Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 122

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Urabstimmung, welches Wahlrecht sie haben wollen. Erwachsen genug wären sie. Und dann könnte man das alles sehr schön beleuchten und beobachten. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.


19.20.49

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wir, das BZÖ, haben zu Beginn dieser Gesetzgebungsperiode ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass sich unser Verständnis von Oppositionsarbeit nicht im strikten und unbegründeten Nein-Sagen erschöpfen wird, sondern dass es uns um Sachpolitik gehen wird und dass wir Entscheidungen im Sinne der österreichischen Bevölkerung verfolgen werden. Daher ist es für uns ein klares Anliegen, bei dem eingebrachten Antrag auf Reparatur des vom Verfassungsgerichtshof im Oktober 2006 aufgehobenen § 35a Abs. 4 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 mitzugehen – dies, weil die kleinsten Bildungseinrichtungen, nämlich jene mit weniger als 1 000 Studierenden, ge­genwärtig auf Grund der Aufhebung dieses Paragraphen keine Studierendenvertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wählen könnten und die nächste ÖH-Wahl, wie wir wissen, schon bald bevorsteht.

Wie man bei dem vorliegenden Antrag ein Argument gegen ein zu gewährleistendes Wahlrecht finden kann, habe ich schon im Ausschuss nicht verstanden. Die Grünen und die FPÖ brauchen es zwar nicht mir zu erklären, aber werden es ihren Studentin­nen und Studenten erklären müssen, wieso sie ihnen ein solches Wahlrecht nehmen wollten.

Wir im BZÖ machen aber auch kein Hehl daraus, dass wir bezüglich der derzeit gelten­den Strukturen der Österreichischen Hochschülerschaft, die wir als unzeitgemäß ein­schätzen, einen dringenden Reformbedarf sehen. Nicht zuletzt zeigt die stets niedrige Wahlbeteiligung bei den ÖH-Wahlen, dass der Großteil der österreichischen Studenten ebenso dieser Meinung sein dürfte.

Aber bei all diesem langfristigen Reformbedarf ist es nun unverzüglich notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen für die im Frühjahr 2007 ins Haus stehenden ÖH-Wahlen zu schaffen. Um eine Vertretung dieser kleinsten Bildungseinrichtungen in der Bundes­vertretung zu gewährleisten, ist es notwendig, wieder eine entsprechende Bestimmung in das Hochschülerschaftsgesetz 1998 aufzunehmen. Aus diesen angeführten Grün­den werden wir den vorliegenden Antrag auch unterstützen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.


19.23.16

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Dass das Hochschülerschaftsgesetz dringend geändert werden muss und mit direkt-demokratischen Elementen versehen werden muss, das beweist ja schon der aktuelle Zustand an den Universitäten. Es ist ja wirklich bedenklich, dass die Hoch­schülerschaft an einer Diskussion über Quoten mitwirkt, dass die Hochschülerschaft nicht die Interessen der Studenten an den Universitäten vertritt, sondern im Grunde ge­nommen parteipolitisch argumentiert und eher die Interessen ihrer Partei vertritt, statt die Interessen der Studierenden. Das ist aus meiner Sicht bedenklich, und deswegen


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