Einige von uns werden denken: Das kann es ja wohl nicht sein! Weg damit! – Aber so einfach ist das nicht. (Abg. Krainer: Aber die KESt besteuert Vermögen nicht!) – Sie waren gerade am Rednerpult. Lassen Sie mich jetzt reden!
So einfach ist das nicht, denn es muss uns bewusst sein, dass wir nur sehr wenig Spielraum beim Budget haben. Und es geht uns hier nicht um die 140 Millionen €, es geht uns eigentlich um jede Million – aus dem einfachen Grund, weil wir den soliden Budgetkurs der letzten Jahre nicht verlassen wollen.
Und wir müssen natürlich auch klare Spielregeln für die Stiftungen schaffen, denn wir können steuerschonend geparkte Großvermögen eigentlich nicht mit dem Sparbuch einer Pensionistin vergleichen, sprich mit dem Sparbuch einer Großmutter, die dieses Sparbuch an ihre Enkelkinder weitergeben möchte.
Die Volkspartei hat sich daher immer für große Lösungen eingesetzt. Das gilt auch für die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Und es wurde sicherlich schon andiskutiert, und Sie wissen auch davon, dass man diese Steuern dann in eine größere Steuerreform einbinden wird. Das ist gut so.
Daher wird dieser Antrag des BZÖ dem Finanzausschuss zugewiesen. Dort werden wir diesen Antrag ausführlich diskutieren. Natürlich muss man sich auch anschauen, was das für Auswirkungen hat. Das ist gut so. Alles andere wäre nicht verantwortungsvoll. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Lutz Weinzinger.)
17.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
17.46
Abgeordneter
Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst
zur Erinnerung: Steuern aufs Vermögen sind im internationalen Vergleich in
Österreich sehr gering und in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken.
Österreich ist ja gemessen am Steueraufkommen bekanntlich das Schlusslicht
unter den Staaten der Europäischen Union. Das heißt mit anderen
Worten: Vermögende zahlen in Österreich deutlich weniger zum
Gemeinwohl ein als in anderen Staaten. (Zwischenruf
des Abg. Lutz Weinzinger.)
Nun zum Antrag des BZÖ: Herr Scheibner, Sie haben damit
argumentiert, dass diese Steuer nicht erklärbar ist und haben das Argument
der Doppelbelastung verwendet (Abg. Scheibner: Stimmt ja auch!), das im
Übrigen auch jetzt von der Abgeordneten Lentsch noch einmal verwendet
wurde. Ich hätte mir gedacht, dass dieses Argument seit der
Einführung der Kapitalertragsteuer überwunden ist, denn damals, zu
Kreiskys Zeiten, war die Diskussion um die Einführung der
Zinsertragsteuer, und damals wurde schon argumentiert: Hier besteuern wir ja
Versteuertes noch einmal! (Abg. Scheibner: Das sind ja nur die Zinsen,
der Zuwachs!)
Frau Kollegin Lentsch! Wenn ich mir aus Erspartem ein Packerl Zigaretten in der Trafik kaufe, dann habe ich auch eine Mehrfachbesteuerung. Ihrer Argumentation folgend müsste ich auch die Tabaksteuer abschaffen, müsste ich die Mehrwertsteuer abschaffen, und gleich dazu die Kapitalertragsteuer! (Abg. Lentsch: Dieser Vergleich hinkt aber sehr! Das ist kein Vergleich!)
Wenn ich die Meinung vertrete – und das tue
ich –, dass die Erbschaft die Leistungsfähigkeit
erhöht, und mich zum Leistungsfähigkeitsprinzip der Besteuerung
bekenne, dann muss ich Ja sagen zur Erbschaftssteuer! (Abg. Mag. Donnerbauer: Das
stimmt ja nicht! Das ist ja leistungsmindernd, die Erbschaftssteuer!)
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