Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 134

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„Rein praktisch gesehen gehört die Erbschaftssteuer längst abgeschafft.“ – Und der Verfasser dieses Leitartikels, Michael Prüller, meint weiters: „Für den mickrigen Ertrag von 140 Millionen Euro im Jahr (0,36 Prozent aller Steuern und Abgaben) sind Erben, Notare, Gerichte, Grundbuchsämter, Banken, Gutachter und zahllose Finanzbeamte mit komplizierten Verfahren beschäftigt, die laut Finanzminister mehr kosten als sie einbringen.“

Ich meine, der Herr Finanzminister und der Herr Staatssekretär müssten das genauso sehen.

Hinzu kommt, dass das Erbschaftssteuersystem ausgesprochen ungerecht geregelt ist. Auch Gelehrte und Experten, wie die Wirtschaftskammer Österreich berichtet, empfin­den die Erbschaftssteuer in der jetzigen Form als ungerecht.

Viele Ausnahmen, vor allem bei Stiftungen und Wertpapieren, haben sogar den Verfas­sungsgerichtshof wegen des Bruchs des Gleichheitsgrundsatzes beschäftigt. Im Ge­gensatz zum Erben eines Sparbuches, das ja erbschaftssteuerfrei ist, ist dies beim Erben von Häusern, Liegenschaften und Gewerbebetrieben nicht der Fall: Der Wert der Liegenschaft sowie der Verwandtschaftsgrad bestimmen hier die Erbschaftssteuer. Je höher der Wert des Hauses, der Liegenschaft oder des Betriebes, je weiter entfernt verwandt, desto höher ist die Erbschaftssteuer. Auf Erben kommen also massive Be­lastungen zu, und oft können Erbschaften gerade von Immobilien und Eigenheimen gar nicht im Sinne der Erblasser angenommen oder übernommen werden, da sich der Erbe oder die Erbin das Erbe nicht leisten kann, sofern nicht Bares auf Sparbuchbasis zur Verfügung steht.

Die Erbschaftssteuer schlägt auch bei den Erben eines Klein- und Mittelbetriebes hart zu. Wer etwa von der Tante einen Gewerbebetrieb erbt, der 1 Million € wert ist, muss etwa 400 000 € an Steuer dafür bezahlen. Will man mit einem mit einer solchen Sum­me belasteten Betrieb weitermachen, fordert das von jedem Einzelnen schon eine gewisse Risikobereitschaft, und in vielen Fällen steht die Existenz der Firma auf der Kippe.

Ich glaube, das können Sie nicht verantworten! Die Erbschaftssteuer trifft hier genau jene Schicht, die das Aufkommen einer Zwei-Klassen-Gesellschaft verhindert, nämlich den Mittelstand, der ja der Motor der Wirtschaft ist! Laut Aussage der Wirtschaftskam­mer stehen fast 30 Prozent Betriebsübergaben an die nächste Generation unmittelbar bevor – und das sind über 40 000 Betriebe, nur damit Sie einen Begriff davon haben.

Nur wenn Erben nicht zur Mehrfachbelastung wird, kann man sicher sein, dass auch ideelle Werte Fortbestand haben werden! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Ta­mandl zu Wort. Ebenfalls 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.59.41

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Wenn ich meinen Vorrednern so zuhöre, dann glaube ich, dass so mancher irgendwie Äpfel mit Birnen vermischt hat. Die Kapitalertragsteuer mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu vergleichen, das ist ja wohl nicht richtig, Herr Kollege Rossmann, denn normalerweise war es ja früher, bevor die Kapitalertragsteuer oder Zinsensteuer seinerzeit mit 10 Prozent eingeführt wurde, so, dass eigentlich jeder seine Zinsen bei der Einkommensteuererklärung bekannt geben musste.

Das heißt, das ist eine Erleichterung für den Steuerzahler gewesen, dann eine pau­schale Endbesteuerung, eine Kapitalertragsteuer oder eine Zinsensteuer zu machen.


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