Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Strache, Dr. Bösch, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend
Erwirkung eines neuerlichen Ratifizierungs-Vorganges in allen einzelnen Mitgliedsstaaten
einer neu aufgelegten Verfassung für die Europäische Union
eingebracht im Zuge
der Debatte über das EU-Thema gemäß § 74b GOG
„Arbeitsprogramm der deutschen Präsidentschaft“ in der
13. Sitzung des Nationalrates am 7. März 2007
Im Zuge der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft wird der Versuch unternommen, den durch zwei
Volksreferenden in Frankreich und in den Niederlanden eigentlich gestorbenen
Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union wieder zu
beleben.
Dies soll in Form einer
leicht abgespeckten Variante – einer „Verfassung light“
sozusagen – geschehen, die ohne großes Aufsehen und im
schlimmsten Fall – so hört man – ohne neuerliche
Ratifizierung in den einzelnen Mitgliedsstaaten oder nur mit einer EU-weiten
Volksabstimmung in Kraft gesetzt werden soll.
Ein solcher Art
veränderter Vertrag über eine neue Verfassung für die
Europäische Union sollte aber selbstverständlich in jedem einzelnen
Mitgliedsstaat in Form einer nationalen Volksabstimmung neuerlich ratifiziert
werden, zumal nicht nur in Österreich eine solche Verfassung einen schwerwiegenden
Eingriff, wenn nicht gar eine Aushebelung der Bundesverfassung darstellt.
Entscheidungen dieser Art dürfen nicht über die Köpfe der
Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten hinweg entschieden werden.
Da sich
allerdings – nicht zuletzt aufgrund dahingehender Aussagen von
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer im EU-Hauptausschuss am
6. März 2007 – abzeichnet, dass keineswegs an nationale
Volksabstimmungen gedacht ist, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten
folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei den
Verhandlungen auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten und
insbesondere auch während der deutschen EU-Präsidentschaft einen
neuerlichen Ratifizierungs-Vorgang in den einzelnen Mitgliedsstaaten im Falle
einer auch nur minimal geänderten Neuauflage eines Vertrages über
eine Verfassung für die Europäische Union zu erwirken. In der
Republik Österreich soll dies zwingend in Form einer nationalen Volksabstimmung
über den Verfassungsvertrag geschehen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, Sie haben Ihre Plakate gezeigt. Ich ersuche Sie, diese wieder einzurollen!
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 9 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.52
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer geht mir ab auf der Regierungsbank, das ist nämlich der Herr Umweltminister. Das ist ja der Schwerpunkt, auch in den nächsten Tagen. Ich hoffe, er sitzt nicht im Flugzeug, sondern hat etwas
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