sekretärinnen an der Sitzung teil und können teilweise nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung das Wort ergreifen.
Aber die Verfassungsbestimmung, die Sie heute
beschließen, steht in klarem Widerspruch zum § 19 der
Geschäftsordnung, und die Geschäftsordnung ist nicht irgendein
Papierl, sondern unterliegt ebenfalls einer Zweidrittelabstimmung in diesem
Haus. Ich erwarte von den Regierungsfraktionen, dass sie sofort dem Haus eine
Bereinigung dieser Angelegenheit zuleiten, denn es ist ja nicht vorstellbar,
dass wir zwei einander widersprechende Gesetze haben, beide mit
Zweidrittelmehrheit in diesem Haus von SPÖ und ÖVP beschlossen. (Beifall bei den Grünen, beim BZÖ
sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
Der Rest dieses Punktes, was nämlich die Rechte und Pflichten des Bundespräsidenten betrifft, geht in Ordnung.
Zweiter Punkt: die Bundesministeriengesetz-Novelle. Na ja, die spiegelt halt die Koalitionsakrobatik wider, wie halt die Interessen da im Einzelnen liegen, von funktionalen Zweckmäßigkeiten unberührt. Ich verweise nur punktuell und beispielhaft darauf, dass die Zersplitterung der Forschungsagenden, die schon in der letzten Periode beklagt wurde, weiter vorangetrieben wird statt bereinigt, jetzt sind es fünf Ministerien statt vorher vier, und dass man andererseits nach einer Zuständigkeit für Integration von Immigranten und Immigrantinnen vergeblich sucht. Da scheint überhaupt niemand zuständig zu sein, auch wenn der eine oder andere Punkt im Regierungsprogramm steht. Und so weiter. Meine Kolleginnen und Kollegen vom Grünen Klub werden dazu Stellung nehmen und die Ablehnung dieses Punktes durch uns begründen.
Nun zum dritten Punkt: Ein Abgeordneter dieses Hauses behauptet schwerste Menschenrechtsverletzungen ihm gegenüber. Wenn schon fast die gesamte Bundesregierung hier versammelt ist und wir auch hier im Haus voll versammelt sind, dann, so meine ich, muss man das sehr ernst nehmen. Herr Abgeordneter Strache hat nämlich die Medienberichterstattung über ihn mit dem „Stürmer“ verglichen. Er hat gesagt, sie erinnere ihn an den „Stürmer“-Stil.
Meine Damen und Herren! Der „Stürmer“ war eine deutsche Wochenzeitung von 1923 bis 1945, herausgegeben von Julius Streicher. Der „Stürmer“ war ein antisemitisches Hetzblatt der Sonderklasse, wie wir alle wissen. Ich zitiere nur ganz kurz drei Leitartikel, einen vom September 1938, in dem Juden als „Bazillus“ und „Pest“ bezeichnet werden. Ich zitiere wörtlich:
Der Jude ist „ein Schmarotzer, ein Feind, ein
Übeltäter, ein Krankheitsverbreiter, der im Interesse der Menschheit
vernichtet werden muß“. – Zitatende.
Auch andere Artikel heben hervor, dass erst „nach Vernichtung des Weltjudentums“ das „jüdische Problem“ als gelöst zu betrachten sei. (Abg. Mag. Stadler: Frau Präsidentin! Zur Sache! Was hat das mit dem Ministeriengesetz zu tun?) – Ich komme schon zur Sache. Ich habe versucht, Ihnen das zu erklären. Ein Angehöriger dieses Hauses behauptet schwerste Menschenrechtsverletzungen ihm gegenüber, und ich nehme das sehr, sehr ernst; den Vergleich mit dem „Stürmer“ und österreichischen Medien und unserem Verhalten damit implizit.
Zweites Zitat: „Ein Strafgericht muß über die Juden in Rußland kommen, ein Strafgericht, das ihnen das gleiche Schicksal bereitet, das jeder Mörder und Verbrecher erwarten muß: Todesstrafe und Hinrichtung. Die Juden in Rußland müssen getötet werden. Sie müssen mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden.“ – Genügt das als Charakterisierung dieser Zeitung?
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