend „Mitwirkungsrechte der Bevölkerung bei der Neuerrichtung von Handymasten und Erlassung eines Grenzwertgesetzes durch den Bund“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen,

Petition Nr. 7 betreffend „Um- bzw. Neubau des Bahnhofs Bruck an der Mur“, über­reicht vom Abgeordneten Erwin Spindelberger,

Petition Nr. 8 betreffend Änderung der Terminologie „Geistig abnorme Rechtsbrecher“ sowie „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Ent­scheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Südtirol; Auto­nomieentwicklung 2003–2006 (III-20 d.B.).

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Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Mag. Stoisits beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 90/A(E) betreffend Kärntner Ortstafeln eine Frist bis 6. März 2007 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

 


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