Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 129

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und Erbschaftssteuer ist die Steuerpflicht nicht erklärbar, denn es handelt sich hiebei ausschließlich um schon versteuertes Vermögen. Wie dieses versteuerte Vermögen verwendet wird von jenem, der bereits Steuer bezahlt hat, das sollte ihm allein über­lassen bleiben. Da hat der Staat, da hat der Finanzminister seine Finger von diesem Vermögen, von diesen Vermögenswerten zu lassen.

Dass das besonders schwer zu erklären ist, zeigt sich jetzt daran, dass sich etwa der Verfassungsgerichtshof mit der Frage der Einheitswerte zu befassen hat, dass also dort, wo jemand sein Geld nicht bar im Sparstrumpf behält, sondern etwa in Immobilien investiert, andere Bemessungsgrundlagen gelten. Wenn er das Geld auf ein Sparbuch legt, dann ist die Steuerpflicht auch noch mit 25 Prozent abgedeckt, aber wenn er das Geld quasi in der Kassa hat und weitervererbt oder weiterschenkt, dann gibt es plötz­lich eine Steuerbelastung von bis zu 50 Prozent, je nachdem, in welchem Verwandt­schaftsgrad der Beschenkte oder der Erbbegünstigte zum Schenker oder Erblasser steht.

Das ist ganz einfach nicht erklärbar. So groß ist das Aufkommen mit 140 Millionen € im Jahr auch wieder nicht, dass man sagt, der Staat geht zugrunde, wenn er dieses zu­sätzliche Steueraufkommen nicht hat. Deshalb aus unserer Sicht, meine Damen und Herren: Wenn man ein faires, ein gerechtes Steuersystem schaffen möchte, wenn man auch das Verständnis der Bürger und gerade des leistungsbereiten Mittelstandes für ein Steuersystem, das notwendig ist, um auch das Sozialsystem zu finanzieren, stär­ken möchte, dann muss man ganz einfach diese Erbschaftssteuer und Schenkungs­steuer ersatzlos streichen. Sie ist ungerecht, sie ist nicht nachvollziehbar, sie ist un­nötig!

Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass Sie dann im Ausschuss und in der zweiten Lesung auch im Plenum dieser wichtigen Initiative nachkommen – vor allem indem Sie von der ÖVP, die ehemaligen Koalitionspartner, Ihrem ehemaligen Finanzminister fol­gen, der auch gesagt hat, dass diese Steuer ersatzlos zu streichen ist. Ich hoffe, wir finden hier in diesem Hohen Haus im Interesse der Steuerzahler eine Mehrheit. (Beifall beim BZÖ.)

17.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.40.37

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Wahlkampf zumindest hat zunächst die ÖVP vorge­schlagen (Abg. Scheibner: Nein, nein, nein, ...!), die Erbschafts- und Schenkungs­steuer zu streichen. Das war einer der ganz wenigen Vorschläge, die es überhaupt von der ÖVP gegeben hat. (Abg. Lentsch: Bitte! Nicht schon wieder!) Ich glaube, wenn Sie heute auf der Straße jemanden fragen, ist es überhaupt der einzige, an den sich je­mand erinnert. (Abg. Lentsch: Wir sind in einer Koalition! Steig oba!) – Das BZÖ hat noch andere Ideen gehabt, abgesehen davon, aber die gehören nicht hierher.

Das, was mir einfach nur auffällt, ist, dass das anscheinend so ein typischer Versuch ist, auf die politische Vergesslichkeit zu spekulieren, denn jene Parteien, die im Wahl­kampf jetzt gefordert haben, die Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuschaffen, sind genau jene Parteien, die 2001 durch die Veränderung der Einheitswerte beim Erben und beim Schenken für eine Verdreifachung dieser Steuer gesorgt haben! (Abg. Scheibner: Das stimmt ja auch nicht, ...!) – Sie waren damals Regierungsmitglied, also werden Sie dem im Ministerrat ja zugestimmt haben, Herr Scheibner!

 


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