Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 121

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19.17.02

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Änderung des Wahlrechtes im Jahre 2004 im Wesentlichen nicht dem Gleichheitsgrundsatz wi­derspricht, und wir anerkennen dieses Erkenntnis natürlich. Aber ganz einzusehen ist es nicht, denn wenn man sich überlegt, dass weiterhin Studierende an mehreren Uni­versitäten inskribiert sein können und dann auch dementsprechend mehrfach über das Wahlrecht verfügen, also mehrere Stimmen abgeben können, dann ist das schon ein bisschen eigenartig.

Die ÖH hat sich ausgerechnet, dass 180 Studierende, wenn sie an sechs Universitäten gleichzeitig inskribieren, ein Mandat schaffen. Da kann irgendetwas nicht ganz stim­men mit dem Gleichheitsgrundsatz. Auf die Nationalratswahlen übertragen würde das bedeuten, dass man nicht nur dort seine Stimme abgeben kann, wo man hauptwohn­sitzgemeldet ist, sondern auch bei seinem Zweitwohnsitz, und das würde natürlich das Wahlergebnis in eine ganz andere Richtung verschieben, als wir es jetzt vorliegen haben.

Aber, wie gesagt, wir anerkennen dieses Erkenntnis. Was der Verfassungsgerichtshof allerdings nicht gesagt hat, ist, dass diese Reform überhaupt notwendig war, und er sagt auch nicht, dass dieses neue Wahlrecht besser wäre oder irgendwie begründet. Was war überhaupt der Grund? Warum hat die Volkspartei damals mit den Freiheit­lichen Ende des Jahres 2004 dieses Wahlrecht überhaupt geändert? – Ganz eindeutig war es so, dass eine Angst bestanden hat, dass die ÖH-Wahlergebnisse vielleicht nicht so ausfallen könnten, wie man sich das gerne erhofft hätte. Und warum war das da­mals der Fall? –  Weil natürlich eine Hochschulpolitik, eine katastrophale Hochschul­politik abzuwählen war, zu bewerten war. Und da wusste die zuständige Ministerin, da wussten Sie von der ÖVP und von der FPÖ, dass das nur schlecht ausgehen kann.

Was war der zweite Grund? – Die Studenten und Studentinnen haben natürlich die Studiengebühren nicht wirklich positiv bewertet – auch ein Grund, irgendetwas zu tun, damit sich das nicht auswirkt. Und das Dritte war dann tatsächlich eben die Wahl­rechtsreform.

Jetzt stehen wir wieder vor einer ÖH-Wahl – und was hat sich jetzt im Vergleich zum Jahr 2004 verändert? Noch immer ist die Hochschulpolitik genau die, die es gab, und im Budgetpfad lässt sich überhaupt nicht abschätzen, dass jemals irgendetwas anders werden kann auf dem Sektor, zumindest nicht in den kommenden Jahren. Wir haben noch immer die Studiengebühren, und wir haben noch immer im Wesentlichen das gleiche Wahlrecht.

Herr Kollege Broukal, ganz nachvollziehen kann ich das nicht. Man hätte da schon bei den Koalitionsverhandlungen bereits durchaus etwas herausholen können.

Ich erinnere Sie an Ihr Zitat hier im Parlament – ich habe mir das aufgeschrieben; es gibt viele Zitate seitens der SPÖ zu diesem Thema, aber das ist besonders markant –, da haben Sie am 16.11.2004 hier gesagt:

„Den Studierenden aber sagen wir heute schon, wir führen die Direktwahl der Bundes-ÖH wieder ein, weil wir an einem starken Gegenüber in der Universitätspolitik interes­siert sind.“ – Zitatende.

Wir sind sehr gespannt, ob das wirklich kommen wird, und wir werden Sie dann daran messen. Bei den Koalitionsverhandlungen haben Sie es allerdings noch nicht ge­schafft.

Ich wäre überhaupt für folgende Lösung: Wenn man schon so für die direkte Demokra­tie ist, dann sollte man doch die Studierenden selbst bestimmen lassen, mit einer


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