Zum Schluss kommend: Frau Präsidentin, ich hätte einen Vierzeiler vorbereitet, den sage ich aber aus Respekt vor Ihrem Vorsitz nicht, den bringe ich dann einmal, wenn Sie nicht den Vorsitz haben.
Einen Vierzeiler, den hätte ich – der Respekt vor dem Vorsitz hindert mich. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
20.18
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Schade, Herr Abgeordneter! – Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Heinzl zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Erhöhung der Visagebühren ist wirklich durchaus beträchtlich, und ich möchte der Frau Abgeordneten Lunacek hinsichtlich ihrer diesbezüglichen Kritik durchaus recht geben.
Allerdings – und das wurde auch schon betont – geht diese Neuregelung auf eine Entscheidung des Rates der EU vom Juni 2006 zurück, und diese Entscheidung des EU-Rates ist daher von Österreich – wie auch von allen anderen Mitgliedstaaten der EU – einfach umzusetzen.
Ich möchte aber trotzdem noch positiv die Ausnahmen von der Entrichtung der Visagebühr hervorheben, die in dieser Novelle geschaffen werden, und zwar der Antrag auf die Erteilung eines Visums für Kinder unter 6 Jahren, für Schüler, Studenten, postgraduierte Studenten, begleitende Lehrer im Rahmen einer Reise zu Studien- und Ausbildungszwecken – unter all diesen Umständen erhält man ein Visum gebührenfrei.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Noch dazu kann der Betrag der zu erhebenden Gebühr in Einzelfällen nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechtes erlassen werden oder ermäßigt werden, wenn dies der Förderung kultureller, außenpolitischer, entwicklungspolitischer oder sonstiger erheblicher öffentlicher Interessen dient oder – was auch ganz wichtig ist – humanitäre Gründe hat.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich die Novellierung des Konsulargebührengesetzes auch zum Anlass nehmen, um einige damit in Zusammenhang stehende Fragen betreffend das Regierungsübereinkommen an Sie zu richten.
Das Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP sieht eine Aufwertung der Konsulararbeit als Konsequenz aus dem Visaskandal vor und gibt weiters die Zielvorgabe, das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zu einem Dienstleistungsunternehmen für Bürger, Wirtschaft und Politik zu machen. – Diese Zielvorgabe ist durchaus sehr begrüßenswert.
Ich hoffe, dass diese Aufgaben rasch in Angriff genommen werden und dass beispielsweise die Öffnungszeiten der Konsulate serviceorientierter gestaltet werden. Die Einrichtung einer eigenen Anlaufstelle bei Missbrauchsverdacht und für Beschwerden erscheint mir ebenfalls sinnvoll. Ein weiterer Punkt wäre die Umsetzung des schon lange im Gespräch befindlichen Ausbaus der Zusammenarbeit der Schengen-Partnerstaaten, etwa in Form einer gemeinsamen Visastelle.
Sehr geehrte Damen und Herren, die sozialdemokratische Fraktion wird dieser Regierungsvorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)
20.21
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort, und zwar für 8 Minuten. – Bitte.
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