Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 127

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Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 23 der Beilagen.

Zum gegenständlichen Gesetzentwurf haben die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kol­leginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag einge­bracht.

Weiters hat Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler getrennte Abstimmung über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag umfassten Ziffern 1 bis 4, 5 sowie 6 ver­langt.

Schließlich haben die Abgeordneten Dr. Cap, Neugebauer, Dr. Fichtenbauer, Scheib­ner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag samt der dadurch bedingten Ände­rung der Ziffernbezeichnung eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehe­nen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag eingebracht, der die Einfügung neuer Ziffern 1 bis 4 zum Inhalt hat.

Jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Neugebauer, Dr. Fichtenbauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die Einfügung neuer Ziffern 1 bis 4.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ausdrücklich stelle ich auch hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Die Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 78 Absätze 2 und 3 samt der beantragten Ziffernbe­zeichnung 5 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 78 in der Fassung des Ausschuss­berichtes unter Berücksichtigung der beantragten Ziffernbezeichnung der Abgeordne­ten Dr. Cap, Neugebauer, Dr. Fichtenbauer, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle auch ausdrück­lich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einfügung einer neuen Ziffer 6.

Jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

 


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