Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 128

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Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ich stelle auch hier ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheit­lich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

17.35.363. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungs­steuergesetz 1955 aufgehoben wird (34/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. Wunschredezeit: 5 Mi­nuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.36.07

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Sie werden sich sicher alle noch an die Debatte erinnern, die vor den letzten Nationalratswahlen über eine allfällige Steuerreform und einige Fachbereiche und Teil­bereiche daraus geführt worden ist. Auch von der SPÖ haben wir gehört: 500 € Entlas­tung für jeden Haushalt, Gesamtvolumina einer Steuerreform. Finanzminister Grasser hat sich damals für eine restlose Aufhebung der Erbschaftssteuer ausgesprochen. Das hat uns besonders gefreut, denn ein halbes Jahr davor, im Winter 2006, als wir das noch in der Koalition im Zuge eines weiteren Teiles einer steuerlichen Entlastung ge­fordert haben, hat er gesagt, mit mir nicht.

Das ist umfassend diskutiert worden. In der SPÖ hat es Stimmen dafür gegeben, etwa Landeshauptmann Niessl, es hat Stimmen dagegen gegeben, der jetzige Minister Darabos, und es hat Abgeordnete gegeben, die eine Zwischenstellung eingenommen haben, wie etwa der jetzige Staatssekretär Matznetter, der gesagt hat, keine gänzliche Aufhebung, aber zumindest eine Erbschaftssteuerfreiheit, also die Anhebung der Frei­beträge, für den Mittelstand und Kleine.

Ein bisschen ist da beim Kollegen Matznetter so der Klassenkampf durchgekommen, weil er gesagt hat, Großgrundbesitzer wie etwa Herr Prinzhorn sollten Erbschaftssteuer zahlen. Er vergisst dabei immer – und es war ja ein SPÖ-Finanzminister, der diese Möglichkeit geschaffen hat –, dass die wirklich Reichen in Österreich davon ausge­nommen sind, weil sie ihr Geld, ihr Vermögen in Stiftungen geparkt haben, und da gibt es keine Erbschaftssteuer. Aber das sind wieder die Unschärfen, die immer dann zu­tage kommen, wenn man sich zu sehr in Ideologien verstrickt.

Aus unserer Sicht, meine Damen und Herren, geht es darum, die Menschen von einer Steuerpflicht zu entlasten, die ganz einfach nicht erklärbar ist. Bei der Schenkungs-


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