Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 48

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heißt zum Beispiel, auf Trockenresistenz zu selektieren. Das bedeutet, die Wasserhal­tefähigkeit der Böden durch Humusaufbau zu steigern. Das wären zwei konkrete Maß­nahmen. Es wäre wichtig, in Zukunft in der Beratung, Information in der Landwirtschaft stärker auf diese Dinge Rücksicht zu nehmen.

Zum Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005: Auch hier, keine Frage, ist es richtig und notwendig, die Bereitstellung der entsprechenden Mittel sicherzustellen. Eine Kollegin hat ja schon die 3,5 Milliarden € Gesamtschaden ange­führt, die entstanden sind. Das sind ja keine kleinen Beträge mehr.

Und hier muss man auch eines sagen: Es ist zwingend notwendig, die innovativen Pro­jekte, die in einigen Bundesländern vorangetrieben werden, zu unterstützen. Stichwort Oberösterreich: Hier liegt ein umfassender Hochwasserschutzplan vor, und es wäre absolut notwendig, diesen auch auf Bundesebene zu heben. Ein bundesweites Hoch­wasservorsorgeprogramm wäre jetzt sozusagen des Pudels Kern. Diesen Ansatz brauchen wir, weil uns sonst die Dinge überrollen. Diese Ereignisse kommen plötzlich, von heute auf morgen – wir haben das ja in den Jahren, in denen es passiert ist, gesehen –, und dann ist es zu spät, dann können wir nur mehr mit dem Notgroschen sozusagen aushelfen. Die Vorsorgemaßnahmen sind die Herausforderung.

Ich möchte den Fokus auf die Möglichkeiten legen, die hier gegeben sind. Einerseits sollten wir technisch dort alles machen, wo es notwendig ist, und andererseits ökolo­gisch so viel machen, wie möglich ist. Ich glaube, das ist ein Fokus, den man in der Hochwasservorsorgepolitik unbedingt einschlagen sollte. Eine wesentliche Chance be­steht in der Flächenfreihaltung.

Es ist die Raumordnung mehrfach angesprochen worden, aber das ist Landesgesetz­gebung, jedoch das Wasserrecht ist Bundesgesetzgebung. Ich habe schon in der letzten GP dazu einen Antrag eingebracht. Ich würde mir hier einen Impuls von der Bundesregierung erwarten, nämlich in die Richtung, dass in den Gebieten, die im Be­reich des 30-jährigen Hochwassers ausgewiesen sind, ganz einfach keine Baumöglich­keiten mehr gegeben sind und das über das Wasserrecht geregelt wird.

Das Zweite, wofür ich auch plädieren würde, ist, den Vertragshochwasserschutz bei Retentionsflächen entsprechend auszubauen und auch dafür ein Konzept zu entwi­ckeln. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

15.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Klement, und zwar für 6 Minuten. – Bitte.


15.18.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zur Dimensionsklarlegung zu diesem Katastrophenfondsgesetz ein paar Zahlen vorweg: Wir sprechen von einem Gesamtumfang von 1,25 Millionen, um den Bauern die Dürre abzugelten, die durch die ausgebliebenen Regenfälle entstanden ist. Allein in Kärnten haben die Schäden durch den Hagel im vorigen Jahr 2,5 Millionen € betragen, und die Prognosen für Kärnten, wie es Kollege Pirklhuber schon gesagt hat, für die südlichen Bundesländer Österreichs sehen dramatisch aus. Das heißt, wir sprechen nicht nur von Einbrüchen durch die Ernteausfälle, sondern auch von Problemen bei der Wasserversorgung und in der Folge auch von Problemen im Tourismus.

Zweiter Punkt: In Österreich haben wir ungefähr 2,4 Millionen Hektar Gründland, 30 Prozent davon waren im vorigen Jahr von Dürre und Hitzeschäden betroffen. Wenn wir das umlegen, kommen wir auf ungefähr 720 000 Hektar, und bei einer Annahme von 20 Prozent Ernteausfall auf ungefähr 72 Millionen € Gesamtschaden allein im Be­reich des Grünlandes.

 


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