Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 102

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Abände­rung des Bundesministeriengesetzes 1986

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert eine Novelle des Bundesministeriengesetzes auszuarbeiten, die sicherstellt, dass sämtliche Forschungsagenden in zwei Ministerien konzentriert werden. Insbesondere soll darauf Bedacht genommen werden, dass be­stehende Forschungs- und Innovationsförderagenturen jeweils der ausschließlichen Verantwortung eines Ministeriums unterliegen. Die konkrete Zuordnung hat dabei auf sachlichen Kriterien zu basieren, um mögliche parteipolitisch motivierte Einflussnah­men zu vermeiden.“

*****

Meine Damen und Herren, es wird auch in den nächsten Jahren sehr viel Geld in die Forschung gehen, und das ist gut so, das war auch immer unser Wunsch. Wenn Sie allerdings wollen, dass dieses Geld effizient eingesetzt wird – im Wirtschaftsbereich, aber noch viel mehr im Sinne der Forscher und Forscherinnen –, dann werden Sie sich diese Ressortverteilung noch einmal überlegen müssen. (Beifall bei den Grünen.)

16.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Antrag der Abgeordneten Sburny, Grünewald, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sburny, Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Abände­rung des Bundesministeriengesetz 1986, eingebracht im Zuge der Debatte über Bun­desministeriengesetz-Novelle 2007

Mit der vorgelegten Novelle des BMG droht im Forschungsbereich eine unübersicht­liche und verwirrende Regelung, die die bisherige Kompetenz-zersplitterung noch übertrifft: Die Aufteilung der Forschungsagenden auf drei Ministerien - Infrastruktur­ministerium (BMVIT), Wissenschaftsministerium (BMWF) und Wirtschaftsministerium (BMWA) - mit zusätzlichen Einfluss- und Mitsprachemöglichkeiten für das Finanzminis­terium widerspricht gängigen internationalen Standards.

Diese Verteilung behindert eine effiziente Ausrichtung der Forschungspolitik und ist sachlich nicht nachvollziehbar. Prinzipiell schreibt die Novelle den unbefriedigenden status quo fort; wo Zuständigkeiten geändert werden sollen, stellen diese eine weitere Aufsplitterung dar, die aus inhaltlichen Kriterien nicht gerechtfertigt erscheinen. Diese Situation wird von zentralen Akteuren wie dem Fonds zur Förderung der wissenschaft­lichen Forschung, dem Rat für Forschung und Technologieentwicklung, der Österrei­chischen Rektorenkonferenz, der Österreichischen Gesellschaft für Technologiepolitik sowie zahlreichen weiteren ExpertInnen kritisiert.

Weiters sollen die Organe der Forschungs- und Innovationsförderagenturen AWS (Austria Wirtschaftsservice GmbH), FFG (Forschungsförderungsgesellschaft mbH) und FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) entsprechend der No­velle von VertreterInnen jeweils mehrerer Ressorts beschickt werden. Diese Aufteilung


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