Arzt zur Schadenersatzleistung verurteilt, weil seine Aufklärung unzureichend war und dazu geführt hat, dass die Schwangerschaft nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beendet werden konnte. Daher stand natürlich in der öffentlichen Diskussion besonders auch das Thema der umfassenden Informations- und Aufklärungspflicht von Patienten im Mittelpunkt, und das nicht nur in Bezug auf die pränatale Diagnostik, sondern ganz allgemein, und das hat zu einer großen Unsicherheit innerhalb der ärztlichen Kollegenschaft geführt.
Es wird in der medizinischen Behandlung zunehmend zu einem Problem, wenn die Verantwortung trotz des viel beschworenen mündigen Patienten letztendlich nur mehr beim Arzt verbleibt. Ein Arzt muss sich darauf verlassen können, dass ein Patient einer Zuweisung in eine Spezialambulanz für eine nähere Abklärung einer Verdachtsdiagnose auch Folge leistet, und wir sollten es nicht so weit kommen lassen, dass Ärzte wichtige, einfache Screening-Methoden nicht mehr anwenden, weil sie keine 100-prozentige Aussagesicherheit bieten können. Das würde zu einer Defensiv- und Absicherungsmedizin voller Misstrauen und Angst führen. Der medizinische Behandlungsablauf wäre behindert und nicht mehr zu bewältigen; außerdem würden die Kosten steigen. Wir haben das auch an der Zunahme der Frequenz bei pränatalen Untersuchungen gesehen.
Es darf nicht so weit kommen, dass der Arztbesuch künftig vom Lesen von Merkblättern, Ausfüllen von Formularen, Unterschriften zur Absicherung geprägt ist und dabei vielleicht sogar die persönliche Beratung des Arztes zu kurz kommt. Das ist aber zunehmend der Fall, wenn nur mehr der Empfängerhorizont als der entscheidende Faktor bei der Aufklärung des Arztes gesehen wird. Das heißt: Nicht das, was der Arzt sagt, ist entscheidend – so, wie es im Gesetz an sich vorgesehen ist –, sondern wie es der Patient versteht.
Das ärztliche Handeln muss weiterhin auf der Basis eines partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Arzt und Patient erfolgen und auch vom Mut des Arztes zur schnellen Entscheidung zum Wohl des Patienten gekennzeichnet sein.
Die Diskussion der Thematik des Antrages ist zweifellos sinnvoll, sie sollte aber in aller Ruhe in den dazu zuständigen Gremien geführt werden. Letzten Endes geht es darum, dass wir Rechtsicherheit für alle Beteiligten und Betroffenen schaffen.
Verehrte Mitglieder des Hohen Hauses! In jedem Fall ist der
vorliegende Antrag ein Anlass, die an sich im Regierungsprogramm schon
vorgesehene Evaluierung und Anpassung der Patientenrechte auch im Sinne
einer sinnvollen Erweiterung vorzunehmen und die ebenfalls darin
angeführte Grundrechtsreform anzugehen und zu diskutieren. –
Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP
und FPÖ sowie der Abg. Csörgits.)
18.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Frau Abgeordnete Haidlmayr zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
18.50
Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich letztes Jahr das Urteil gelesen habe, dass ein von Geburt an behindertes Kind ein „Schadensfall“ ist, bin ich sehr erschrocken. Ich bin deshalb erschrocken, und das sage ich ganz ehrlich, weil auch ich seit meiner Geburt behindert bin. Ich habe mich aber niemals als Schaden für mich, für meine Familie oder die Gesellschaft gesehen, sondern ich bin Teil dieser Gesellschaft – und kein „Schadensfall“. Das möchte ich hier einmal klarstellen, ebenso, dass meine Eltern mich nie als Schadensfall gesehen haben. Ich war natürlich ein Kind, das einen enorm viel höheren
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