Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 92

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schenrufe nicht verboten! – Weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten von BZÖ und FPÖ.)

Es geht vor allem um die Ruhe im Saal und darum, dass der Redner überhaupt noch zu Wort kommen und man hier heroben überhaupt noch etwas verstehen kann. – Danke. (Abg. Dr. Graf: Es war ja vorher ruhig!)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.33.44

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Einzige, was an diesem grünen Fristsetzungsantrag gut ist, ist, dass diese Sache schnell behandelt wird. Das ist aber schon das Einzige. Ihre hasserfüllten Tiraden, Herr Kollege Öllinger, sind wirklich eine Peinlichkeit für dieses Haus. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf Ihnen zur Erinnerung die geschichtlichen Tatsachen näherbringen. (Abg. Öllin­ger: Bitte, da sind Sie ja der geeignete Interpret für die Geschichte!) Es war im Jah­re 1976, als die Bundesregierung Kreisky die letzte geheime Erhebung der Mutterspra­che durchgeführt hat, und damals haben sich 3 941 Slowenen dazu bekannt, 0,87 Pro­zent. Von diesen Größenordnungen ist auszugehen.

Weil das offenbar zu wenig war und weil es zu Boykottaufrufen kam, wurde eine so genannte Feinbestimmung eingezogen. Diese Feinbestimmung erst ermöglichte es, dass in Ortschaften wie Bleiburg, Ebersdorf oder auch in Feistritz diese 25 Prozent er­reicht wurden. Das heißt, durch statistische Tricks und Umdrehungen war es erst mög­lich, dass in Feistritz von ungefähr 5 bis 6 Prozent auf 16 Prozent gezählt wurde, zu den slowenischen Stimmen die ungültigen dazu und dann noch die 13,7 Prozent über­schreitenden Nichtwähler, und dann erst war es möglich, in Feistritz diese 27,7 Prozent zu erreichen.

Das heißt, das sind statistische Verdrehungen, davon müssen wir ausgehen, das ist Tatsache. Nur so war es überhaupt möglich, in gewissen Gemeinden und Ortschaften zweisprachige Ortstafeln aufzustellen. Nehmen Sie das zur Kenntnis, das sind Fakten!

Seit damals, seit diesem 14. November 1976 hat es keine einzige weitere Mutterspra­chenerhebung gegeben. Das Einzige, was es gegeben hat, das waren Forderungen der Slowenen. Und bis heute lassen sich diese Herrschaften nicht zählen! Was in Europa Recht ist, muss auch in Österreich Recht sein, Frau Kollegin Stoisits!

Dazu auch Folgendes: Artikel 7 des Staatsvertrages ist erfüllt. Er ist längst erfüllt! Und sogar die „drei Weisen“ der EU haben festgestellt, dass sich Kärnten da mustergültig verhält und dass sich auch die Republik Österreich mustergültig verhält. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Zweite – das auch zur Kenntnis –: Der Verfassungsgerichtshof ist nicht Gesetzge­ber! Er kann ein Gesetz aufheben, aber er kann nicht festschreiben, ab wann zweispra­chige Ortstafeln aufgestellt werden müssen.

Etwas kommt dazu, was Sie auch bedenken müssen: Das Kärntner Volk hat eine sehr leidvolle Geschichte und musste in den Jahren 1918 bis 1920 und nach 1945 feststel­len, was los war durch Ermordung und Verschleppung vieler heimattreuer Kärntner und immer wieder die Versuche, das Südkärntner Territorium abzutrennen. – Und, Frau Stoisits, auch Ihnen wird es nicht gelingen, aus Kärnten ein slowenisches Land zu machen! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schalle.)

Wenn Sie wirklich davon reden, dass wir in Europa dieses Recht einführen, dann sprechen Sie mit den slowenischen Kollegen über die AVNOJ-Beschlüsse und über die


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