Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 40

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menschlichen Katastrophen führt, nicht zulassen soll, sondern auch begangene Fehler beheben soll.

Der zweite Punkt, der mir ebenfalls wichtig ist und den ich noch verstärken möchte: die Frage und die Rolle der Freiwilligen – nicht nur der Feuerwehren, denn es sind ja auch Rettungsorganisationen und andere Freiwilligenorganisationen im Einsatz gewesen. Ich glaube, dass wir uns dessen bewusst sein müssen, dass es tatsächlich immer schwieriger wird, jene Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen, die für die Gesell­schaft einfach unverzichtbar sind – die aber im Hinblick auf die ökonomischen Ge­gebenheiten von vielen nicht mehr erbracht werden können. Es kann schließlich nicht jeder, der in einem Dienstverhältnis steht, so einfach über einige Tage – auch wenn er sich Urlaub nehmen würde – seinen Dienst als freiwilliger Helfer versehen, so gerne er das auch machen möchte.

Daher halte ich es für unbedingt notwendig, hier wirklich zusätzliches Geld zur Verfü­gung zu stellen und vor allem Maßnahmen zu setzen, die die Arbeit der Freiwilligen ermöglichen. Letztlich ist es die Verantwortung von uns allen, versicherungsmäßig und aufgabenmäßig den Bereich so zu ordnen, dass wir sicher sein können, dass diese Menschen auch ihre Leistung erbringen können, wo und wann sie benötigt wird! (De­monstrativer Beifall des Abg. Scheibner.) Das ist eine wesentliche Voraussetzung.

Noch etwas, geschätzte Damen und Herren: Wir haben von Raumordnung gespro­chen. Ich möchte sagen, nicht nur die Raumordnung, sondern auch die Vorsorge und die Präventionsmaßnahmen im Bereich des Hochwasserschutzes müssen stärker in die Überlegungen einbezogen werden. Vor allem aber – ich sage das wirklich als einer, der das ganz gut beurteilen kann – der Zeitraum, der hier oft gegeben ist, zum Beispiel bei manchen Projekten von 10 bis 15 Jahren, ist einfach zu lang. Es müssen Entschei­dungen für Maßnahmen im Hinblick auf drohende Gefahren einfach rascher erfolgen.

Ich meine daher, geschätzte Damen und Herren, dass man vom Verfahren her einiges zu tun hat, dass aber vor allem die Prävention noch immer das Beste ist, um mensch­liche Tragödien, wie wir sie in Niederösterreich und in anderen Bundesländern erlebt haben, hintanzuhalten. Ich glaube, dass wir heute mit dieser Verlängerung sicherstel­len, dass die Schäden für die Landwirtschaft, aber auch für die Hochwasseropfer heuer wieder abgegolten werden können. Die Prävention, und das ist unsere Verpflichtung, muss rasch organisiert werden, auch was die Verfahren mit den Grundeigentümern betrifft – ich spreche das hier offen an –, denn es kann nicht so sein, dass einzelne Grundeigentümer Verfahren über viele Jahre verschleppen können, während die an­deren in Angst und Schrecken leben müssen! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lich­tenecker zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.


14.45.51

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieser Novellierung, dem vorlie­genden Gesetzentwurf betreffend den Katastrophenfonds und das Hochwasseropfer­entschädigungsgesetz gerne zustimmen. Wir finden es notwendig, dass in sehr schwierigen Situationen, in Extremsituationen den Menschen geholfen, aktiv geholfen wird. Für uns ist es natürlich auch ein Thema, wie viele Menschen hier beteiligt sind.

Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Auer anschließen, dass wir in Oberöster­reich einen Schritt vorwärts gekommen sind, hier Regelungen und Verbesserungen einzuführen.

 


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