Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 130

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Das ist genau das, was Sie 2001 gemacht haben. Und das ist schon ein bisschen er­klärungsbedürftig, dass Sie vor sechs Jahren die Verdreifachung wollten (Abg. Scheib­ner: ... nachrechnen! ... Ihre eigenen Zahlen!), es verdreifacht haben – und heute wol­len Sie es abschaffen! Sie haben noch überhaupt nicht plausibel darlegen können, wie es zu diesem Sinneswandel kommt! Die einzige Darlegung, die ich bis jetzt kenne (Abg. Scheibner: Wo haben Sie das her? Hat Ihnen das der Herr Matznetter gesagt?), ist gerüchtehalber überliefert – den Wahrheitsgehalt kann ich nicht überprüfen, glaub­würdig klingt es allemal –, nämlich dass der ehemalige Finanzminister mit seinem ehe­maligen Kabinettchef auf einen Kaffee im Hotel Sacher war und sie ein bisschen so die Ereignisse der letzten Monate Revue passieren haben lassen, übers Heiraten, und sie haben halt dann ein bisschen (Abg. Lentsch: Waren Sie dabei? Haben Sie das gese­hen, oder behaupten Sie das nur?) – Sie können ja im Protokoll genau nachlesen, was ich diesbezüglich eingangs ausdrücklich gesagt habe – auch über die Zukunft sinniert. Und da ist ihnen aufgefallen: Um Gottes willen, es könnte sein, dass irgendwann ein­mal – hoffentlich ganz, ganz spät – Erbschaftssteuer fällig wäre!, und das wollen sie vielleicht doch nicht. (Ironische Heiterkeit der Abgeordneten Hornek und Mag. Don­nerbauer.)

Und – rums! – ändern wir einfach die politische Einstellung: Gestern haben wir es ver­dreifacht – heute wollen wir es abschaffen, damit wir morgen steuerfrei erben! – Das ist die Politik, die anscheinend hier verfolgt wird. Die ÖVP hat anscheinend in Ermange­lung eigener Ideen – wie gesagt, an andere kann sich kaum jemand erinnern – diese Idee aufgegriffen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Scheibner.)

Unsere Position ist hier sehr einfach: Wir von der SPÖ sind der Meinung, dass für eine durchschnittliche oder auch für eine etwas überdurchschnittliche Erbschaft keine oder kaum eine Erbschaftssteuer anfallen soll. Wir sind auch der Meinung, dass Betriebs­übergaben oder Hofübergaben nicht an Regelungen der Erbschafts- und Schenkungs­steuer scheitern sollten. Über entsprechende Anpassungen zu reden sind wir gerne bereit, aber wir sind der Meinung, dass jemand, der quasi das Glück hatte, in eine sehr vermögende Familie hineingeboren zu werden oder in eine vermögende Familie hin­einzuheiraten (Abg. Mag. Donnerbauer: „Dem soll man es wegnehmen!“), einen klei­nen Teil dieses großen Glücks auch mit der Gesellschaft teilen kann, und das eben auch in Form der Erbschafts- oder Schenkungssteuer. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: 50 Prozent – das ist Enteignung! Enteignung ist das!)

17.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lentsch zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Großruck – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Lentsch, auf Abg. Krainer wei­send –: Edeltraud! Sag ihm, dass er in einer Koalition ist! Vielleicht weiß er das noch nicht! – Abg. Lentsch: Du hast ihm’s eh schon gesagt!)

 


17.43.59

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Kollege Scheibner, auch wir von der ÖVP denken permanent über die Abschaffung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer nach, denn wenn jemand ein Sparbuch verschenkt, dann kann man davon ausgehen, dass das Ersparte schon zweimal versteuert wurde – zunächst muss man das Geld erst einmal verdienen, dann zahlt man auf die Zinsen KESt –, und die Erbschaftssteuer ist schlussendlich dann die dritte Steuer auf ein und dasselbe Sparbuch! (Abg. Krainer: ... Vermögen!)

 


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