Vor dem Sommer 2005 wurde von einigen Fraktionen ein von ihnen hochgejubeltes Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet, und alle außer uns Grünen haben gemeint, dass jetzt alles in Ordnung sei und Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des täglichen Lebens dieselben Rechte und Chancen eingeräumt würden, wie sie nicht behinderte Menschen auch haben. Das war ein großer Irrtum jener, die das behauptet haben. Und, Frau Ministerin Haubner, Sie werden mir da inzwischen auch recht geben.
Ich kann mich noch erinnern: Herr Mag. Haupt war damals Sozialminister, ist dort gestanden (die Rednerin weist in Richtung Regierungsbank) und hat gesagt, dass, was man da erreicht habe, ein – wie nennt er das immer? – Meilenstein sei, dass man so gut sei und so weiter und so fort. – Wir haben ihm damals schon gesagt, dass es ein zahnloses Gesetz ist, dass es den Menschen mit Behinderungen im Endeffekt keine einklagbaren Rechte bringt und dass Übergangsfristen viel zu lange sind.
Außerdem wurde mit diesem Behindertengleichstellungsgesetz nicht einmal sichergestellt, dass es für Menschen mit Behinderungen, die eine Klage einbringen möchten, eine Beweislastumkehr gibt. Das alles fehlt in diesem Gesetz, und deshalb haben wir, nachdem das Behindertengleichstellungsgesetz der ehemaligen Bundesregierung beschlossen wurde, in der vergangenen Legislaturperiode sofort einen Initiativantrag eingebracht, damit es in Österreich möglich wird, ein Behindertengleichstellungsgesetz zu erhalten, das auch tatsächlich ein Gesetz mit Inhalten ist, und kein Skelett. Mit diesem müssen für Menschen mit Behinderungen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit sie ihre Rechte auch wirklich einklagen können. Übergangsfristen, wie es sie jetzt im baulichen oder im Verkehrsbereich gibt, müssen einfach gekürzt werden.
In der vergangenen Legislaturperiode haben wir unseren Antrag nicht mehr durchgebracht. Deshalb haben wir zu Beginn dieser Legislaturperiode neuerlich unseren Initiativantrag eingebracht, damit es ein verbessertes Behindertenrecht gibt. Die Inhalte sind in diesem Antrag klar drinnen. Es geht darum, dass Menschen mit Behinderungen auch wirklich einklagbare Rechte haben und die Übergangsfristen nicht zehn Jahre dauern.
Ich kann mich erinnern, meine sehr geehrten Damen und Herren – es wird mir heute wahrscheinlich auch nicht anders gehen –, dass die VertreterInnen der Regierungsparteien und der ehemaligen Regierungsparteien gesagt haben: Alles ist eitel Wonne und Sonnenschein, denn wir haben so ein tolles Gesetz! Und weiters: Es ist ja nicht viel möglich, und außerdem machen wir sowieso immer wieder Bündelgesetze; da wird das alles schon noch geregelt werden!
So ist es aber nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen ein umfassendes Gesetz, und die Behindertenbewegung schreibt Ihnen das regelmäßig Monat für Monat, auch Ihnen, Frau Lapp. Ich hoffe, dass Sie nicht auch hievon Abstand nehmen, so wie Sie es bereits bei der Valorisierung des Pflegegeldes getan haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur ein umfassendes Behindertengleichstellungsgesetz mit klaren Rechten für Menschen mit Behinderungen schafft die Grundlage dafür, dass es wirklich Chancengleichheit auf allen Ebenen für Menschen mit Behinderungen gibt. Wer mir noch immer nicht glaubt, dass dieses Gesetz ein zahnloses ist, der möge nur im Jahresbericht des Behindertenanwaltes Dr. Haupt nachlesen, der jetzt auch zugegeben hat, dass das Gesetz, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten ist, ein zahnloses, ein lückenhaftes Gesetz ist und absolut nicht die gesetzlichen Grundlagen schafft, die Menschen mit Behinderungen für die Einforderung ihres Rechtes auf selbstbestimmtes Leben brauchen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir die Diskussion zu einem tatsächlichen, umfassenden Behindertengleichstellungsgesetz wieder führen müssen,
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