Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 90

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einer gewissen Schwankung unterlegen, aber es gibt Anlass dazu, Hoffnung zu hegen, dass er diesem Konsens auch jetzt wieder zustimmen wird, so wie er ihm vor einem halben Jahr zugestimmt hat. Herr Kollege Van der Bellen, er hat ihm auch damals zu­gestimmt. Außerdem hat er den Bundeskanzler Gusenbauer, der jetzt im Besonderen am Zug ist, bereits nach Kärnten eingeladen. Das heißt, das seinerzeitige Spargel­essen findet seine Fortsetzung und könnte gerade hier einen tieferen Sinn haben.

Da auch immer eine Minderheitenfeststellung hier herumgeistert, darf ich sagen – ich glaube, es wird auch noch ein Antrag folgen –, dass für uns, für die ÖVP nach der Wahl das gilt, was vor der Wahl gegolten hat: Wir stehen zu unserer Linie, wir stehen auch dazu, dass das Zahlenmaterial, das uns damals vorgelegen ist, mit dem Durch­schnitt aus den statistischen Erhebungen ausreichend war. Außerdem sollten wir ein EuGH-Urteil in einem Verfahren, das anhängig ist, abwarten.

Zum Schluss noch einmal an Sie gerichtet, Frau Kollegin Stoisits, und an die Grünen: Wir sind vor einigen Monaten im Wahlkampf auf Einladung der Enotna lista gemeinsam in Tainach zusammengesessen und haben zu diesem Thema diskutiert. Ich kann nur sagen, seien Sie von den Grünen froh, dass Sie nicht in der Regierung sitzen, denn sonst hätten Sie jetzt auch mit Wahlversprechen zu kämpfen, die Sie nicht einhalten könnten! Dann hätten Sie jetzt ein Problem. (Abg. Öllinger: So haben Sie das Pro­blem!) Oder es hätte die Kärntner Bevölkerung ein Problem, und das wollen wir auch nicht.

Wir von der ÖVP wollen hier ganz klar den Konsens, der nur mit der breiten Zustim­mung der Bevölkerung umgesetzt werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.27.34

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Auer, was Sie jetzt gesagt haben, das möchte ich wirklich mit aller Ent­schiedenheit und schärfstens zurückweisen! (Abg. Prinz: Die Wahrheit wird man sa­gen dürfen!) Es geht nicht um einen Rechtsbruch von unserer Seite – das ist ja unver­schämt, was Sie hier gesagt haben –, sondern es geht darum, dass in Kärnten durch den Landeshauptmann und durch Landtagsparteien seit Jahrzehnten, auf alle Fälle seit den letzten Jahren permanent das Recht gebrochen wird. Verfassungsbruch, offener Verfassungsbruch ist das, was der Landeshauptmann von Kärnten seit Jahren betreibt! Und da werfen Sie uns vor, wir würden Recht brechen, indem wir den Bundesminister auffordern, das Recht durchzusetzen!? Das ist doch absurd! Das ist doch grotesk! Jenseitiger geht es wirklich nicht mehr! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Gehen Sie bitte, Herr Kollege Auer, mit mir noch zwei Jahre zurück – machen wir nicht die ganze Debatte auf, zwei Jahre! Im Jahr 2005 haben der damalige Bundeskanzler Schüssel und der Kärntner Landeshauptmann Haider Ortstafeln aufgestellt, in Orten, die nach der alten Topographieverordnung von 1977 unbestritten waren. Na klar, 2005 war das Jubiläumsjahr des Staatsvertrags, da hat man so etwas gerne gemacht, weil man ja aller Welt zeigen wollte, man bemüht sich, den Staatsvertrag einzuhalten, und gleichzeitig auch der österreichischen Bevölkerung mit unterschiedlichen Motiven zeigen wollte, wir strengen uns ja an.

2006 wird dann von diesem Parlament, von Ihrer Partei, vom BZÖ, von den Grünen und von der SPÖ, gemeinsam eine Topographieverordnung beschlossen welche be­sagt, es müssen auf alle Fälle in diesen zwei schon besprochenen Orten, Bleiburg und


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