Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 133

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steuer gefordert, und er sagte, der Aufwand zur Einhebung sei größer als der Erlös – so sein Wortlaut. Und ich bilde mir ein, dass auch die Damen und Herren von der SPÖ-Fraktion vor der Wahl Ähnliches haben anklingen lassen. Nachher sieht es natürlich wieder anders aus. Und auch der Steuerexperte Werner Doralt hat im Dezember da­von gesprochen, dass die Erbschaftssteuer vom Verfassungsgerichtshof gekippt wird, weil es 80 verschiedene Steuersätze gibt und die Höhe von den Dingen abhängt, die geschenkt oder vererbt werden: Es gibt zum Beispiel keine Steuer auf Sparbücher und auf Aktien, aber sehr wohl Steuer auf Bargeld, und wieder andere Sätze auf Grund­stücke und Immobilien!

Dieses Gesetz ist undurchsichtig, unklar und ungerecht, weil ja bereits besteuerte Ver­mögen nochmals besteuert werden. Auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Korinek hat erwähnt, dass bei der Erbschaftssteuer vieles nicht zusammenpasst.

Die Abschaffung dieser Erbschafts- und Schenkungssteuer ist schon eine langjährige Forderung des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender, dem ich angehöre, und besonders bei der Betriebsnachfolge innerhalb der Familie ist die Abschaffung dieser Steuern unabdingbar.

Die KMUs sind in Österreich Arbeitgeber Nummer eins – das ist bekannt. In den nächsten zehn Jahren werden zirka 60 000 Betriebe übergeben; davon sind auch 440 000 Arbeitsplätze betroffen. Oft müssen diese neuen Jungunternehmer Fremdmit­tel aufnehmen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Die Folge ist schlechte Kreditwürdigkeit – denken Sie an Basel II –, miserable Kapitalstruktur und ein schlech­ter Start für Jungunternehmer. (Abg. Mag. Donnerbauer: Das will ja der Herr Ross­mann!)

Aus all diesen Gründen unterstützen wir von der Freiheitlichen Partei den vorliegenden Antrag. Nicht neue Steuern einführen, sondern ungerechte, unsinnige Steuern ab­schaffen – dafür stehen wir! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

17.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Schalle zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.54.48

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Spätsommer des vergangenen Jahres freuten sich Herr und Frau Öster­reicher über die Ankündigung des damaligen Finanzministers, die Erbschafts- und Schenkungssteuer abschaffen zu wollen. Alle Medien berichteten darüber. Auch im Wahlkampf wurde ganz intensiv damit geworben – vonseiten des BZÖ aus dem Grund, weil die 1955 eingeführte Erbschaftssteuer sehr viele Ungerechtigkeiten in sich birgt. Ob Grasser die Abschaffung der Erbschaftssteuer nur deshalb angekündigt hat, weil sich auch der Verfassungsgerichtshof in puncto Einheitswertbemessung damit be­schäftigt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Und auch Herr Staatssekretär Matznetter ist in seiner Oppositionsfunktion als Budgetsprecher dafür eingetreten, zumindest die Kleinen nicht mit der Erbschaftssteuer zu belasten. – Zu meiner Überraschung findet sich im Regierungsprogramm nichts mehr darüber.

Jetzt kann ich auch Herrn Klubobmann Schüssel verstehen, der dem ehemaligen Finanzminister nachtrauert, aber ich kann ihn beruhigen: Herr Klubobmann, Sie haben ja uns, die wir Sie als ehemalige Regierungspartner Gott sei Dank an das erinnern, was Sie vor der Wahl versprochen haben, und das jetzt auch einfordern!

Da Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, ja nach wie vor den Finanzminister stellen, lösen Sie doch Ihr Wahlversprechen ein und handeln Sie – und das aus mehr­fachen Gründen! – Ich darf aus der „Presse“ vom 8. August 2006 zitieren:

 


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