Deutsch und Slowenisch angegeben hat, ist man automatisch als
Slowene gezählt worden – und das kann es nicht sein! (Beifall beim BZÖ.)
Daher fordert Landeshauptmann Dr. Jörg Haider eine Erhebung der Muttersprache, weil nur mit einer solchen die tatsächliche Stärke der slowenischen Minderheit in Kärnten festgestellt werden kann und nur eine solche dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und damit den Menschenrechten entspricht.
Auf der Basis der Ergebnisse der Muttersprachenerhebung will Kärnten gemeinsam mit der österreichischen Bundesregierung eine dauerhafte und endgültige Lösung der Ortstafelfrage im Sinne der langfristigen Erhaltung des sozialen Friedens in Kärnten per Verfassungsgesetz erreichen.
Eines sei auch festgehalten – deswegen verstehe ich auch die Aufregung in diesem Zusammenhang bei der Fraktion der Grünen nicht –: Im Jahr 2002 hat Slowenien einen ethnischen Zensus mit Erhebung der Muttersprache und des Volkstums durchgeführt. Wenn es dort möglich ist, wird es auch eine korrekte Lösung für Österreich sein!
Zum Schluss komme ich noch einmal zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Dieses legt auf den Seiten 937 und 938 den Artikel 1 und 3 des Vertrages fest:
„Die Republik Österreich erklärt, dass für sie unter dem Begriff ‚nationale Minderheiten‘ ... Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum zu verstehen sind.“
In diesem Sinne wird die Bundesregierung gefordert sein,
zusammen mit der Kärntner Bevölkerung eine Lösung zu finden. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten
der FPÖ.)
15.41
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 90/A(E) der Beilagen betreffend Kärntner Ortstafeln eine Frist bis 6. März 2007 zu setzen.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung wieder auf.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
15.42
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem neuen Bundesministeriengesetz kommen wir zu einigen wichtigen Veränderungen in der Ressortverteilung. Aus meiner Sicht ist eine sehr wichtige Veränderung, dass nunmehr zur Gesundheit, die ja bei der ÖVP war, auch die Bereiche Jugend und Familie in einem Ministerium zusammengelegt und auch in ÖVP-Hände gelegt wurden. Diese Vereinigung, denke ich, ist eine gute, da diese beiden Themen, Jugend und Familie, eng natürlich auch mit der Gesundheit der Menschen verknüpft sind.
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