Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 50

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So gesehen sind also diese 1,25 Millionen € eine kosmetische Korrektur. Es wäre drin­gend notwendig, diesen Bereich sehr schnell und intensiv in Angriff zu nehmen, um wirklich effiziente Maßnahmen in Österreich zu erreichen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Eßl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.


15.23.20

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die Änderung des Katastrophenfondsgesetzes 1996 ist heute Thema, und es hat in den vergangenen Redebeiträgen durchaus einige beachtens­werte Sachen gegeben, wozu ich etwas sagen möchte.

Herr Abgeordneter Bauer hat davon gesprochen, dass die Prävention eigentlich das Wichtige ist. Jetzt könnten wir natürlich diskutieren über Klimaschutz, über die Besteu­erung von Flugbenzin und Treibstoff für die Schifffahrt, so wie sie Umweltminister Pröll vorgeschlagen hat, was ich sehr gerne unterstütze. Abgeordneter Bauer hat natürlich auch die Bauern angesprochen, und da möchte ich schon anmerken, dass es bei Schutzmaßnahmen auch jemanden gibt, der negativ davon betroffen ist.

Ja, meine geschätzten Damen und Herren, die Bauern bekennen sich zu Prävention und bekennen sich zu Vorsorgemaßnahmen. Es muss aber möglich sein, dass es einen Interessenausgleich gibt, einen Wertausgleich zwischen den Begünstigten und den Benachteiligten. Und da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass wir darüber diskutieren, den § 44 im Wasserrechtsgesetz insofern abzuändern, als der Unterlieger, der geschützt wird, zu Leistungen verpflichtet wird, damit man dem Oberlieger, der in der Zukunft beeinträchtigt ist, einen entsprechenden Ausgleich geben kann.

Aber zurück zum Katastrophenfondsgesetz. Es sind diese Schäden, die wir jetzt aus­gleichen wollen, vor allem in den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg, aber auch in Salzburg aufgetreten; insgesamt betrifft es 2 500 bis 3 000 Bauern, im Bundesland Salzburg sind es 330. Jeder wird verstehen, dass es der Huber-Bauer nicht so ohne Weiteres verkraften kann, dass ihm 30 oder sogar 40 Prozent der Ernte durch Unwetter ausfallen. Der Huber-Bauer wäre vermutlich in seiner Existenz gefähr­det. Und da ist es durchaus vernünftiger, dass wir ihn beim Ankauf von Ersatzfutter­mitteln unterstützen. Damit können wir verhindern, dass Notverkäufe getätigt werden müssen und dass noch größere Einkommensverluste auftreten.

Es geht also darum, die Not einzelner Menschen zu lindern, und deshalb verstehe ich auch die Anfrage des Abgeordneten Rossmann nicht ganz, in welcher Höhe sich die Zahlungen aus dem Katastrophenfonds auf den Wirtschaftsstandort auswirken. Da geht es nicht darum, wirtschaftspolitische Zielsetzungen zu dokumentieren, sondern da geht es darum, entstandene Schäden teilweise abzumildern. Da geht es darum, in Not geratenen Menschen entsprechend zu helfen.

Es ist sowieso keine 100-prozentige Schadensabdeckung möglich, aber eine Linde­rung des Schadens sollte gelingen. Das gilt auch für die Schäden nach den jüngsten Windwurfkatastrophen. Es geht mir auch darum, dass diese Schäden entsprechend abgegolten werden, dass wir hiefür Geld zur Verfügung stellen.

Stimmen Sie also der Gesetzesänderung zu, damit wir den betroffenen Menschen helfen können und Existenzen gesichert werden! Die Betroffenen, die großen Schaden erlitten haben, brauchen die Hilfe der Republik! (Beifall bei der ÖVP.)

15.26

 


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