Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 99

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Und daher sollte auch in Österreich dieses Kopftuchverbot endlich umgesetzt werden. (Beifall bei der FPÖ.) Und solange Sie nichts gegen diese Art der Frauenunterdrü­ckung unternehmen, ist die Glaubwürdigkeit auf der linken Reichshälfte für mich nicht gegeben. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie wollen die Leute ohnehin nicht dahaben! Warum reden Sie dann vom Kopftuchverbot?) – Sie fordern die Gleichberechtigung der Frau­en, vergessen dabei aber, dass hier eine ganz große Anzahl von Frauen unterdrückt wird!

Ich sage Ihnen jetzt noch etwas, es gibt noch ein ganz großes Problem, gerade bei Zuwandererfrauen. Das ist das Problem der Zwangsehe. Es gab eine Studie im Auftrag der Frauenbeauftragten der Stadt Wien – also bestimmt nicht uns zuzurechnen! (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, dann machen wir was dagegen! – Abg. Strache: Sie machen nichts dagegen!) Und diese hat festgestellt, dass vor allem Frauen aus albanischen, bosnischen, indischen, kurdischen, tamilischen, türkischen Familien und Roma-Fami­lien zur Zwangsheirat gezwungen werden. – Wo ist da Ihr Ansatz? Wo ist da Ihre Lö­sungskompetenz? Das vermisse ich! Das vermisse ich in Wien, aber ich vermisse es auch hier im Hohen Haus.

Wenn Sie diese Studie weiterlesen, dann sehen Sie, dass da steht: Das Ehemündig­keitsalter in Österreich liegt bei 18 Jahren – mit Einwilligung der Eltern kann es darun­ter liegen. (Abg. Mag. Wurm: LEFÖ! Schauen Sie einmal das LEFÖ an!)

Aber dann geht es weiter: Das Heimatrecht der Ehewilligen hat im österreichischen Rechtssystem Vorzug, solange es nicht den österreichischen Grundwerten wider­spricht. Mindestaltersgrenzen können jedoch umgangen werden. – Das bedeutet im Klartext, dass 14-jährige Mädchen in Österreich zwangsverheiratet werden können. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein! In der Türkei, nicht in Österreich!) – Nein, in Österreich! Das geht aus dieser Studie klar hervor.

Wenn Sie diese Studie weiterlesen, dann sehen Sie, dass da steht: Die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, das Geburtsortsprinzip soll anstelle des jetzt gültigen Rech­tes des Blutes kommen. – Und genau das sagt es aus: das ius soli statt dem ius san­guinis. Das bedeutet, dass das Recht des Heimatstaates hier in Österreich durchge­führt werden kann, und damit können Kinder ab dem 14. Lebensjahr zwangsverheiratet werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das machen Sie möglich! – Abg. Mag. Wurm: Das wollte immer die Partik-Pablé!)

Und Sie, meine Damen und Herren von der linken Reichshälfte, sind auf diesem Auge nicht nur blind, Sie lassen es geschehen, Sie lassen es zu, damit Sie weiterhin in Ihrer Multikulti-Romantik auf den Naschmarkt gehen und in exotischer Umgebung Pistazien kaufen können. So kommt mir das vor! Und es ist gerade die Wiener SPÖ, die nichts tut, und da brauchen Sie sich hier nicht zu alterieren, Frau Kollegin Heinisch-Hosek! Es ist Ihre Partei, die in Wien nichts tut!

Aber ich komme natürlich zurück auf die Grünen – immerhin handelt es sich ja um einen Antrag der Grünen –: Da ist es auch so, dass ich, wenn ich mir diesen Antrag durchlese, sagen muss, dass das eine Aneinanderreihung von irgendwelchen Wort­kreaturen ist. Der Arbeitsmarkt für Frauen – das ist alles recht lieb und schön, und ich habe schon gesagt, Kinderbetreuung ist auch ganz wichtig. Aber die wesentlichen Frauenprobleme, die wesentlichen Frauenthemen, die ich jetzt hier auch angeführt habe, wo es um die Unterdrückung der Frau geht, werden nicht angesprochen.

Ein weiterer Punkt, der überhaupt nicht in irgendeiner Art und Weise vorkommt, ist die Gewalt an Frauen. Gewalt an Frauen scheint bei Ihnen nicht zu existieren oder Sie ha­ben sie vergessen, dann reichen Sie es bitte nach in diesem Antrag!

 


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