Ich bin davon überzeugt, Frau Kollegin Moser, dass wir in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses Ihren Antrag sehr eingehend besprechen werden und so unserem gemeinsamen Ziel, der Stärkung und Hebung der Verkehrssicherheit, wieder einen Schritt näher kommen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.)
19.20
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler; ebenfalls für 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
19.20
Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann Ihnen, Frau Abgeordnete Moser, nur Recht geben: Jeder einzelne Verkehrstote ist wirklich einer zu viel. Und deshalb bemühen wir uns ja auch hier im Hohen Haus, Regelungen zu finden, die dem entgegensteuern.
Zum vorliegenden Antrag darf ich kurz Folgendes anführen: Ich habe heute im ORF-Teletext gelesen, es gibt derzeit auch wieder ein Problem mit dem Zebrastreifen, weil nämlich nur zirka 40 Prozent der österreichischen Autofahrer vor einem Zebrastreifen stoppen. – Auch hier ist Handlungsbedarf gegeben, weil für die Fußgänger ein trügerisches Sicherheitsdenken. Ich denke, wir sollten auch dieses Faktum, Frau Dr. Moser, in unsere Handlungen miteinbeziehen.
Wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, sind im vergangenen Jahr 727 Menschen auf Österreichs Straßen gestorben. Wir müssen wirklich alles daransetzen, diese Zahl weiter zu reduzieren. Es ist zwar positiv, dass diese Zahl die absolut niedrigste Zahl an Verkehrstoten seit dem Beginn der Aufzeichnungen vor 56 Jahren war, doch jedes Schicksal ist tragisch; da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
Jedem von uns, auch als Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer und speziell mir als zweifacher Mutter, liegt besonders viel daran, die Straßen auch für unsere Kinder sicherer zu machen. Die Vorschläge müssen gut durchdacht sein, durch genaue Studien belegt und gestützt sowie in Zusammenarbeit mit zahlreichen Experten überarbeitet werden.
Ich möchte dazu anführen, dass sich das Führerschein-Vormerksystem seit der Einführung am 1. Juli 2005 generell bewährt hat. Es ergänzt das bestehende Straf- und Führerscheinentzugsgesetz um eine weitere Ebene bei 13 Delikten. Bei Gefährdung eines Fußgängers am Schutzweg zum Beispiel, bei Nichteinhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes et cetera erfolgt als Vorstufe zum Entzug der Lenkerberechtigung eine Vormerkung im Führerscheinregister, Wiederholungstäter müssen Schulungen absolvieren, und Unbelehrbare müssen nach drei Verstößen, wie bekannt, innerhalb von zwei Jahren den Führerschein abgeben.
Ob es richtig ist, den Katalog der Vormerkdelikte zu erweitern, das mag die Debatte im Ausschuss klären; es ist zu hinterfragen und zu diskutieren. Das Vormerksystem ist sicher ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, es gilt, darauf aufzubauen. Ich würde vorschlagen, eine neue Arbeitsgruppe im Verkehrsministerium zu installieren, bestehend aus Vertretern der Autofahrerklubs, zahlreichen Experten aus den verschiedensten Bereichen, dass wir das auch mit einer breiten Öffentlichkeit diskutieren und neue Studien natürlich einfließen lassen. Also es geht darum, etwas miteinander zu bewegen.
Ich möchte noch sagen, dass ich auf unsere Exekutive vertraue, dass sie das gut im Griff hat, und ich möchte mich an dieser Stelle dafür bedanken, dass sie immer und stets für uns bereit ist.
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