Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 36

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Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.29.141. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 95/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (Bun­desministeriengesetz-Novelle 2007) (22 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 94/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (23 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen damit zur Debatte.

Als Erster gelangt Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen zu Wort. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


12.30.07

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Da­men und Herren! Ich werde ganz kurz zu drei Punkten Stellung nehmen: erstens zur Lex Molterer, die im Widerspruch zur Geschäftsordnung steht, zweitens zum Bundes­ministeriengesetz, das wenig angekränkelt ist von funktionalen Zweckmäßigkeiten, und drittens zu einem aktuellen Fall einer schwersten Menschenrechtsverletzung, die einem Abgeordneten dieses Hauses seiner Meinung nach gerade widerfährt.

Zunächst zur Verfassungsnovelle. Kurz gesagt geht es darum, dass auch Herr Lopatka im BKA die Möglichkeit haben soll, Herrn Vizekanzler Molterer, Finanzministerium, zu vertreten. Umgekehrt sollte Staatssekretär Matznetter die Möglichkeit haben, allenfalls Bundeskanzler Gusenbauer zu vertreten. Das kann die Bundesregierung im Prinzip re­geln, wie sie gerne möchte, es ist eine Anlassgesetzgebung par excellence. Vizekanz­ler Molterer scheint vergessen zu haben, dass er keinen „eigenen“ – unter Anführungs­zeichen – Staatssekretär hat, nämlich keinen von der ÖVP, sondern nur einen von der SPÖ im Finanzministerium, sodass man versucht hat, es auf diese Weise zu regeln.

Meine Damen und Herren – das kommt davon, wenn man das so husch-pfusch irgend­wie in der Nacht regeln will –, nehmen Sie bitte zur Kenntnis – von der SPÖ genauso wie von der ÖVP –, dass diese Verfassungsbestimmung im Widerspruch zum § 19 der Geschäftsordnung dieses Hauses steht. (Beifall bei den Grünen, beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.) § 19 der Geschäftsordnung des Nationalrates besagt näm­lich, dass Staatssekretäre ausschließlich in Abwesenheit jenes Mitglieds der Bundes­regierung, dem sie beigegeben sind, das Wort ergreifen können, bei dessen Anwe­senheit im Einvernehmen mit diesem. Das Wort ergreifen! Teilnehmen können sie natürlich immer. Auch heute nehmen jede Menge Minister und Staatssekretäre, Staats-


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