Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 93

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Beneš-Dekrete in Tschechien! (Abg. Dr. Van der Bellen: Das ist infam!) Deswegen hat die Freiheitliche Partei einen Entschließungsantrag eingebracht und fordert die Bun­desregierung auf, endlich eine Volksgruppenerhebung in Kärnten durchzuführen und alle legistischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vorbereitung einer solchen Minderheitenfeststellung durchzuführen. Dann, liebe Kollegen von den Grünen, können wir über Zahlen sprechen und über eine echte faire Minderheitenpolitik in Kärnten. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Schalle.)

15.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


15.37.22

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kollegen auf der Regierungsbank! Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn ein paar Worte zu den Ausführungen des Kollegen Wittmann: Es sei Ihnen schon einmal hier gesagt und auch festgestellt für das Hohe Haus, dass letztes Jahr im Sommer nicht die Kärntner Bevölkerung, sondern die SPÖ hier in Wien eine Konsenslösung verhindert hat! (Beifall beim BZÖ.)

Zum Kollegen Öllinger kurz und bündig: Sie haben zwar in großer Wortvielfalt ständig von Rechtsbruch im Zusammenhang mit Landeshauptmann Dr. Jörg Haider und der Ortstafelfrage in Kärnten gesprochen, nur: Sie sind uns aber bis jetzt Beweise für einen Rechtsbruch schuldig geblieben. Wie Sie gehört haben, haben sowohl der Verfas­sungsdienst des Bundeskanzleramtes als auch der Verfassungsdienst der Kärntner Landesregierung bestätigt, dass da absolut kein Rechtsbruch vorliegt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Van der Bellen: Unsinn! – Abg. Öllinger: Sie können ja nicht einmal zuhören!)

Aber ich werde hier die Chance nutzen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, da Ihr Ent­schließungsantrag, wie man offensichtlich sieht, voll auf Unwissenheit aufgebaut ist.

Der eine oder andere in diesem Saal wird wissen, dass die rechtliche Grundlage be­treffend den Minderheitenschutz in Österreich einerseits das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten ist, das Österreich 1998 ratifiziert hat, welches im Artikel 3 besagt: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; ...“.

Artikel 1 besagt: Rechte aus diesem Rahmenübereinkommen sind Bestandteil der Menschenrechte. – Und wie wir alle wissen, steht im Artikel 6 des Staatsvertrages von Wien, das sich Österreich zur Einhaltung auch dieser Menschenrechte verpflichtet.

Ich sehe – da sind wir sehr wohl einer Meinung – auch eine Menschenrechtsverlet­zung, aber nicht in der Frage des Minderheitenschutzes, sondern der Minderheitenfest­stellung. Die Ergebnisse der im Rahmen der Volkszählung erhobenen Umgangsspra­che bilden das statistische Zahlenmaterial für die Erhebung der Stärke der sloweni­schen Minderheit in Kärnten. Mit der Tatsache, dass im Rahmen der statistischen Aus­wertung der Volkszählung Personen mit der Mehrfachangabe Deutsch und Slowenisch bei der Umgangssprache automatisch und ohne Wissen der betreffenden Person der slowenischen Volksgruppe zugerechnet wurden, mit dieser Tatsache verstößt die Re­publik Österreich gegen das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minder­heiten und damit gegen die Menschenrechte. (Abg. Dr. Schüssel: Aber wirklich nicht!)

Es sei hier allen im Saal Folgendes gesagt – das ist vielleicht auch für die Besucher auf der Galerie interessant. Man möge sich vorstellen, bei dieser Volkszählung hat es einen Zettel gegeben, auf dem gestanden ist: Umgangssprache: Deutsch, Slowenisch, Kroatisch, Burgenlandkroatisch – alles Mögliche. Wenn man als Umgangssprache


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