Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 139

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20.21.24

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Vorlage sollen die Gebühren für bestimm­te Kategorien von Visa angehoben werden. Der Grund sind die gestiegenen Verwal­tungskosten, denen einfach Rechnung zu tragen ist.

Diese Neuregelung – auch das wurde erwähnt – geht zurück auf eine Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 1. Juni 2006. Die Gebühren für die Visa der Kategorie A, B und C sollen von 35 € auf 60 € angehoben werden. Das ist unserer Meinung nach durchaus vertretbar und nicht jemandem nicht zumutbar.

Für die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ist die rasche Umsetzung dieser Maßnahme wichtig. Es ist nämlich zu erwarten, dass die Beibehaltung der alten, niedrigeren Visagebühren zu einer erhöhten Antragstellung bei den Vertretungsbehör­den jener Staaten führen würde, die die Umsetzung der Ratsentscheidung spät oder gar zu spät vollziehen.

Das könnte zu einer Überlastung unserer Botschaften und Außenvertretungen führen, die wir als Freiheitliche nicht wollen. Deshalb werden wir als freiheitliche Fraktion die­ser Vorlage auch zustimmen.

Ich komme aber auch noch auf ein Thema zu sprechen, das auch die Vertretung öster­reichischer Interessen im Ausland – konkret in Slowenien – betrifft, und ich spreche ganz konkret das österreichisch-slowenische Kulturabkommen an, das auch in der Sit­zung des Außenpolitischen Ausschusses ein Thema war.

Dieses bilaterale Abkommen ist von Frau Bundesminister Dr. Ferrero-Waldner noch hier im Haus eingebracht worden, und es hat dann etwa noch ein Dreivierteljahr ge­braucht, bis die slowenische Seite dieses Abkommen ratifiziert hat.

Dieses bilaterale Abkommen, meine Damen und Herren, sollte die Diskriminierung der österreichischen Minderheit in Slowenien beenden, und es war auch als ein erster Schritt zur Gleichbehandlung der ehemaligen Deutsch-Untersteirer mit der ungarischen und auch mit der italienischen Minderheit im slowenischen Staat gemeint.

Die Vorgeschichte ist Ihnen allen bekannt: 1919 ist nach dem Friedensdiktat von Saint Germain die Untersteiermark von Österreich abgetrennt worden. In dem Staat, zu dem sie zugeschlagen wurde – nämlich dem SHS-Staat – ist es dann gleich in den zwanzi­ger Jahren des 20. Jahrhunderts zu einer eklatanten Benachteiligung der deutschen Volksgruppe gekommen. Diese hat damals noch immer eine Stärke von etwa 100 000 Menschen aufgewiesen.

Im und nach dem Zweiten Weltkrieg kam es dann zu dem, was der Österreichische Rundfunk vor Kurzem unter dem Titel „Flucht und Vertreibung“ sehr wirkungsvoll ins Bild gesetzt hat. Es wurde der tausendfache Mord dargestellt, der sich auch in der Untersteiermark im heutigen Slowenien abgespielt hat – in den Todeslagern von Tüchern, aber auch in Sternthal.

Die rechtliche Grundlage für diesen Genozid waren die kommunistisch-titoistischen AVNOJ-Gesetze. – Das war die Partisanengesetzgebung, die nicht nur zur Liquidie­rung ihrer ideologischen Gegner – der Tschetniks, der Ustaschi, der Domobranzen – gedient hat, sondern natürlich auch nicht nur gegen den Klassenfeind, sondern auch gegen die „Volksfeinde“ – und dazu hat die deutsche Volksgruppe nach der Einschät­zung der Titopartisanen gezählt – gerichtet war.

Diese AVNOJ-Gesetze waren das Gegenstück zu den tschechischen Beneš-Dekre­ten. Während sich der tschechische Staatspräsident Václav Havel anlässlich eines Besuches in Wien wenigstens einmal für diese Massenverbrechen entschuldigt hat,


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