finanziellen „Kostenaufwand“ erzeugt hat als meine Geschwister, die nicht behindert waren.
Dort muss die Diskussion auch ansetzen: Menschen mit Behinderungen – egal, wie die Behinderung zustande kommt – können niemals Schadensfälle sein, sondern es muss diesen Menschen ermöglicht werden, den Ausgleich ihres behinderungsbedingten Nachteils finanziert zu bekommen. Es ist daher selbstverständlich, dass die Frau, und darum ging es ja in dem Urteil, damals mehr Geld gefordert hat, das sie braucht, weil sie mit ihrem Kind entsprechende Therapien et cetera machen muss. Unglücklicherweise ist das über eine Schadensfallsdiskussion erfolgt, aber es hätte auch eine andere sein können, nämlich dass man der Frau jene finanziellen Mittel bereitstellt, die sie braucht, um ihrem Kind dieselben gesellschaftlichen Chancen und Voraussetzungen zu ermöglichen, wie sie nicht behinderte Kinder auch haben. Das ist die Grundsatzfrage! (Beifall bei den Grünen und der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Frage ist hier zu beantworten. Es geht also nicht um ein Abwägen: Schaden oder nicht Schaden, behindert oder nicht behindert, sondern es geht um den behinderungsbedingten Nachteilsausgleich von der Geburt bis zum Tod. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass sich Ihr Antrag, Herr Abgeordneter Fichtenbauer, mit Ihrer Textierung nicht eignet, dieses Problemfeld, diese Thematik abzuhandeln, weil er es in der Form tut, dass man den § 22 ändert und dann meint, alles ist gut. – Nichts ist gut, Herr Fichtenbauer, sondern Sie würden damit ein Kind mit dem Bade ausschütten und keine Diskussion zulassen, die sicherstellt, dass Menschen mit Behinderungen und auch ihre Eltern gesetzliche Grundlagen erhalten, die es ihnen möglich machen, den behinderungsbedingten Mehraufwand finanziell abgegolten zu bekommen, um damit wirklich Chancengleichheit mit nicht behinderten Menschen in unserer Gesellschaft zu erlangen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie können gleich beim Rednerpult bleiben, denn Sie sind dann gleich die Nächste.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 46/A dem Justizausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das
Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesbehindertengesetz
geändert werden (58/A)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Haidlmayr, gelangt zu Wort. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
18.54
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt eigentlich gleich nahtlos anschließen am zuletzt Gesagten. Es geht um Gleichstellung von und um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des täglichen Lebens.
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