Ich bin weiters froh darüber, dass das Veterinärwesen insgesamt auch diesem Ministerium zugeordnet ist, vor allem auch deshalb, weil der Tiertransport, nicht nur der Agrar-Tiertransport, der landwirtschaftliche Tiertransport, sondern der Tiertransport insgesamt kompetenzmäßig klar hier gelagert ist – ganz wichtig! – und weil hier auch die gesamten Thematiken der Sozialpolitik und der Sozialversicherungen zusammengeführt sind, natürlich in Koordination mit dem Sozialministerium, mit dem Finanzministerium; das ist so.
Ich bin überzeugt davon, dass das, was heute beraten und auch beschlossen wird, die beste Startvoraussetzung für eine gute Arbeit in den nächsten möglicherweise – davon bin ich überzeugt – doch vier Jahren sein wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.07
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.08
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Herr Klubobmann Cap hat heute in der Früh gesagt, diese Ressortverteilung ist geprägt vom Geist der Regierungszusammenarbeit. Ausnahmsweise gebe ich ihm recht, aber genau das Problem ist eben, dass in dieser Ressortverteilung der Geist der Regierungszusammenarbeit bereits zu erkennen ist. Ich möchte das an einem Beispiel darlegen, nämlich am Beispiel der Ressortzuständigkeiten, muss man sagen, für den Bereich Forschung, für die Forschungsagenden. Da ist sehr gut zu sehen, wie dieser Geist ausschaut.
Wie war der Stand bis jetzt? – Der bisherige Stand war schon äußerst unbefriedigend und verwirrend, die Forschungsagenden waren nämlich bis jetzt schon auf mehrere Ministerien aufgesplittet: BMVIT, also Infrastrukturministerium, Wissenschaftsministerium, Wirtschaftsministerium, über all dem drüber das Finanzministerium, ein bisschen noch Umwelt und Landwirtschaft. Es war also völlig unübersichtlich.
Die Diskussion der Strukturfrage hat sich in den letzten Jahren darauf konzentriert, dass diese Struktur geändert werden muss. Wir waren uns einig, nicht nur die Grünen, sondern auch die SPÖ und sehr viele Experten und Expertinnen, dass Änderung nicht heißt: noch mehr Zuständigkeiten, noch stärkere Aufsplitterung, sondern dass Änderung Konzentration, Bündelung der Forschungsagenden heißt, am besten in zwei Ministerien, wie das international üblich ist.
Das, was wir jetzt haben, was uns mit diesem Bundesministeriengesetz vorliegt, ist tatsächlich das Gegenteil. Rein formal sind die Zuständigkeiten gleich geblieben, so aufs erste Hinschauen hat sich jedenfalls einmal nichts verbessert. Beim genaueren Hinschauen sieht man, dass sich einiges verschlechtert hat, nämlich vor allem im Hinblick darauf, dass die Novelle jetzt vorschreibt, dass zum Beispiel die Organe der Forschungsförderungsagenturen von verschiedenen Ministerien beschickt werden. Und man wundert sich ja eigentlich nicht, dass das immer eine Mischung aus roten und schwarzen Ministerien ist.
Das heißt, hier wird wirklich in Gesetz gegossenes Misstrauen sichtbar, und das ist der Proporz, den wir von früher kennen, eben noch ein bisschen unterlegt mit dem Misstrauen, das schon in den Verhandlungen spürbar war und das bis jetzt offensichtlich nicht ausgeräumt werden konnte.
Wir bringen deshalb folgenden Antrag ein:
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