Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sburny, Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Abänderung des Bundesministeriengesetzes 1986
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert eine Novelle des Bundesministeriengesetzes auszuarbeiten, die sicherstellt, dass sämtliche Forschungsagenden in zwei Ministerien konzentriert werden. Insbesondere soll darauf Bedacht genommen werden, dass bestehende Forschungs- und Innovationsförderagenturen jeweils der ausschließlichen Verantwortung eines Ministeriums unterliegen. Die konkrete Zuordnung hat dabei auf sachlichen Kriterien zu basieren, um mögliche parteipolitisch motivierte Einflussnahmen zu vermeiden.“
*****
Meine Damen und Herren, es wird auch in den nächsten Jahren sehr viel Geld in die Forschung gehen, und das ist gut so, das war auch immer unser Wunsch. Wenn Sie allerdings wollen, dass dieses Geld effizient eingesetzt wird – im Wirtschaftsbereich, aber noch viel mehr im Sinne der Forscher und Forscherinnen –, dann werden Sie sich diese Ressortverteilung noch einmal überlegen müssen. (Beifall bei den Grünen.)
16.11
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Antrag der Abgeordneten Sburny, Grünewald, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Sburny, Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Abänderung
des Bundesministeriengesetz 1986, eingebracht im Zuge der Debatte über Bundesministeriengesetz-Novelle
2007
Mit der vorgelegten
Novelle des BMG droht im Forschungsbereich eine unübersichtliche und
verwirrende Regelung, die die bisherige Kompetenz-zersplitterung noch übertrifft:
Die Aufteilung der Forschungsagenden auf drei Ministerien - Infrastrukturministerium
(BMVIT), Wissenschaftsministerium (BMWF) und Wirtschaftsministerium (BMWA) -
mit zusätzlichen Einfluss- und Mitsprachemöglichkeiten für das
Finanzministerium widerspricht gängigen internationalen Standards.
Diese Verteilung
behindert eine effiziente Ausrichtung der Forschungspolitik und ist sachlich
nicht nachvollziehbar. Prinzipiell schreibt die Novelle den unbefriedigenden
status quo fort; wo Zuständigkeiten geändert werden sollen, stellen
diese eine weitere Aufsplitterung dar, die aus inhaltlichen Kriterien nicht
gerechtfertigt erscheinen. Diese Situation wird von zentralen Akteuren wie dem
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, dem Rat
für Forschung und Technologieentwicklung, der Österreichischen
Rektorenkonferenz, der Österreichischen Gesellschaft für
Technologiepolitik sowie zahlreichen weiteren ExpertInnen kritisiert.
Weiters sollen die Organe der Forschungs- und Innovationsförderagenturen AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft mbH) und FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) entsprechend der Novelle von VertreterInnen jeweils mehrerer Ressorts beschickt werden. Diese Aufteilung
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